Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.1997 - C-178/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1229
EuGH, 30.01.1997 - C-178/95 (https://dejure.org/1997,1229)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1997 - C-178/95 (https://dejure.org/1997,1229)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - C-178/95 (https://dejure.org/1997,1229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Wiljo / Belgischer Staat

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4; Verordnung Nr. 1101/89 des Rates, Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c
    1 Verkehr - Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - Beitrag zum Abwrackfonds - Entscheidung der Kommission, mit der ein Befreiungsantrag abgelehnt wird - Entscheidung, die von ihrem Adressaten nicht nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages angefochten wurde - Berufung ...

  • EU-Kommission

    Wiljo / Belgischer Staat

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Verordnung 1101/89/EWG über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt; Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Ablehnung eines Sonderbeitrags zum Abwrackfonds ; Rechtmäßigkeit von Ausnahmen für ...

  • Judicialis

    Verordnung 1101/89/EWG Art. 8 Abs. 1a; ; EGV Art. 173 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Verkehr - Binnenschiffahrt - Strukturbereinigung - Beitrag zum Abwrackfonds - Entscheidung der Kommission, mit der ein Befreiungsantrag abgelehnt wird - Entscheidung, die von ihrem Adressaten nicht nach Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages angefochten wurde - Berufung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    Die Kommission beruft sich insbesondere auf das Urteil vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833).

    20 Auf diese Rechtsprechung, die sich auf die Adressaten einer Entscheidung wie die Wiljo NV bezieht, wurde in dem Urteil TWD Textilwerke Deggendorf hingewiesen, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß der in dieser Rechtsprechung aufgestellte Grundsatz unter bestimmten Umständen auch für den Empfänger einer staatlichen Beihilfe gelten kann, die Gegenstand einer Entscheidung der Kommission war, die unmittelbar nur an den Mitgliedstaat, dem dieser Beihilfeempfänger angehört, gerichtet wurde.

  • EuGH, 19.07.1996 - C-191/96

    Strafverfahren gegen Modesti

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    30 Unter diesen Umständen wäre eine inhaltliche Änderung der Vorabentscheidungsfragen in dem von der Wiljo NV vorgeschlagenen Sinn mit der dem Gerichtshof durch Artikel 177 des Vertrages übertragenen Rolle ebenso unvereinbar wie mit seiner Verpflichtung, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Beteiligten die Möglichkeit zu gewährleisten, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk, Slg. 1982, 1299, Randnr. 6, und Beschluß vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-191/96, Modesti, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 5).
  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    30 Unter diesen Umständen wäre eine inhaltliche Änderung der Vorabentscheidungsfragen in dem von der Wiljo NV vorgeschlagenen Sinn mit der dem Gerichtshof durch Artikel 177 des Vertrages übertragenen Rolle ebenso unvereinbar wie mit seiner Verpflichtung, den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Beteiligten die Möglichkeit zu gewährleisten, gemäß Artikel 20 der EG-Satzung des Gerichtshofes Erklärungen abzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. April 1982 in den Rechtssachen 141/81, 142/81 und 143/81, Holdijk, Slg. 1982, 1299, Randnr. 6, und Beschluß vom 19. Juli 1996 in der Rechtssache C-191/96, Modesti, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 5).
  • EuGH, 12.10.1978 - 156/77

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    19 Hierzu ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 173 des Vertrages angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig wird (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77, Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnrn.
  • EuGH, 17.11.1965 - 20/65

    Collotti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    19 Hierzu ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 173 des Vertrages angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig wird (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77, Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnrn.
  • EuGH, 10.06.1993 - C-183/91

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    19 Hierzu ist festzustellen, daß nach gefestigter Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 173 des Vertrages angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig wird (vgl. insbesondere Urteile vom 17. November 1965 in der Rechtssache 20/65, Collotti/Gerichtshof, Slg. 1965, 1112, vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 156/77, Kommission/Belgien, Slg. 1978, 1881, und vom 10. Juni 1993 in der Rechtssache C-183/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1993, I-3131, Randnrn.
  • EuGH, 21.05.1987 - 133/85

    Rau / BALM

    Auszug aus EuGH, 30.01.1997 - C-178/95
    17 In diesem Zusammenhang verweist die Wiljo NV auf das Urteil vom 21. Mai 1987 in den Rechtssachen 133/85, 134/85, 135/85 und 136/85 (Rau u. a., Slg. 1987, 2289), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt habe, daß die Möglichkeit, eine direkte Klage gemäß Artikel 173 des Vertrages gegen eine Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans zu erheben, die Klage vor einem innerstaatlichen Gericht, mit der der Rechtsakt einer innerstaatlichen Behörde zur Durchführung dieser Entscheidung unter Berufung auf deren Rechtswidrigkeit angefochten werde, nicht ausschließe.
  • BGH, 24.10.2003 - V ZR 48/03

    Anfechtung einer Entscheidung der Europäischen Kommission durch den

    Ein Subventionsbegünstigter, der eine individuelle Beihilfe erhalten hat, die Gegenstand einer nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag erlassenen Entscheidung der Europäischen Kommission geworden ist, kann, auch wenn die Entscheidung allein an den beihilfegewährenden Mitgliedsstaat gerichtet ist, selbst eine Nichtigkeitsklage erheben; unterläßt er dies, wird die Entscheidung ihm gegenüber bestandskräftig (im Anschluß an EuGH, Rs.C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585).

    Bestandskräftig wird die Entscheidung eines Gemeinschaftsorgans, wenn sie von ihrem Adressaten oder von derjenigen natürlichen oder juristischen Person, die durch sie unmittelbar und individuell betroffen ist (Art. 230 Abs. 4 EG-Vertrag), nicht innerhalb der in Art. 230 Abs. 5 EG-Vertrag bestimmten Frist durch Erhebung einer Nichtigkeitsklage angefochten wird (EuGH, Rs. C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833 Rdn. 13 f.; Rs. C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585 Rdn. 19 f. m.w.Nachw.).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist deshalb davon auszugehen, daß eine Person, die - wie der Beklagte - eine individuelle Beihilfe erhalten hat, die Gegenstand einer auf der Grundlage von Artikel 88 Abs. 2 EG-Vertrag erlassenen Entscheidung der Europäischen Kommission geworden ist, selbst eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel 230 Abs. 4 EG-Vertrag erheben kann, auch wenn die Entscheidung allein an den beihilfegewährenden Mitgliedstaat gerichtet ist (EuGH, Rs. 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671 Rdn. 5; Rs. C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833 Rdn. 14; Rs. C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585 Rdn. 20; ebenso Geiger, EUV/EGV, 3. Aufl., Art. 88 EGV Rdn. 25; Schwarze/Bär-Bouyssière, EU-Kommentar, Art. 88 EGV Rdn. 47; Pache, EuZW 1994, 615, 618; Schmidt-Räntsch, EuZW 1990, 376).

    Die dadurch eingetretene Bestandskraft schließt es aus, die Gültigkeit dieser Kommissionsentscheidung im vorliegenden Rechtsstreit erneut in Frage zu stellen und zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens zu machen (vgl. EuGH, Rs. C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833 Rdn. 17, 26; Rs. C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585 Rdn. 21; Geiger, EUV/EGV, 3. Aufl., Art. 234 Rdn. 8; Pache, EuZW 1994, 615, 620).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Diese Rechtsprechung beruht vor allem auf der Erwägung, dass die Klagefristen der Wahrung der Rechtssicherheit dienen sollen, indem sie verhindern, dass das Rechtswirkungen entfaltende Gemeinschaftshandeln wieder und wieder in Frage gestellt wird (Urteil vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585, Randnr. 19).

    17 und 24, und Wiljo, Randnrn.

    Andernfalls würde nämlich dem Beihilfeempfänger die Möglichkeit geboten, die Bestandskraft, die eine Entscheidung gemäß dem Grundsatz der Rechtssicherheit nach Ablauf der Klagefrist haben muss, zu umgehen (Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 18, und Wiljo, Randnr. 21).

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Nur in einem derartigen Fall kann ihr indessen die Bestandskraft entgegengehalten werden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 1997 - Rs. C-178/95 - Slg. I-585, Wiljo, Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht