Rechtsprechung
EuGH, 28.10.2004 - C-5/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats - Richtlinie 98/44/EG - Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen - Nicht fristgemäße Umsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen wegen fehlender fristgemäßer Umsetzung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer ...
- Judicialis
Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen Art. 15 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist umzusetzen (ABl. L, S. 13)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 28.10.2004 - C-5/04
10 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6).