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   EuGH, 30.01.2014 - C-122/13   

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https://dejure.org/2014,1163
EuGH, 30.01.2014 - C-122/13 (https://dejure.org/2014,1163)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2014 - C-122/13 (https://dejure.org/2014,1163)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - C-122/13 (https://dejure.org/2014,1163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 - Entschädigung der Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs"

  • Europäischer Gerichtshof

    C

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 - Entschädigung der Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs

  • EU-Kommission

    C

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2004/80/EG - Art. 12 - Entschädigung der Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten - Rein interner Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    C

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Ordinario di Firenze - Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15) - Anwendungsbereich - Regelung, die für die Opfer von im nationalen ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-245/09

    Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat

    Auszug aus EuGH, 30.01.2014 - C-122/13
    Es ist jedoch nicht Sache des Gerichtshofs, eine solche Initiative zu ergreifen, wenn sich dem Vorabentscheidungsersuchen nicht entnehmen lässt, dass dem vorlegenden Gericht tatsächlich eine solche Verpflichtung obliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Omalet, C-245/09, Slg. 2010, I-13771, Rn. 17 und 18).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2014 - C-122/13
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die Richtlinie 2004/80 eine Entschädigung nur für den Fall einer vorsätzlichen Gewalttat vorsieht, die in einem anderen als dem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem das Opfer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Urteil vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Rn. 59).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus EuGH, 30.01.2014 - C-122/13
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung zum tatsächlichen und rechtlichen Kontext der Vorlagefragen auszugehen (Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2016 - C-281/15

    Sahyouni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung

    Auch wenn der Gerichtshof unter diesen Umständen die begehrte Auslegung vornehmen könnte, ist es jedoch nicht seine Sache, eine solche Initiative zu ergreifen, wenn sich dem Vorabentscheidungsersuchen nicht entnehmen lässt, dass dem vorlegenden Gericht tatsächlich eine solche Verpflichtung obliegt (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2014, C., C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-372/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe fallen private Scheidungen nicht

    25 Vgl. u. a. Beschluss vom 30. Januar 2014, C. (C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 15), sowie Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten (C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 54 und 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-129/19

    Generalanwalt Bobek: Die Mitgliedstaaten müssen jedes Opfer einer vorsätzlich

    41 Beschluss vom 30. Januar 2014 (C-122/13, EU:C:2014:59).

    47 Beschluss vom 30. Januar 2014, C (C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 11 bis 18 und Tenor).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2016 - C-601/14

    Kommission / Italien

    Mit Schreiben vom 12. Juli 2013 teilte die Italienische Republik der Kommission mit, dass das Tribunale ordinario di Firenze (Gericht Florenz, Italien) dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2004/80 vorgelegt habe (in dieser Rechtssache erging der Beschluss vom 30. Januar 2014, C., C-122/13, EU:C:2014:59), und schlug vor, die Entscheidung des Gerichtshofs in dieser Rechtssache abzuwarten, bevor das von der Kommission eingeleitete Verfahren fortgesetzt werde.

    Die Italienische Republik wies in ihrer Antwort, die der Kommission am 18. Dezember 2013 zuging, darauf hin, dass sie es für angebracht erachte, die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-122/13 abzuwarten, um seinen möglichen Hinweisen zu Art. 12 der Richtlinie 2004/80 Rechnung tragen zu können.

    24 - Vgl. Beschluss vom 30. Januar 2014, C. (C-122/13, EU:C:2014:59).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-129/19

    Die Mitgliedstaaten müssen allen Opfern einer vorsätzlichen Gewalttat, und zwar

    Diese Erwägung wird nicht durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in Frage gestellt, nach der die Richtlinie 2004/80 ein Entschädigungssystem nur für den Fall einer vorsätzlichen Gewalttat vorsieht, die in einem Mitgliedstaat begangen wurde, in dem das Opfer sich in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit befindet, so dass eine rein innerstaatliche Fallgestaltung nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, EU:C:2007:395, Rn. 59, und vom 12. Juli 2012, Giovanardi u. a., C-79/11, EU:C:2012:448, Rn. 37, sowie Beschluss vom 30. Januar 2014, C., C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen -

    35 - C-122/13, EU:C:2014:59.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2016 - C-439/16

    Milev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren -

    Vgl. auch Beschluss vom 30. Januar 2014, C. (C-122/13, EU:C:2014:59, Rn. 15).
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