Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.1999 - C-342/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1299
EuGH, 29.04.1999 - C-342/96 (https://dejure.org/1999,1299)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.1999 - C-342/96 (https://dejure.org/1999,1299)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 1999 - C-342/96 (https://dejure.org/1999,1299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes im Rahmen von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Löhnen und Gehältern und über die Tilgung von Beitragsschulden gegenüber der Sozialversicherung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 92
    Staatliche Beihilfen - Begriff - Vereinbarungen über die Rückzahlung von Beträgen, die einem in Konkurs gefallenen oder in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen geliehen wurden - Angewendeter Zinssatz

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen an die CompaÄnía EspaÄnola de Tubos por Extrusión SA, Llodio (Álava) ; Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes im Rahmen von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Löhnen und Gehältern und über die Tilgung von Beitragsschulden gegenüber der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173; ; Entscheidung 97/21/EGKS, EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 173; Entscheidung 97/21/EGKS, EG
    Staatliche Beihilfen - Begriff - Vereinbarungen über die Rückzahlung von Beträgen, die einem in Konkurs gefallenen oder in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen von öffentlichen Einrichtungen geliehen wurden - Angewendeter Zinssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(96) 2384 endg. der Kommission vom 30. Juli 1996 über eine staatliche Beihilfe an die Compañía Española de Tubos por Extrusión SA - Zum gesetzlichen Zinssatz gewährtes Darlehen des Fondo Garantía Salarial (FOGASA) zur Deckung der ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
    Der Gerichtshof hat im übrigen bereits festgestellt, daß staatliche Eingriffe nicht schon wegen ihres sozialen Charakters von der Einordnung als Beihilfen im Sinne des Artikels 92 EG-Vertrag ausgenommen sind (Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 21).

    Das gleiche gilt, wie der Gerichtshof festgestellt hat, für die zinsverbilligten Darlehen von Behörden zugunsten eines Unternehmens, denn dieses wird dadurch von Kosten entlastet, die es normalerweise aus seinen Eigenmitteln hätte bestreitenmüssen; dadurch werden die Marktkräfte an der Entfaltung ihrer gewöhnlichen Wirkungen gehindert (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 41).

  • EuGH, 09.07.1987 - 281/85

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich /

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
    Artikel 118 EWG-Vertrag erkennt also die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, soweit diese nicht zu Bereichen gehören, die durch andere Vorschriften des Vertrages geregelt werden (Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
    Das gleiche gilt, wie der Gerichtshof festgestellt hat, für die zinsverbilligten Darlehen von Behörden zugunsten eines Unternehmens, denn dieses wird dadurch von Kosten entlastet, die es normalerweise aus seinen Eigenmitteln hätte bestreitenmüssen; dadurch werden die Marktkräfte an der Entfaltung ihrer gewöhnlichen Wirkungen gehindert (Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 41).
  • EuGH, 14.09.1994 - C-42/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
    Auch hat sich der Staat nicht wie ein öffentlicher Investor verhalten, dessen Verhalten mit dem eines privaten Investors verglichen werden müßte, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt (vgl. Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
    Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, daß für die Frage, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe im Sinne des Artikels 92 EG-Vertrag darstellt, zu bestimmen ist, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60).
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Als Beihilfen gelten in dieser Hinsicht Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen (Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253, 1272) oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS PHILIPPE LÉGER SIND DIE ZUSCHÜSSE, DIE

    107: - Urteile vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94 (SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60), vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96 (Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459, Randnr. 41) und DM Transport (Randnr. 22).

    120: - Nrn. 36 und 37.121: - S. 3 bis 6.122: - Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 (Urteil vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Nr. 33).

    124: - Urteile vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067, Randnr. 19), vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 27) und vom 14. September 1994 (Spanien/Kommission, Randnr. 40).

    129: - Vgl. u. a. Urteil vom 14. September 1994 (Spanien/Kommission, Randnr. 42) und Urteil des Gerichts vom 30. April 1998 in der Rechtssache T-214/95 (Vlaamse Gewest/Kommission, Slg. 1998, II-717, Randnr. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission

    14 - Urteile vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-342/96 (Spanien/Kommission, Slg. 1999, I-2459), vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-256/97 (DM Transport, Slg. 1999, I-3913) und vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 5).

    Siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts La Pergola in der Rechtssache C-342/96 (Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 14, Nr. 8) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in dieser Rechtssache, Nr. 40, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache, die zum Urteil vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, zitiert in Fußnote 5, geführt hat, Nrn. 12 bis 14).

    Eine Maßnahme ist spezifisch, wenn sie für eine spezielle Kategorie von Unternehmen gilt, ohne dass sich diese Unterscheidung durch das Wesen und das Ziel der Lastenregelung, zu der sie gehört, rechtfertigen ließe (in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-409/00, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-1487, Randnr. 52).

    Zum Kriterium des privaten Kapitalgebers siehe u. a. Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603), vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 (Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103) und vom 28. Januar 2003 in der Rechtssache C-334/99 (Deutschland/Kommission, Slg. 2003, I-1139).

    Unterstellt man, dass das in Rede stehende Unternehmen auf den Kapitalmarkt hätte zurückgreifen müssen, um ein Darlehen zu erhalten, das der Höhe nach dem Vorteil entsprochen hätte, der sich für das Unternehmen aus dem Erlass oder der Umschuldung ergab, so ist offensichtlich, dass es weniger günstige Bedingungen hätte akzeptieren müssen (siehe die Argumentation der Kommission in den in Fußnote 14 zitierten Urteilen vom 29. April 1999, Spanien/Kommission, Randnr. 36, und DM Transport, Randnr. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht