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   EuGH, 29.10.2009 - C-536/07   

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EuGH, 29.10.2009 - C-536/07 (https://dejure.org/2009,640)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - C-536/07 (https://dejure.org/2009,640)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - C-536/07 (https://dejure.org/2009,640)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von Messehallen, die das Unternehmen zu errichten hat, an die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von Messehallen, die das Unternehmen zu errichten hat, an die ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von Messehallen, die das Unternehmen zu errichten hat, an die ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von Messehallen, die das Unternehmen zu errichten hat, an die ...

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/37/EWG Art. 1, 6, 7 Abs. 2, 3, 4, 11; Richtlinie 02/50/EWG Art. 1
    Vergaberechtliche Ausschreibungspflicht für Kölner Messehalle

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Vertrag zwischen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt) und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von durch das Unternehmen zu errichtenden Messehallen; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Vergabe öffentliche Bauaufträge; Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts (Stadt) und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von durch das Unternehmen zu errichtenden Messehallen; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau der Kölner Messehalle hätte ausgeschrieben werden müssen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - Vertrag zwischen einer Körperschaft öffentlichen Rechts und einem privaten Unternehmen über die Vermietung von Messehallen, die das Unternehmen zu errichten hat, an die ...

  • vergaberecht.cc (Kurzinformation)

    Vergaberechtswidrigkeit des Baus der Kölner Messehallen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Bau der Messehallen durch die Stadt Köln

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Sind Messegesellschaften öffentliche Auftraggeber? (Koelnmesse)

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Sind Messegesellschaften öffentliche Auftraggeber? (Koelnmesse)

Besprechungen u.ä. (4)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungspflichten und Grenzen zulässiger Vertragsgestaltung

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Messe Köln und die Folgen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kölner Messehallen: EuGH stellt Vergaberechtswidrigkeit des Neubaus fest

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Mietvertrag" über Kölner Messehallen als öffentlicher Bauauftrag ausschreibungspflichtig! (IBR 2009, 725)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. November 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Und bist Du nicht willig… - EU-Kommission verschärft Ton gegenüber Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 7 in Verbindung mit Art. 11 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 199, S. 54) - Versäumnis, vor Abschluss eines ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 58
  • NZBau 2009, 792
  • NZM 2009, 871
  • DÖV 2010, 41
  • BauR 2010, 669
  • VergabeR 2010, 188
  • ZfBR 2010, 178
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-536/07
    Mit den Worten "betreffender Vertrag" oder - nach einer anderen in der Rechtsprechung verwendeten Formulierung - "streitgegenständliche Ausschreibung" (vgl. z. B. Urteil vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung) nimmt der Gerichtshof das jeweilige Vorhaben in seiner Gesamtheit in den Blick, stellt es in seinen allgemeinen Zusammenhang und betrachtet es nach Maßgabe seiner wesentlichen Merkmale.
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-536/07
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vertragsverletzungsklage unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft waren (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29).
  • EuGH, 19.04.1994 - C-331/92

    Gestión Hotelera Internacional / Comunidad Autónoma de Canarias u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-536/07
    Die Bundesrepublik Deutschland verweist hierzu auf das Urteil vom 19. April 1994, Gestión Hotelera Internacional (C-331/92, Slg. 1994, I-1329).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Die von Pizzarotti und der italienischen Regierung vorgetragene Qualifizierung des beabsichtigten Vertrags als "Mietvertrag" ist insoweit nicht entscheidend (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist bei einem Vertrag, der zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, zur Bestimmung seiner rechtlichen Qualifizierung und der anwendbaren Unionsvorschriften auf seinen Hauptgegenstand abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Auroux u. a., C-220/05, EU:C:2007:31, Rn. 37, Kommission/Italien, C-412/04, EU:C:2008:102, Rn. 47, und Kommission/Deutschland, EU:C:2009:664, Rn. 57).

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass der Hauptgegenstand des Vertrags in dieser Errichtung liegt, die zwangsläufig Voraussetzung für die spätere Vermietung des Gebäudes ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2009:664, Rn. 56).

    Wie die deutsche Regierung hervorgehoben hat, muss allerdings, damit ein "öffentlicher Bauauftrag" im Sinne der Richtlinie 93/37 angenommen werden kann, die Errichtung des geplanten Gebäudes den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen genügen (Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2009:664, Rn. 55).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass ausschlaggebend für die Einstufung des betreffenden Vertrags dessen Hauptgegenstand und nicht die Höhe der Vergütung des Unternehmers oder die Art und Weise ihrer Zahlung ist (Urteil Kommission/Deutschland, EU:C:2009:664, Rn. 61).

  • EuGH, 22.04.2021 - C-537/19

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit) -

    Aus Rn. 58 des Urteils vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland (C-536/07, EU:C:2009:664), gehe hervor, dass dies insbesondere dann der Fall sei, wenn die im Vertrag festgelegten Spezifikationen die Form einer genauen Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes, seiner Beschaffenheit und seiner Ausstattung annähmen und damit weit über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine neue Immobilie einer gewissen Größe hinausgingen.

    Ebenso wenig kommt es für die Einstufung des betreffenden Auftrags darauf an, dass der Hauptvertrag etwa keine Option oder Verpflichtung der Stadt Wien oder von Wiener Wohnen zum Erwerb der errichteten Gebäude vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 62).

    Ziel dieses Vertrags war die Errichtung des Bauwerks, das anschließend Wiener Wohnen im Wege eines "Mietvertrags" zur Verfügung gestellt werden sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 56).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, kann sich der öffentliche Auftraggeber jedoch nicht auf die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme berufen, wenn die Errichtung des geplanten Bauwerks einen "öffentlichen Bauauftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18 darstellt, weil diese Errichtung den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen entspricht (vgl. entsprechend Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 55, und vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So verhält es sich insbesondere, wenn die vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Spezifikationen über die üblichen Vorgaben eines Mieters für eine Immobilie wie das betreffende Bauwerk hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 58).

    Schließlich sind die Höhe der Vergütung des Unternehmers oder die Art und Weise ihrer Zahlung nicht unerheblich, auch wenn sie für die Einstufung des betreffenden Vertrags nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, EU:C:2009:664, Rn. 60 und 61, sowie vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 49 bis 51).

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZR 50/12

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses: Klage auf Zahlung rückständiger Miete bei

    Mit Urteil vom 29. Oktober 2009 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 4 und Art. 11 der Richtlinie 93/37 EWG des Rates vom 14. Juni 1993 (ABl. L 199 vom 9. August 1993 S. 54-83) zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen habe, indem die Beklagte den Mietvertrag vom 6. August 2004 mit der Klägerin abgeschlossen habe, ohne ein Vergabeverfahren nach den genannten Bestimmungen durchzuführen (Rechtssache C-536/07 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland - EuZW 2010, 58 ff.).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche

    36 und 37, vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien, C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 47, und vom 29. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-536/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • OLG Jena, 07.10.2015 - 2 Verg 3/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen einem öffentlichen Bauauftrag

    in seinen Urteilen vom 29.10.2009 - C-536/07 - (Messehalle Köln), juris Rn. 53 ff., vom 25.03.2010 - C-451/08 - (Helmut Müller GmbH vs. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Wildeshausen-Entscheidung), juris Rn. 50 ff., und vom 10.07.2014 - C-213/13 - (Pizzarotti), juris Rn. 39 ff., die zu den Richtlinien 92/50/EWG, 93/37 EWG und 2004/18/EG ergangen sind, Auslegungskriterien formuliert.

    Weist ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art auf, bestimmt sich nach dem Hauptgegenstand des Vertrags, welche gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anwendbar sind (EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - C-536/07 -, Rn. 55 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 14/13

    Beteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft an der Ausschreibung der

    Nach § 99 Abs. 11 GWB und der Rechtsprechung des EuGH bestimmt sich, wenn ein Vertrag zugleich Elemente eines öffentlichen Bauauftrags und Elemente eines Auftrags anderer Art aufweist, nach dem Hauptgegenstand des Vertrags, welche Vorschriften anzuwenden sind (EuGH, Urt. v. 29.10.2009, C-536/07, Rn. 57).
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09

    Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung

    Das Berufungsgericht (LG Bonn, NZM 2009, 871) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • VK Bund, 30.09.2016 - VK 1-86/16

    Nachprüfungsverfahren: Anmietung Bürogebäude

    Eine entsprechende Qualifizierung nach nationalem Recht (oder gar durch die Vertragsparteien selbst) ist jedoch nicht maßgeblich, weil sich Anwendungsbereich und Grenzen der Ausnahmevorschrift allein nach Unionsrecht bzw. den entsprechenden Vorschriften der EU-Richtlinie 2004/18/EG richten (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Rs. C-213/13; Urteil vom 29. Oktober 2009, Rs. C-536/07); hiernach entscheidet sich, ob ein vom Vergaberecht auszunehmender Mietvertrag oder ein dem Vergaberecht unterfallender öffentlicher Bauauftrag vorliegt.

    In Anbetracht der diversen spezifischen Anforderungen, die weit über die üblichen Vorgaben eines Mieters hinausgehen (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 29. Oktober 2009, Rs. C-536/07), sowie des Umstands, dass der ausgeschriebene Raumbedarf eine gewisse Größenordnung hat, ist davon auszugehen - und dies zeigt sich auch in den Angeboten -, dass die Bieter im Falle der Auftragserteilung entweder einen entsprechenden Neubau errichten oder jedenfalls an einem Bestandsgebäude erhebliche Umbaumaßnahmen vornehmen müssen, so dass Hauptgegenstand die Ausschreibung von Bauleistungen sind.

    Die Höhe der Vergütung bzw. die Frage, ob diese den Wert der erforderlichen Bauleistungen abdeckt oder deutlich übersteigt, oder auch die Art und Weise der Zahlung (als Miete über die Laufzeit des Vertrags) hat für die Einordnung als Bauauftrag demgegenüber keine Bedeutung (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Rs. C-213/13; Urteil vom 29. Oktober 2009, Rs. C-536/07).

  • OLG Köln, 30.03.2012 - 1 U 77/11

    Streit um Kölner Messehallen: OLG Köln weist Berufung der Grundstücksgesellschaft

    Der Europäische Gerichtshof erließ am 29.10.2009 in der Rechtssache C-536/07 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland - ein Urteil.

    Zum Einen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 29.10.2009 (EuGH C-536/07, EuZW 2010, 58 ff.) verbindlich festgestellt, dass das zwischen den Parteien gewählte Investorenmodell mit einem Grundstückskaufvertrag nebst anschließender Rückvermietung an die Beklagte (sale and lease back) in Wahrheit einen "öffentlichen Bauauftrag" i.S.d. Art. 1 lit. a) der Richtlinie 93/37 darstellt, dem eine europaweite Ausschreibung gemäß Art. 7 Abs. 4 und Art. 11 dieser Richtlinie hätte vorangehen müssen.

  • FG Köln, 16.10.2013 - 5 K 1985/09

    Bestätigung der Rechtsprechung zum "einheitlichen Vertragswerk"

    In seinem Urteil vom 29.10.2009 C-536/07 habe der EuGH zwar das Vergabeverfahren durch die Stadt G1 gerügt.

    Der Verstoß gegen europarechtliche Ausschreibungsrichtlinien ist zwischenzeitlich auch vom EuGH mit der Entscheidung vom 29.10.2000 C-536/07 (Slg. 2009, I-10355) bestätigt worden, auch wenn die Entscheidung tatsächlich nur zu dem zwischen der Klägerin und der Stadt G1 abgeschlossenen Mietvertrag ergangen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-537/19

    Kommission/ Österreich (Location d'un bâtiment non encore construit) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

  • OLG Schleswig, 01.04.2010 - 1 Verg 5/09

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist für die Feststellung der Unwirksamkeit

  • VK Sachsen, 19.06.2015 - 1/SVK/009-15

    Vertrag über Anmietung eines noch zu errichtenden Gebäudes ist Bauauftrag!

  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
  • LG Köln, 30.08.2011 - 5 O 299/10

    Statthaftigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Miete bzw.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission;

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • VK Schleswig-Holstein, 02.12.2009 - VK-SH 21/09

    Mieter hat Einfluss auf die Mietsache: Bauauftrag oder "nur" Mietvertrag?

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG

  • VK Südbayern, 14.07.2010 - Z3-3-3194-1-29-05/10

    Dokumentationspflicht des öffentlichen Auftraggebers - Bieterschutz

  • EuGH, 06.05.2010 - C-149/08

    Schadensersatz einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft

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