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   EuGH, 28.10.2004 - C-497/03   

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https://dejure.org/2004,17086
EuGH, 28.10.2004 - C-497/03 (https://dejure.org/2004,17086)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - C-497/03 (https://dejure.org/2004,17086)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - C-497/03 (https://dejure.org/2004,17086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Versandhandel mit Nahrungsergänzungsmitteln - Verbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG-Vertrag durch Normierung eines Versandhandelsverbotes für Nahrungsergänzungsmittel in § 50 Absatz 2 der österreichischen Gewerbeordnung ; Vertragsverletzung durch ein nationales Verbot des ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; Gewerbeordnung (Österreich) § 50 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 28.10.2004 - C-497/03
    3 Die österreichische Regierung trat in ihrem Antwortschreiben an die Kommission vom 21. November 2001 der Rüge der Vertragsverletzung entgegen und machte geltend, dass die fraglichen nationalen Vorschriften eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) darstellten.
  • EuGH, 06.03.2003 - C-211/02

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.10.2004 - C-497/03
    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 28.10.2004 - C-497/03
    7 In ihrer Klagebeantwortung macht die österreichische Regierung geltend, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 (Deutscher Apothekerverband, Slg. 2003, I-0000, Nr. 1 des Tenors) entschieden habe, dass "[e]in ... nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, ... eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 28 EG dar[stellt]" und dass "Artikel 30 EG ... geltend gemacht werden [kann], um ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, zu rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft".
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