Rechtsprechung
EuGH, 30.01.2002 - C-107/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Strukturfonds - Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen - Änderung der Richtgrößen für die Aufteilung
- Europäischer Gerichtshof
Italien / Kommission
- EU-Kommission
Italien / Kommission
EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 4; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 93 § 4
1. Verfahren - Streithilfe - Vom Beklagten nicht erhobene Einrede der Unzulässigkeit - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Italien / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage der Italienischen Republik auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 1998, mit der Änderungen der Richtgrößen für die Aufteilung der Gemeinschaftsinitiativen aus den Strukturfonds beschlossen wurden ; Kürzung der Gemeinschaftsinitiativen ...
- Judicialis
EGV Art. 249; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander... sowie mit denen der Europäischen Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen Art. 12; ; Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Entwicklungsbank und der anderen vorhandenen Art. 17 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen Art. 20 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen Art. 24; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen Art. 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Verfahren - Streithilfe - Vom Beklagten nicht erhobene Einrede der Unzulässigkeit - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aufhebung einer Entscheidung der Kommission vom 16. Dezember 1998, durch die diese Änderungen der Aufteilung der Gemeinschaftsinitiativen genehmigte, wenn eine solche Entscheidung existiert, oder Aufhebung des Schreibens des Generalsekretärs der Kommission vom 19. Januar ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 06.04.2000 - C-286/95
Kommission / ICI
Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-107/99
Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-286/95 P (Kommission/ICI, Slg. 2000, I-2341, Randnr. 42) entschieden hat, wird der Tatbestand der Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift schon durch die fehlende Feststellung eines Rechtsakts erfüllt, ohne dass darüber hinaus nachgewiesen werden muss, dass der Rechtsakt mit einem weiteren Fehler behaftet ist oder dass derjenige, der die fehlende Feststellung geltend macht, durch sie einen Schaden erlitten hat. - EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
CIRFS u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-107/99
Daraus folgt, dass Irland als Streithelfer nicht zur Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit befugt war und dass der Gerichtshof über diese Einrede deshalb nicht zu entscheiden braucht (Urteil vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn. - EuGH, 15.06.1994 - C-137/92
Kommission / BASF u.a.
Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-107/99
In der Tat hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Fehler wie die, mit denen die angefochtene Entscheidung behaftet ist, d. h. die fehlende Feststellung des Rechtsakts - wobei nicht ernsthaft bestritten wird, dass die Kommission tatsächlich beschlossen hat, den streitigen verfügenden Teil der Entscheidung anzunehmen -, nicht so schwer wiegen, dass die Entscheidung als inexistent betrachtet werden müsste (Urteil vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnrn. - EuGH, 15.06.1993 - C-225/91
Matra / Kommission
Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-107/99
20 bis 22, und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 12).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. …
29 - Vgl. dazu Urteil Kommission/BASF u. a. (Randnrn. 48 bis 53) und Urteil vom 30. Januar 2002, 1talien/Kommission (C-107/99, Slg. 2002, I-1091, Randnr. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06
GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE …
96 bis 100), vom 20. Januar 2002, 1talien/Kommission (C-107/99, Slg. 2002, I-1091, Randnr. 45), Kommission/Griechenland, in Fn. 80 angeführt, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10
Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der …
- EuGH, 08.11.2007 - C-141/05
Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 27/2005 - Aufteilung der …
Daraus folgt, dass die Kommission als Streithelferin nicht zur Erhebung einer Einrede der Unzulässigkeit befugt war (vgl. Urteil vom 30. Januar 2002, 1talien/Kommission, C-107/99, Slg. 2002, I-1091, Randnr. 29).