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   EuGH, 29.03.1990 - 62/88   

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https://dejure.org/1990,1189
EuGH, 29.03.1990 - 62/88 (https://dejure.org/1990,1189)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - 62/88 (https://dejure.org/1990,1189)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - 62/88 (https://dejure.org/1990,1189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 1
    1 . Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine auf den EWG-Vertrag gestützte Maßnahme - Klagegründe - Verletzung des EAG - oder des EGKS-Vertrags - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Griechenland / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 3955/87; Zulässigkeit des Stützens der angegriffenen Verordnung auf Art. 113 EWG-Vertrag; Ziel und Inhalt der Verordnung Nr. 3955/87; Rechtfertigung eines Rückgriffs auf Art. 235 EWG-Vertrag als Rechtsgrundlage eines ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3955/87 des Rates vom 22. Dezember 1987; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; EWG-Vertrag Art. 190

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Prüfungskompetenz des EuGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine auf den EWG-Vertrag gestützte Maßnahme - Klagegründe - Verletzung des EAG - oder des EGKS-Vertrags - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse - Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.03.1990 - 62/88
    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 ( Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11 ) entschieden hat, muß sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jedoch der Rückgriff auf diesen Artikel als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur gerechtfertigt, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht ( vgl. zuletzt das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnr. 6 ).

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 29.03.1990 - 62/88
    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 ( Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11 ) entschieden hat, muß sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-377/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER

    Dass sie auch ein Ziel verfolgt, das unter die Artikel 130 und 130f EG-Vertrag fällt, schließt daher Artikel 100a EG-Vertrag als Rechtsgrundlage der Richtlinie nicht aus (vgl. analog Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV

    53 - Urteil vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17 bis 20), und Gutachten 2/00 (Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit) vom 6. Dezember 2001 (EU:C:2001:664, Rn. 40).

    370 - Vgl. insbesondere Gutachten 1/78 (Internationales Naturkautschuk-Übereinkommen) vom 4. Oktober 1979 (EU:C:1979:224) und die Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat (45/86, EU:C:1987:163), vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153), und vom 12. Dezember 2002, Kommission/Rat (C-281/01, EU:C:2002:761).

  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Insoweit trifft es zwar zu, dass der EAG-Vertrag keinen Titel über Anlagen zur Erzeugung von Kernenergie enthält, doch findet sich in Titel II dieses Vertrags ("Die Förderung des Fortschritts auf dem Gebiet der Kernenergie") ein Kapitel 3 ("Der Gesundheitsschutz"), das den Gesundheitsschutz im Kernenergiesektor sichern soll (vgl. u. a. Urteil vom 29. März 1990, Griechenland/Rat, C-62/88, Slg. 1990, I-1527, Randnr. 17).
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