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   EuGH, 29.10.2020 - C-576/19 P   

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https://dejure.org/2020,32741
EuGH, 29.10.2020 - C-576/19 P (https://dejure.org/2020,32741)
EuGH, Entscheidung vom 29.10.2020 - C-576/19 P (https://dejure.org/2020,32741)
EuGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - C-576/19 P (https://dejure.org/2020,32741)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Intercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/ EMA

    Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich - Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren - Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich - Ausnahme zum Schutz ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.01.2020 - C-178/18

    MSD Animal Health Innovation und Intervet international/ EMA

    Auszug aus EuGH, 29.10.2020 - C-576/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss ein Organ, eine Einrichtung oder sonstige Stelle der Union, bei dem bzw. der der Zugang zu einem Dokument beantragt wurde, wenn es bzw. sie beschließt, diesen Antrag auf der Grundlage einer der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen vom grundlegenden Prinzip der Transparenz abzulehnen, grundsätzlich erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch diese Ausnahme geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte, wobei die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung bei vernünftiger Betrachtung absehbar sein muss und nicht rein hypothetisch sein darf (Urteile vom 22. Januar 2020, PTC Therapeutics International/EMA, C-175/18 P, EU:C:2020:30, Rn. 94, sowie MSD Animal Health Innovation und Intervet international/EMA, C-178/18 P, EU:C:2020:24, Rn. 93).

    Gleichermaßen hat eine Person, die die Anwendung einer dieser Ausnahmen beantragt, dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union rechtzeitig entsprechende Erläuterungen vorzulegen (Urteile vom 22. Januar 2020, PTC Therapeutics International/EMA, C-175/18 P, EU:C:2020:30, Rn. 95, sowie MSD Animal Health Innovation und Intervet international/EMA, C-178/18 P, EU:C:2020:24, Rn. 94).

    Der bloße nicht belegte Hinweis auf ein allgemeines Risiko der missbräuchlichen Verwendung kann nicht dazu führen, dass diese Daten als von der Ausnahme nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 erfasst angesehen werden, wenn die Person, die die Anwendung dieser Ausnahme bei dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle beantragt, nicht bevor dieses bzw. diese eine Entscheidung hierüber trifft, genauere Angaben zu Art, Gegenstand und Tragweite dieser Daten macht, die den Unionsrichter darüber aufklären können, wie die Verbreitung dieser Daten die geschäftlichen Interessen der Personen, auf die sie sich beziehen, konkret und bei vernünftiger Betrachtung absehbar beeinträchtigen kann (Urteile vom 22. Januar 2020, PTC Therapeutics International/EMA, C-175/18 P, EU:C:2020:30, Rn. 96, sowie MSD Animal Health Innovation und Intervet international/EMA, C-178/18 P, EU:C:2020:24, Rn. 95).

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuGH, 29.10.2020 - C-576/19
    Was speziell die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren anbelangt, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass unter diese Ausnahme die von einem Unionsorgan in einem Gerichtsverfahren vor einem Unionsgericht eingereichten Schriftsätze (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94) sowie die von einem Mitgliedstaat in einem solchen Verfahren eingereichten Schriftsätze (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer, C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 41) fallen können.

    Diese Schriftsätze sind nämlich ausschließlich für das betreffende Gerichtsverfahren erstellt worden und stellen dessen wesentlichen Bestandteil dar (Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 78).

  • EuGH, 18.07.2017 - C-213/15

    Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in

    Auszug aus EuGH, 29.10.2020 - C-576/19
    Was speziell die Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren anbelangt, geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass unter diese Ausnahme die von einem Unionsorgan in einem Gerichtsverfahren vor einem Unionsgericht eingereichten Schriftsätze (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94) sowie die von einem Mitgliedstaat in einem solchen Verfahren eingereichten Schriftsätze (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2017, Kommission/Breyer, C-213/15 P, EU:C:2017:563, Rn. 41) fallen können.
  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuGH, 29.10.2020 - C-576/19
    Zudem gelten nach Art. 4 Abs. 7 der Verordnung die Ausnahmen gemäß Art. 4 Abs. 1 bis 3 nur für den Zeitraum, in dem der Schutz aufgrund des Inhalts des Dokuments gerechtfertigt ist (Urteil vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, Rn. 56).
  • EuG, 28.06.2019 - T-377/18

    Intercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/ EMA

    Auszug aus EuGH, 29.10.2020 - C-576/19
    die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 28. Juni 2019, 1ntercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/EMA (T-377/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:456), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses ASK-40399 der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 15. Mai 2018 abgewiesen hat, mit dem einem Dritten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) Zugang zu einem Dokument gewährt worden war, das Daten enthält, die der EMA im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels namens "Ocaliva" unterbreitet worden waren (im Folgenden: streitiger Beschluss).
  • EuG, 12.10.2022 - T-524/21

    Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein Dokument, das nicht im Kontext eines bestimmten Gerichtsverfahrens erstellt worden ist, zwar durch die Ausnahme nach Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt sein kann, wenn es zum Zeitpunkt der Bescheidung des Zugangsantrags im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens vorgelegt worden ist (Urteil vom 29. Oktober 2020, 1ntercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/EMA, C-576/19 P, EU:C:2020:873, Rn. 48).

    Zum anderen geht aus Art. 4 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 hervor, dass es für die Feststellung, ob ein Dokument unter eine der in den Abs. 1 bis 3 dieses Artikels vorgesehenen Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten fällt, allein auf den Inhalt des angeforderten Dokuments ankommt (Urteil vom 29. Oktober 2020, 1ntercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/EMA, C-576/19 P, EU:C:2020:873, Rn. 36).

  • EuGH, 30.11.2023 - C-787/22

    Sistem ecologica/ Kommission

    À cet égard, il suffit de relever que, pour déterminer si un document relève de l'une des exceptions au droit d'accès aux documents prévues à l'article 4, paragraphes 1 à 3, du règlement n o 1049/2001, seul importe le contenu du document demandé, l'identité du demandeur et l'usage qu'il compte faire de ce document, s'il en obtient la divulgation, ne pouvant justifier l'application de l'une de ces exceptions (arrêt du 29 octobre 2020, 1ntercept Pharma et Intercept Pharmaceuticals/EMA, C-576/19 P, EU:C:2020:873, points 36 et 37).
  • EuG, 28.09.2022 - T-174/21

    Der Beschluss des Parlaments ist gültig, mit dem es den Zugang zu zwei Dokumenten

    Wenn ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union, bei dem bzw. der der Zugang zu einem Dokument beantragt wurde, beschließt, diesen Antrag auf der Grundlage einer der Ausnahmen nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 abzulehnen, muss es bzw. sie nach ständiger Rechtsprechung auch grundsätzlich erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch diese Ausnahme geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte, wobei die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung bei vernünftiger Betrachtung absehbar sein muss und nicht rein hypothetisch sein darf (vgl. Urteile vom 29. Oktober 2020, 1ntercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/EMA, C-576/19 P, EU:C:2020:873, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. September 2021, AlzChem Group/Kommission, T-569/19, EU:T:2021:628, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-235/20

    ViaSat/ Kommission

    4 Urteile vom 4. September 2018, ClientEarth/Kommission (C-57/16 P, EU:C:2018:660, Rn. 51), und vom 29. Oktober 2020, 1ntercept Pharma und Intercept Pharmaceuticals/EMA (C-576/19 P, EU:C:2020:873, Rn. 51).
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