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   EuGH, 29.03.2012 - C-569/11 P(R)   

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https://dejure.org/2012,8530
EuGH, 29.03.2012 - C-569/11 P(R) (https://dejure.org/2012,8530)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.2012 - C-569/11 P(R) (https://dejure.org/2012,8530)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 2012 - C-569/11 P(R) (https://dejure.org/2012,8530)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 30.09.2011 - T-346/11

    Gollnisch / Parlament

    Auszug aus EuGH, 29.03.2012 - C-569/11
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts vom 30. September 2011, Gollnisch/Parlament (T-346/11 R).
  • EuGH, 24.05.2022 - C-629/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament und Spanien

    Dieses Vorbringen, das den im angefochtenen Beschluss festgestellten Sachverhalt nicht in Frage stellt, ist dahin zu verstehen, dass es sich auf die rechtliche Einstufung dieses Sachverhalts im Hinblick auf die Kriterien für die Anwendung des Begriffs der Dringlichkeit im Rahmen von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bezieht (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012, Golnisch/Parlament, C-569/11 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:199, Rn. 27).

    Folglich kann ein Mitglied des Parlaments, das mit einem Beschluss über die Aufhebung seiner Immunität konfrontiert ist, als schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden, der ihm durch diesen Beschluss unmittelbar entstanden sein soll, nur die Beeinträchtigung geltend machen, die dieser Beschluss nicht nur für sein Recht auf freie Ausübung seines Mandats, sondern auch für das ordnungsgemäße Funktionieren des Parlaments hätte (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012, Golnisch/Parlament, C-569/11 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:199, Rn. 29).

    Die Gefahr des Eintritts eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens konnte daher in einem Fall verneint werden, in dem die Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Parlaments in einem frühen Stadium eines gegen dieses Mitglied eingeleiteten Strafverfahrens erfolgte, ohne dass nachgewiesen worden wäre, dass der derzeitige oder voraussichtliche Verlauf dieses Verfahrens die Ausübung der Aufgaben dieses Mitglieds des Parlaments, wie seine Teilnahme an Sitzungen, an Reisen des Parlaments oder an der Abfassung von Berichten, konkret behindern könnte, und dass die mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Parlaments verbundenen Interessen jeder Beeinträchtigung der Ausübung seines Mandats entgegenstanden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. März 2012, Golnisch/Parlament, C-569/11 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:199, Rn. 30).

  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Zunächst ist zu bemerken, dass die der Union durch das Protokoll Nr. 7 eingeräumten Vorrechte und Befreiungen insofern funktionalen Charakter haben, als durch sie eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Unabhängigkeit der Union verhindert werden soll, was insbesondere impliziert, dass diese Vorrechte und Befreiungen ausschließlich im Interesse der Union gewährt werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. März 2012, Gollnisch/Parlament, C-569/11 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2012:199, Rn. 29, und Urteil vom 30. November 2021, LR Ä¢eneralprokurat?«ra, C-3/20, EU:C:2021:969, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2021 - T-230/21

    Jalkh / Parlament

    Il s'ensuit que les privilèges et les immunités dont il s'agit en l'espèce sont accordés exclusivement dans l'intérêt de l'Union et qu'il en va nécessairement de même de l'immunité des membres du Parlement, celle-ci ayant pour objet d'éviter toute entrave au bon fonctionnement de l'institution dont ils sont membres, et ainsi à l'exercice des compétences de cette institution [voir, en ce sens, ordonnance du 29 mars 2012, Gollnisch/Parlement, C-569/11 P(R), non publiée, EU:C:2012:199, points 28 et 29].
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