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   EuGH, 30.01.1985 - 290/83   

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https://dejure.org/1985,752
EuGH, 30.01.1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 290/83 (https://dejure.org/1985,752)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFE , DIE NICHT AUS STAATLICHEN MITTELN STAMMT - BEIHILFE , DIE ÜBER ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE EINRICHTUNGEN GEWÄHRT WIRD - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Französischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag auf Grund einer Anweisung an eine Bank, an die bedürftigsten Landwirte eine Unterstützung zu leisten; Qualifizierung einer aus privaten Mitteln finanzierten und staatlich angeordneten ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 169
    1. STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - BEIHILFE , DIE NICHT AUS STAATLICHEN MITTELN STAMMT - BEIHILFE , DIE ÜBER ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE EINRICHTUNGEN GEWÄHRT WIRD - EINBEZIEHUNG

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2889
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus EuGH, 30.01.1985 - 290/83
    "Wie der Gerichtshof im übrigen in seinem Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike & Weinlig, Slg. 1977, 595) entschieden hat, erfaßt Artikel 92 sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen, ohne daß danach zu unterscheiden ist, ob die Beihilfe unmittelbar vom Staat oder durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt wird.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht danach zu unterscheiden, ob die Beihilfe unmittelbar vom Staat oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtet oder beauftragt wurden, gewährt wird (u. a. Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike & Weinlig, Slg. 1977, 595, Randnr. 21, vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 439, Randnr. 14, vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 35, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE

    56: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83 (Slg. 1985, 439).

    65: - Rechtssache 290/83, zitiert in Fußnote 55.66: - Randnrn.

    84: - Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, zitiert in Fußnote 20.85: - Vgl. z. B. Rechtssachen 78/76 (Steinike und Weinlig/Deutschland, zitiert in Fußnote 82) und 290/83 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 55).

    111: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83 (zitiert in Fußnote 55).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Januar 1985 in der Rechtssache 290/83, Kommission/Frankreich, Slg .
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