Rechtsprechung
EuGH, 29.06.2006 - C-314/05 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Creative Technology / HABM
- EU-Kommission
Creative Technology / HABM
Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Relative Eintragungshindernisse - Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des ...
- EU-Kommission
Creative Technology / HABM
Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Creative Technology Ltd gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 25. Mai 2005 in der Rechtssache T-352/02, Creative Technology Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Mai 2005 in der Rechtssache T-352/02 (Creative Technology Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [Marken, Muster und Modelle] [HABM]) über die Zurückweisung einer Klage der Anmelderin der Gemeinschaftsmarke ...
Verfahrensgang
- EuG, 25.05.2005 - T-352/02
- EuGH, 29.06.2006 - C-314/05 P
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuG, 25.05.2005 - T-352/02
Creative Technology / OHMI - Vila Ortiz (PC WORKS) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-314/05
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 25. Mai 2005 in der Rechtssache T-352/02 (Creative Technology/HABM), mit dem eine Klage des Anmelders der Gemeinschaftsmarke "PC WORKS" für Waren der Klasse 9 auf Aufhebung der Entscheidung R 265/2001-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 4. September 2002 als unbegründet abgewiesen wurde; die Beschwerdekammer hatte die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung der Anmeldung auf Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarke "W WORK PRO" für Waren der Klassen 9 zurückgewiesen.