Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2010 - C-147/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,56576
EuGH, 29.04.2010 - C-147/09 (https://dejure.org/2010,56576)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - C-147/09 (https://dejure.org/2010,56576)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - C-147/09 (https://dejure.org/2010,56576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,56576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 24. April 2009 - Ronald Seunig gegen Maria Hölzel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seunig

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Wien - Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-147/09
    Mit Schreiben vom 16. März 2010 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 11. März 2010, Wood Floor Solutions Andreas Domberger (C-19/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit der Bitte übermittelt, dem Gerichtshof mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584

    Verlust des Rechts auf Einreise und Freizügigkeit trotz kontinuierlichen

    Die Rüge, die vom Verwaltungsgericht bejahten Voraussetzungen gemäß § 6 Abs. 5 FreizügG/EU lägen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, U.v. 23.11.2010 - C-147/09 - Rn. 49 ff.) im Fall des Klägers nicht vor, weil die (einzige) strafrechtliche Verurteilung wegen besonders schweren Raubes mit zwei tateinheitlichen Fällen der gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren allein nicht ausreiche, zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit anzunehmen, greift nicht durch.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht