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   EuGH, 28.10.2010 - C-102/10   

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https://dejure.org/2010,34241
EuGH, 28.10.2010 - C-102/10 (https://dejure.org/2010,34241)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - C-102/10 (https://dejure.org/2010,34241)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - C-102/10 (https://dejure.org/2010,34241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bejan

  • EU-Kommission PDF

    Frasina Bejan gegen Tudorel Musat.

    Verfahrensordnung - Art. 92 § 1, 103 § 1 und 104 § 3 Abs. 1 und 2 - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungssystem - Vertrag über eine freiwillige Versicherung - Unanwendbarkeit

  • EU-Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Judecatoria Focsani (Rumänien), eingereicht am 24. Februar 2010 - Frasina Bejan/Tudorel Musat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Judecatoria Focsani - Auslegung der Art. 49 AEUV, 56 AEUV, 57 AEUV, 59 Abs. 1 AEUV und Art. 169 AEUV sowie der Richtlinien 84/5/EWG vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets ist es deshalb Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (EuGH vom 8.9.2009 Az. C-42/07; EuGH vom 28.10.2010 Az. C-102/10).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-470/11

    Garkalns - Art. 49 EG - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs -

    Im vorliegenden Fall ist allerdings zu prüfen, ob eine solche Beschränkung im Rahmen der Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die in den nach Art. 55 EG auf diesem Gebiet anwendbaren Art. 45 EG und 46 EG ausdrücklich vorgesehen sind, zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 55, und Beschluss vom 28. Oktober 2010, Bejan, C-102/10, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-589/15

    Anagnostakis / Kommission - Rechtsmittel - Bürgerinitiative ,Eine Million

    Vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. Oktober 2010, Bejan (C-102/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:654, Rn. 29), und Beschluss vom 14. August 2012, Kommission/Rat (C-114/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:365, Rn. 74).
  • VG München, 17.12.2013 - M 16 K 13.493

    Spielhallenerlaubnis; baulicher Verbund; Mindestabstand; bindende Entscheidung

    In Ermangelung einer Harmonisierung des betreffenden Gebiets ist es deshalb Sache der einzelnen Mitgliedstaaten, in diesen Bereichen im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (EuGH vom 8.9.2009 Az. C-42/07; EuGH vom 28.10.2010 Az. C-102/10).
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