Rechtsprechung
EuGH, 29.09.2011 - C-387/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Regelung eines Mitgliedstaats für Investment- und Immobilienfonds - Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge - Nachweis im Wege eines steuerlichen Vertreters - 'Inländische' Kreditinstitute oder ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Regelung eines Mitgliedstaats für Investment- und Immobilienfonds - Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge - Nachweis im Wege eines steuerlichen Vertreters - "Inländische" Kreditinstitute oder ...
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Republik Österreich.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Regelung eines Mitgliedstaats für Investment- und Immobilienfonds - Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge - Nachweis im Wege eines steuerlichen Vertreters - "Inländische" Kreditinstitute oder ...
- EU-Kommission
Kommission / Österreich
- Betriebs-Berater
Freier Dienstleistungsverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Regelung eines Mitgliedstaats für Investment- und Immobilienfonds - Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge - Nachweis im Wege eines steuerlichen Vertreters - 'Inländische" Kreditinstitute oder ...
- rechtsportal.de
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Regelung eines Mitgliedstaats für Investment- und Immobilienfonds - Nachweis ausschüttungsgleicher Erträge - Nachweis im Wege eines steuerlichen Vertreters - 'Inländische" Kreditinstitute oder ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 2. August 2010 - Europäische Kommission gegen Republik Österreich
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EG Art 49, EWGVtr Art 36
Steuerlicher Vertreter, Investmentfonds, Immobilienfonds - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 49 EG und Art. 36 des Abkommens vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. 1994, L 1, S. 3) - Vorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen nur in diesem Staat ansässige Wirtschaftstreuhänder und ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuGH, 01.03.2011 - C-387/10
- EuGH, 24.05.2011 - C-387/10
- EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3570
- EuZW 2011, 832
- NZG 2011, 1346
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 18.07.2007 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
49 EG steht jeder nationalen Regelung entgegen, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten, die ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats erfolgt, erschwert (vgl. Urteile vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-545/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-134/05, Slg. 2007, I-6251, Randnr. 70).Der Gerichtshof hat u. a. entschieden, dass das Erfordernis, dass ein Einzelner oder ein Unternehmen seine Geschäftsniederlassung in dem Mitgliedstaat haben muss, in dem die Dienstleistung erbracht wird, dem freien Dienstleistungsverkehr geradewegs zuwiderläuft, da es die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Staat durch einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer unmöglich macht (vgl. Urteile vom 9. März 2000, Kommission/Belgien, C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 27, sowie Kommission/Italien, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die somit festgestellte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs kann nur dann durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden, wenn die betreffende Maßnahme zum Schutz der Belange, die sie gewährleisten soll, erforderlich ist, und auch nur insoweit, als diese Ziele nicht mit weniger einschränkenden Maßnahmen erreicht werden können (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 45).
- EuGH, 08.09.2005 - C-544/03
Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - …
Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
49 EG steht jeder nationalen Regelung entgegen, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten, die ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats erfolgt, erschwert (vgl. Urteile vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-545/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-134/05, Slg. 2007, I-6251, Randnr. 70). - EuGH, 09.03.2000 - C-355/98
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
Der Gerichtshof hat u. a. entschieden, dass das Erfordernis, dass ein Einzelner oder ein Unternehmen seine Geschäftsniederlassung in dem Mitgliedstaat haben muss, in dem die Dienstleistung erbracht wird, dem freien Dienstleistungsverkehr geradewegs zuwiderläuft, da es die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Staat durch einen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer unmöglich macht (vgl. Urteile vom 9. März 2000, Kommission/Belgien, C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 27, sowie Kommission/Italien, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.07.1997 - C-222/95
Parodi
Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
(vgl. Urteile vom 9. Juli 1997, Parodi, C-222/95, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31, und vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 46). - EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE …
Auszug aus EuGH, 29.09.2011 - C-387/10
(vgl. Urteile vom 9. Juli 1997, Parodi, C-222/95, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 31, und vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnr. 46).
- EuGH, 14.11.2018 - C-342/17
Die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung …
Wenn nämlich ein Wirtschaftsteilnehmer seine wirtschaftliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung im Aufnahmemitgliedstaat auf unbestimmte Zeit tatsächlich ausüben will, ist seine Situation anhand der Niederlassungsfreiheit, wie sie in Art. 49 AEUV definiert wird, zu prüfen (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 2011, Kommission/Österreich, C-387/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:625, Rn. 22, …und vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 148 bis 150). - Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22
Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
20 Vgl. insbesondere Urteile vom 29. September 2011, Kommission/Österreich (C-387/10, EU:C:2011:625, Rn. 22), und vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (…C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 148 bis 150).