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   EuGH, 29.04.2021 - C-504/19   

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https://dejure.org/2021,10721
EuGH, 29.04.2021 - C-504/19 (https://dejure.org/2021,10721)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2021 - C-504/19 (https://dejure.org/2021,10721)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2021 - C-504/19 (https://dejure.org/2021,10721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Banco de Portugal u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bankenaufsicht - Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten - Richtlinie 2001/24/EG - Von einer Behörde des Herkunftsmitgliedstaats erlassene Maßnahme zur Sanierung eines Kreditinstituts - Übertragung von Rechten, Vermögenswerten oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bankenaufsicht - Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten - Richtlinie 2001/24/EG - Von einer Behörde des Herkunftsmitgliedstaats erlassene Maßnahme zur Sanierung eines Kreditinstituts - Übertragung von Rechten, Vermögenswerten oder ...

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2 und Art. 32 der Richtlinie 2001/24/EG im Hinblick auf die Passivlegitimation eines Kreditinstituts bei Hauptsacheverfahren in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat über Verbindlichkeit, von der das Kreditinstitut durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DFON - Die bedingungslose Anerkennung einer rückwirkenden Sanierungsmaßnahme eines Kreditinstituts ist unionsrechtswidrig, wenn dadurch ein Kunde an der Fortführung des Hauptsacheverfahrens gehindert würde, das er gegen die "Brückenbank" angestrengt hat, auf die die ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maßnahmen zur Abwicklung von Kreditinstituten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Anerkennung von rückwirkenden Sanierungsmaßnahmen bei der Abwicklung von Kreditinstituten

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1155
  • WM 2021, 1030
  • NZG 2021, 800
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 24.10.2013 - C-85/12

    Das Zahlungsmoratorium, das die isländischen Behörden der Bank LBI bewilligt

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Das vorlegende Gericht zweifelt weder daran, dass eine von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats erlassene Sanierungsmaßnahme Rückwirkung haben kann - was der Gerichtshof bereits im Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI (C-85/12, EU:C:2013:697), anerkannt habe -, noch daran, dass die auf Novo Banco übertragenen Verbindlichkeiten später an BES zurückübertragen werden können.

    Diese Bestimmungen sehen somit vor, dass grundsätzlich die lex concursus die Maßnahmen zur Sanierung von Kreditinstituten und ihre Wirkungen regelt (Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI, C-85/12, EU:C:2013:697, Rn. 49).

    So sieht die Richtlinie 2001/24 in ihrem Art. 32 - als Ausnahme von der Anwendung der lex concursus - vor, dass für die Wirkungen einer Sanierungsmaßnahme auf einen anhängigen Rechtsstreit über einen Vermögensgegenstand oder ein Recht der Masse ausschließlich das Recht des Mitgliedstaats gilt, in dem der Rechtsstreit anhängig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI, C-85/12, EU:C:2013:697, Rn. 51 und 52).

    Insoweit hat der Gerichtshof unter Berufung auf den 30. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/24 bereits entschieden, dass zwischen anhängigen Rechtsstreitigkeiten und Einzelvollstreckungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Rechtsstreitigkeiten zu unterscheiden ist und dass der Begriff "anhängige Rechtsstreitigkeiten" im Sinne von Art. 32 dieser Richtlinie nur das Verfahren in der Hauptsache erfasst (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI, C-85/12, EU:C:2013:697, Rn. 53 und 54).

    Zwar hindert die Richtlinie 2001/24 den Herkunftsmitgliedstaat nicht daran, die auf Sanierungsmaßnahmen anwendbaren Regelungen auch rückwirkend zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI, C-85/12, EU:C:2013:697, Rn. 38).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    DFON

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Ferner kann nach Art. 52 Abs. 1 der Charta die Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten nur dann eingeschränkt werden, wenn diese Einschränkungen erstens gesetzlich vorgesehen sind, zweitens den Wesensgehalt der in Rede stehenden Rechte und Freiheiten achten und drittens unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Luxemburgischer Staat [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 51).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-230/18

    PI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Wirksamkeit der durch Art. 47 Abs. 1 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle insbesondere, dass der Betroffene seine Rechte unter bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, beim zuständigen Gericht eine Klage gegen eine bestimmte Einrichtung zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-158/06

    ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit in besonderem Maß bei einer Regelung gilt, die finanzielle Konsequenzen haben kann (Urteil vom 21. Juni 2007, ROM-projecten, C-158/06, EU:C:2007:370, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-584/18

    Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Es ist jedoch nicht Sache des Gerichtshofs, die Tragweite der Entscheidungen vom 29. Dezember 2015 zu beurteilen, da eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-250/17

    Tarragó da Silveira - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Daher ist davon auszugehen, dass Art. 32 der Richtlinie 2001/24 auf den anhängigen Rechtsstreit über einen oder mehrere Vermögensgegenstände des Kreditinstituts, die sowohl zur Aktiv- als auch zur Passivseite gehören und Gegenstand der erlassenen Sanierungsmaßnahmen sind, anzuwenden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Juni 2018, Tarragó da Silveira, C-250/17, EU:C:2018:398, Rn. 25).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 33, vom 8. Juni 2017, Freitag, C-541/15, EU:C:2017:432, Rn. 29, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 35).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-541/15

    Freitag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 33, vom 8. Juni 2017, Freitag, C-541/15, EU:C:2017:432, Rn. 29, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 35).
  • EuGH, 26.01.2021 - C-422/19

    Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Angesichts solcher Abweichungen muss die Vorschrift daher nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-398/19

    Ein Unionsbürger darf nur in Abstimmung mit dem Mitgliedstaat, dessen

    Auszug aus EuGH, 29.04.2021 - C-504/19
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 33, vom 8. Juni 2017, Freitag, C-541/15, EU:C:2017:432, Rn. 29, und vom 17. Dezember 2020, Generalstaatsanwaltschaft Berlin [Auslieferung an die Ukraine], C-398/19, EU:C:2020:1032, Rn. 35).
  • EuGH, 11.07.2019 - C-180/18

    Agrenergy

  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Es ist daher unerlässlich, dass die betroffene Tochtergesellschaft in der Lage ist, ihre Rechte gemäß dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte, der einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts darstellt, zu verteidigen (vgl. entsprechend Urteile vom 5. März 2015, Kommission u. a./Versalis u. a., C-93/13 P und C-123/13 P, EU:C:2015:150, Rn. 94, sowie vom 29 April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-498/22

    Novo Banco u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sanierung und Liquidation von

    11 Es bezieht sich dabei auf das Urteil vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a. (C-504/19, im Folgenden: Urteil Banco de Portugal u.

    a., EU:C:2021:335).

    16 Vgl. Erwägungsgründe 4 und 16 der Richtlinie 2001/24 sowie Urteil vom 24. Oktober 2013, LBI (C-85/12, EU:C:2013:697, Rn. 49), und Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 33).

    19 Vgl. Art. 32 der Richtlinie 2001/24 sowie Urteil Banco de Portugal u.

    25 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 53).

    28 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 66 und Tenor).

    30 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 C-504/19, EU:C:2020:943, Nr. 82.

    53 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    54 Vgl. Urteil Banco de Portugal u. a. (Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom)

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.01.2024 - T-347/21

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 24.01.2024 - T-348/21

    Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Insbesondere verlangt dieser Grundsatz, dass eine Regelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, und dass sie ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteile vom 29. April 2021, Banco de Portugal u. a., C-504/19, EU:C:2021:335, Rn. 51, sowie vom 16. Februar 2022, Polen/Parlament und Rat, C-157/21, EU:C:2022:98, Rn. 319).
  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion -

  • EuGH, 13.01.2022 - C-724/20

    Paget Approbois und Alpha Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

  • EGMR, 31.01.2023 - 58598/21

    FREIRE LOPES c. PORTUGAL

  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

  • EuG, 20.12.2023 - T-397/21

    BNP Paribas/ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-388/21

    Crédit agricole u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-385/21

    BPCE u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-387/21

    Société générale u.a./ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-383/21

    Banque postale/ CRU

  • EuG, 20.12.2023 - T-384/21

    Confédération nationale du Crédit mutuel u.a./ CRU

  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

  • EuGH, 28.04.2022 - C-79/20

    Yieh United Steel / Kommission

  • EuG, 22.11.2023 - T-302/20

    Abwicklung von Banco Popular: Den betroffenen Anteilseignern und Gläubigern stand

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-420/20

    HN (Procès d'un accusé éloigné du territoire)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-348/21

    HYA u.a. (Impossibilité d'interroger les témoins à charge) - Vorlage zur

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