Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.1999 - C-311/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,347
EuGH, 29.04.1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 1999 - C-311/97 (https://dejure.org/1999,347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Royal Bank of Scotland

  • EU-Kommission PDF

    Royal Bank of Scotland

    EG-Vertrag, Artikel 52 und 58
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften - Gesellschaft, die im Inland tätig ist, ohne dort ihren Sitz zu haben - Höhere Besteuerung als die der gebietsansässigen Gesellschaften - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Royal Bank of Scotland

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Artikel 7 EWG-Vertrag; Rechtsstreit zwischen der Royal Bank of Scotland plc und dem DOY (für die Direktbesteuerung von Aktiengesellschaften zuständiges Finanzamt; Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften; Rechtfertigung sozialer Ungleichbehandlung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Diskriminierende Besteuerung von Gewinnen aus der Niederlassung einer Gesellschaft mit Sitz in anderem Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 6; ; EG-Vertrag Art. 52

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    EG-widrige Diskriminierung durch unterschiedlichen Steuertarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Griechenland: Gemeinschaftswidrige Besteuerung von Bankniederlassungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 7, EGV Art 52
    Aktiengesellschaft; Gewinnbesteuerung; Zweigniederlassung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Trimeles Dioikitiko Protodikeio Peiraios - Auslegung der Artikel 7 und 52 EG-Vertrag im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften über die Besteuerung der Gewinne von Aktiengesellschaften, bei denen es zwei Sätze gibt, wobei die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1197
  • NZG 1999, 708
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    40 Nach ständiger Rechtsprechung fallen zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19, vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005 in der Rechtssache C-446/03, Marks & Spencer, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

    Nach ständiger Rechtsprechung fallen die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile vom 29. April 1999, Royal Bank of Scotland, C-311/97, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19, und Manninen, Randnr. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht