Rechtsprechung
EuGH, 29.04.2010 - C-147/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Seunig
Streichung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 24. April 2009 - Ronald Seunig gegen Maria Hölzel
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Seunig
Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Wien - Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- EuGH, 29.04.2010 - C-147/09
- Generalanwalt beim EuGH - C-147/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.03.2010 - C-19/09
Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und …
Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-147/09
Mit Schreiben vom 16. März 2010 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger (C-19/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit der Bitte übermittelt, dem Gerichtshof mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
- VGH Bayern, 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584
Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit trotz kontinuierlichen …
Die Rüge, die vom Verwaltungsgericht bejahten Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 5 FreizügG/EU lägen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 23.11.2010 - C-147/09 - Rn. 49 ff.) im Fall des Klägers nicht vor, weil die (einzige) strafrechtliche Verurteilung wegen besonders schweren Raubes mit zwei tateinheitlichen Fällen der gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren allein nicht ausreiche, zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit anzunehmen, greift nicht durch.