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   EuGH, 30.01.1974 - 158/73   

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https://dejure.org/1974,303
EuGH, 30.01.1974 - 158/73 (https://dejure.org/1974,303)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1974 - 158/73 (https://dejure.org/1974,303)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1974 - 158/73 (https://dejure.org/1974,303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    VERORDNUNG NR . 1373/70 DER KOMMISSION, ARTIKEL 2 ABSATZ 1; VERORDNUNG NR . 1373/70 DER KOMMISSION, ARTIKEL 15 ABSATZ 4
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ERZEUGNISSE, DIE EINEM SYSTEM GEMEINSAMER PREISE UNTERLIEGEN - EINFUHRLIZENZ - VERLUST - EINFUHRVERPFLICHTUNG - FORTBESTEHEN

  • EU-Kommission

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung Nr. 1273/70 der Europäischen Kommission vom 10. Juli 1970 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für die Einfuhrlizenzen und Ausfuhrlizenzen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in der Europäischen Union (EU); Verfallserklärung einer ...

  • Judicialis

    EWG Art. 177; ; EWG Art. 2 Abs. 1 S. 1; ; EWG Art. 15 Abs. 4; ; EWG Art. 16 Abs. 2; ; EWG Art. 18 Abs. 1; ; DVO Nr. 1373/70 Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - ERZEUGNISSE, DIE EINEM SYSTEM GEMEINSAMER PREISE UNTERLIEGEN - EINFUHRLIZENZ - VERLUST - EINFUHRVERPFLICHTUNG - FORTBESTEHEN - [VERORDNUNG NR. 1373/70 DER KOMMISSION, ARTIKEL 2 ABSATZ 1 - VERORDNUNG NR. 1373/70 DER ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 30.01.1974 - 158/73
    Es sei jedoch erforderlich, daß die Voraussetzungen höherer Gewalt, so wie dieser Begriff in der Rechtsprechung des Gerichtshofes definiert worden sei, sämtlich und zweifelsfrei erfüllt seien (Firma Schwarzwaldmilch GmbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette, 4/68 - Slg. 1968, 561, und Internationale Handelsgesellschaft mbH/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel 11/70 - Slg. 1970, 1125).
  • EuGH, 13.03.1973 - 61/72

    Mij PPW Internationaal NV / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 30.01.1974 - 158/73
    Der Bevollmächtigten der Wägerin sei es nicht vorzuwerfen, daß sie bei der Versendung wie die zuständigen nationalen Behörden vorgegangen sei, zumal der Gerichtshof diesen letzteren die Auswahl der Mittel und Wege für die Übersendung überlassen habe (Nij PPW International NV/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten 61/72 - Slg. 1973, 301).
  • EuGH, 16.12.1982 - 71/82

    BALM / Brüggen

    Aber auch vor Inkrafttreten dieser Vorschrift habe der vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Januar 1974 bestätigte allgemeine Rechtssatz gegolten, daß es, wenn das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimme, zulässig sei, einen Antrag auf Verlängerung der Lizenz auch noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz zu stellen (Rechtssache 158/73, E. Kampffmeyer, Slg. 1974, 101 ff.).

    i7 Der Gerichtshof hat auch bereits entschieden, daß es bei dem Verlust einer Lizenz aufgrund höherer Gewalt zulässig ist, einen Antrag nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1373/70 der Kommission vom 10. Juli 1970 (ABl. L 158, S. 1) noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lizenz zu stellen (Urteil vom 30.1. 1974 in der Rechtssache 158/73, Kampffmeyer, Slg. 1974, 101).

  • BVerwG, 21.12.1981 - 7 B 184.81

    Verpflichtung zur Ausfuhr von Weichweizen - Vorliegen von höherer Gewalt

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa EuGHE 1974, 101 [110] und 589 [598 f.] sowie EuGHE 1968, 562 [574 f.]) beruht ein ausfuhrhindernder Umstand dann auf höherer Gewalt, wenn er als ein ungewöhnliches, außerhalb der Einflußsphäre des Exporteurs liegendes Ereignis angesehen werden muß, dessen Eintritt und die damit verbundenen Folgen der Lizenzinhaber auch bei Aufwendung aller von einem ordentlichen Kaufmann billigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht abwenden konnte.

    Anhand dieser Auslegung haben die Behörden und gegebenenfalls auch die Gerichte der Mitgliedstaaten darüber zu befinden, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles höhere Gewalt anzuerkennen ist (vgl. EuGHE 1974, 101 [111]); solche Umstände vermögen jedoch einer Rechtssache keine grundsätzliche, d.h. gerade über den Einzelfall hinausführende Bedeutung zu geben.

  • VGH Hessen, 15.09.1993 - 8 UE 3297/86

    Verfall einer Kaution zur Sicherung einer Ausfuhr - Ausfuhr eines anderen als des

    Der Gerichtshof hat entschieden, daß der Begriff der höheren Gewalt in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen einen unterschiedlichen Inhalt haben kann, so daß seine Bedeutung nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen ist, in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll (EuGH, U. v. 30.01.1974 - Rs 158/73 -, Slg. 1974, 101).

    Dagegen hat der Europäische Gerichtshof im übrigen in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, der Begriff der höheren Gewalt setze keine absolute Unmöglichkeit voraus (EuGH, U. v. 30.01.1974 - Rs 158/73 -, a.a.O.; 22.01.1986 - Rs 266/84 -, Slg. 1986, 149; 27.10.1987 - Rs 109/86 -, Slg. 1987, 4319 = RIW 1988, 660; 08.03.1988 - Rs 296/86 -, nicht veröffentlicht).

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