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   EuGH, 29.07.2010 - C-214/09 P   

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https://dejure.org/2010,3145
EuGH, 29.07.2010 - C-214/09 P (https://dejure.org/2010,3145)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2010 - C-214/09 P (https://dejure.org/2010,3145)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - C-214/09 P (https://dejure.org/2010,3145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung - Ältere internationale Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar - Ernsthafte Benutzung der älteren ...

  • markenmagazin:recht

    Keine Wortmarke BUDWEISER für Anheuser-Busch aufgrund der älteren Marken BUDWEISER und Budweiser Budvar

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 42 Abs. 3 EU-VO 40/94
    This Bud’s not for you! - Anheuser-Bush bleibt die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke "Budweiser” verwehrt

  • Europäischer Gerichtshof

    Anheuser-Busch / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung - Ältere internationale Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar - Ernsthafte Benutzung der älteren ...

  • EU-Kommission PDF

    Anheuser-Busch / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung - Ältere internationale Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar - Ernsthafte Benutzung der älteren ...

  • EU-Kommission

    Anheuser-Busch / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung - Ältere internationale Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar - Ernsthafte Benutzung der älteren ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUDWEISER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - AnheuserBusch kann den Begriff "budweiser" für Bier nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Anheuser-Busch / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Anmeldung der Wortmarke BUDWEISER - Widerspruch - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung - Ältere internationale Wort- und Bildmarken BUDWEISER und Budweiser Budvar - Ernsthafte Benutzung der älteren ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein amerikanisches "budweiser" in Europa

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Budweiser" für amerikanische Brauerei als Marke nicht eintragbar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Amerikanische Brauerei Anheuser-Bush kann das Wort Budweiser nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amerikanische Brauerei darf Begriff "budweiser" für Bier nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen - Verwendung des Wortzeichens "Budweiser" bleibt tschechischer Brauerei vorbehalten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 12. Juni 2009 von Anheuser-Busch, Inc. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. März 2009 in der Rechtssache T-191/07, Anheuser-Busch, Inc./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. März 2009, Anheuser-Busch, Inc./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), Budejovický Budvar, národní podnik (T-191/07), mit dem das Gericht eine Klage des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 1012
  • GRUR Int. 2010, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 13.09.2006 - T-191/04

    DAS GERICHT HEBT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AUF, DAS BILDZEICHEN "METRO" NICHT ALS

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    Aus den Urteilen des Gerichts vom 20. April 2005, Atomic Austria/HABM - Fabricas Agrupadas de Muñecas de Onil (ATOMIC BLITZ) (T-318/03, Slg. 2005, II-1319), und vom 13. September 2006, MIP Metro/HABM - Tesco Stores (METRO) (T-191/04, Slg. 2006, II-2855), gehe nämlich hervor, dass das Gericht wie das HABM angenommen habe, dass der Widersprechende auf Aufforderung des HABM verpflichtet sei, innerhalb der von diesem gesetzten Frist Tatsachen, Beweismittel und Bemerkungen vorzulegen, die seinen Widerspruch stützten, und dass sich diese Verpflichtung auf den Nachweis für die Verlängerung der älteren Marke erstrecke, wenn diese zwischenzeitlich verlängert worden sei, sofern sich dieser Nachweis nicht aus den mit der Widerspruchsschrift eingereichten Unterlagen ergebe.

    Dagegen gab die Erste Beschwerdekammer des HABM in ihrer Entscheidung vom 23. Mai 2004, die Gegenstand des Rechtsstreits war, in dem das Urteil MIP Metro/HABM - Tesco Stores (METRO) ergangen ist, der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung statt, mit der diese den Widerspruch mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass der Widersprechende trotz Aufforderung zur Vorlage des Nachweises für die Verlängerung der älteren Marke diesen Nachweis nicht eingereicht habe.

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    Mit ihrem zweiten Rechtsmittelgrund rügt Anheuser-Busch die Entscheidung des Gerichts, dass die Beschwerdekammer die Verlängerungsurkunde habe berücksichtigen können, ohne das ihr durch Art. 74 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94 eingeräumte und im Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul (C-29/05 P, Slg. 2007, I-2213, Randnr. 43), anerkannte Ermessen ausüben zu müssen.
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    Es handelt sich deshalb um ein neues Angriffsmittel, das den Streitgegenstand erweitert und infolgedessen nicht erstmals im Stadium des Rechtsmittels geltend gemacht werden kann (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, Slg. 2008, I-10053, Randnr. 125).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    81 bis 86 des Urteils vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM (C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333), sei jedoch zu entnehmen, dass der Nachweis der Benutzung einer eingetragenen Marke nicht zugleich der Nachweis der Benutzung einer anderen eingetragenen Marke sein könne.
  • EuG, 25.03.2009 - T-191/07

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF "BUDWEISER" NICHT

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    (im Folgenden: Anheuser-Busch) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 2009, Anheuser-Busch/HABM - Budejovický Budvar (BUDWEISER) (T-191/07, Slg. 2009, II-691, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. März 2007 (Sache R 299/2006-2, im Folgenden: streitige Entscheidung), die Wortmarke BUDWEISER auf Widerspruch von Budejovický Budvar, národní podnik (im Folgenden: Budvar), von der Eintragung auszuschließen, abgewiesen hat.
  • EuG, 20.04.2005 - T-318/03

    Atomic Austria / OHMI - Fabricas Agrupadas de Muñecas de Onil (ATOMIC BLITZ) -

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-214/09
    Aus den Urteilen des Gerichts vom 20. April 2005, Atomic Austria/HABM - Fabricas Agrupadas de Muñecas de Onil (ATOMIC BLITZ) (T-318/03, Slg. 2005, II-1319), und vom 13. September 2006, MIP Metro/HABM - Tesco Stores (METRO) (T-191/04, Slg. 2006, II-2855), gehe nämlich hervor, dass das Gericht wie das HABM angenommen habe, dass der Widersprechende auf Aufforderung des HABM verpflichtet sei, innerhalb der von diesem gesetzten Frist Tatsachen, Beweismittel und Bemerkungen vorzulegen, die seinen Widerspruch stützten, und dass sich diese Verpflichtung auf den Nachweis für die Verlängerung der älteren Marke erstrecke, wenn diese zwischenzeitlich verlängert worden sei, sofern sich dieser Nachweis nicht aus den mit der Widerspruchsschrift eingereichten Unterlagen ergebe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-96/09

    Anheuser-Busch / Budejovický Budvar - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 8

    2 - Das letzte ist das Urteil vom 29. Juli 2010, Anheuser-Busch/HABM und Budejovický Budvar (C-214/09 P, Slg. 2010, I-0000).
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