Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.2018 - C-360/15, C-31/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1144
EuGH, 30.01.2018 - C-360/15, C-31/16 (https://dejure.org/2018,1144)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2018 - C-360/15, C-31/16 (https://dejure.org/2018,1144)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - C-360/15, C-31/16 (https://dejure.org/2018,1144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Anwendungsbereich - Art. 2 Abs. 2 Buchst. c - Ausschluss der Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation - Art. 4 Nr. 1 - Begriff "Dienstleistung"- Einzelhandel mit ...

  • IWW
  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Anwendungsbereich - Art. 2 Abs. 2 Buchst. c - Ausschluss der Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation - Art. 4 Nr. 1 - Begriff "Dienstleistung"- Einzelhandel mit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    X

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG - Anwendungsbereich - Art. 2 Abs. 2 Buchst. c - Ausschluss der Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation - Art. 4 Nr. 1 - Begriff "Dienstleistung" - Einzelhandel ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauministerkonferenz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Bebauungspläne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Dienstleistungsrichtlinie ist auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte anwendbar! (IBR 2018, 272)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    X

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Unionsrechtliche Anforderungen an die Steuerung des Einzelhandels" von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis und Dr. Jan Hennig, original erschienen in: DVBl 2019, 197 - 202.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 307
  • EuZW 2018, 244
  • MMR 2018, 196
  • ZfBR 2018, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-360/15

    X - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassung von Dienstleistungserbringern -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    In den verbundenen Rechtssachen C-360/15 und C-31/16.

    betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Hoge Raad der Nederlanden (Oberster Gerichtshof der Niederlande) (C-360/15) und vom Raad van State (Staatsrat, Niederlande) (C-31/16) mit Entscheidungen vom 5. Juni 2015 und vom 13. Januar 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juli 2015 und am 18. Januar 2016, in den Verfahren.

    Raad van de gemeente Appingedam (C-31/16).

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2016 sind die Rechtssachen C-360/15 und C-31/16 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 01.10.2015 - C-340/14

    Trijber

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Außerdem ist der Gerichtshof, der dazu aufgerufen ist, dem nationalen Gericht zweckdienliche Antworten zu geben, befugt, dem vorlegenden Gericht auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben (Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ergibt sich aus Art. 1 der Richtlinie 2006/123 in Verbindung mit ihren Erwägungsgründen 2 und 5, dass diese Richtlinie allgemeine Bestimmungen aufstellt, die den Zweck verfolgen, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedstaaten und des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten zu beseitigen, um zur Schaffung eines freien und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts beizutragen (Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 44).

  • EuGH, 16.06.2015 - C-593/13

    Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Darüber hinaus liefe die gleichzeitige Prüfung einer nationalen Maßnahme anhand der Bestimmungen der Richtlinie 2006/123 und anhand derjenigen des AEU-Vertrags in dem Fall, dass es sich als unmöglich erweist, zu bestimmen, ob die die Dienstleistungsfreiheit betreffenden Aspekte gegenüber den mit anderen Grundfreiheiten zusammenhängenden Aspekten überwiegen, darauf hinaus, dass eine Einzelfallprüfung nach dem Primärrecht eingeführt würde, was die gezielte Harmonisierung, die mit der Richtlinie vorgenommen wird, untergraben würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 37 und 38).

    Folglich ist, um die praktische Wirksamkeit des spezifischen Rechtsrahmens, den der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Richtlinie 2006/123 einführen wollte, nicht zu beeinträchtigen, entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung in der mündlichen Verhandlung anzuerkennen, dass sich der Anwendungsbereich dieser Richtlinie gegebenenfalls über das, was die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit streng genommen vorsehen, hinaus erstrecken kann, unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie, deren Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags umzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a., C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 39 und 40).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist,

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß seiner ständigen Rechtsprechung, auch wenn das vorlegende Gericht den Wortlaut seiner Fragen auf die Auslegung bestimmter Vorschriften des Unionsrechts beschränkt hat, dadurch nicht gehindert ist, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.07.2016 - C-240/15

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsabgaben, die die Mitgliedstaaten gemäß Art. 12 der Genehmigungsrichtlinie von Unternehmen, die aufgrund einer Allgemeingenehmigung elektronische Kommunikationsnetze oder -dienste bereitstellen oder denen ein Nutzungsrecht gewährt wurde, erheben können, um die Tätigkeiten der NRB zu finanzieren, insgesamt lediglich der Deckung der administrativen Kosten für die in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie genannten Tätigkeiten dienen dürfen (Urteil vom 28. Juli 2016, Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, C-240/15, EU:C:2016:608, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-346/13

    Base Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 13 der Genehmigungsrichtlinie verweisen die in dieser Vorschrift verwendeten Begriffe "Einrichtungen" und "Installation" auf physische Infrastrukturen, die die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste ermöglichen, bzw. auf deren physische Schaffung auf dem betreffenden öffentlichen oder privaten Grundbesitz (Urteil vom 6. Oktober 2015, Base Company, C-346/13, EU:C:2015:649, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-454/13

    Proximus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Allerdings ist hervorzuheben, dass Art. 12 der Genehmigungsrichtlinie nicht die einzige Bestimmung dieser Richtlinie ist, die die finanziellen Belastungen betrifft, die die Mitgliedstaaten von Unternehmen, die im Rahmen der Richtlinie elektronische Kommunikationsnetze oder -dienste bereitstellen, erheben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Proximus, C-454/13, EU:C:2015:819, Rn. 19 bis 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-197/11

    Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Dem steht das in der Vorlageentscheidung erwähnte Urteil vom 8. Mai 2013, Libert u. a. (C-197/11 und C-203/11, EU:C:2013:288, Rn. 103 bis 107), nicht entgegen.
  • EuGH, 04.09.2014 - C-256/13

    Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Jedenfalls dürfen die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Rahmen der Genehmigungsrichtlinie keine anderen Abgaben oder Entgelte für die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste als die in der Richtlinie vorgesehenen erheben (Urteil vom 4. September 2014, Belgacom und Mobistar, C-256/13 und C-264/13, EU:C:2014:2149, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-20/03

    Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung

    Auszug aus EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
    Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass die diesbezüglichen Zweifel des vorlegenden Gerichts hauptsächlich damit zusammenhängen, dass der Gerichtshof mit Urteil vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 33 bis 35), festgestellt hat, dass eine nationale Regelung über den ambulanten Verkauf, die die Bedingungen betrifft, die beim Vertrieb einer bestimmten Art von Waren einzuhalten sind, den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegt.
  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die in Kapitel III der Richtlinie 2006/123 enthaltenen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer dahin auszulegen sind, dass sie auch auf einen Sachverhalt anwendbar sind, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweisen (Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 110).
  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof zwar bereits entschieden, dass Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123 insoweit eine unmittelbare Wirkung entfalten kann, als er in Satz 2 den Mitgliedstaaten die unbedingte, hinreichend präzise Verpflichtung auferlegt, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu ändern, um sie den in Abs. 3 genannten Bedingungen anzupassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 130).
  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der

    aa) Allerdings hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie auch auf rein innerstaatliche Sachverhalte - wie im Streitfall - anwendbar ist (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2019 - C-377/17, BauR 2019, 1624 = NZBau 2019, 511, juris Rn. 57 f.; Urteil vom 30. Januar 2018 - C-360/15 und C-31/16, NVwZ 2018, 307, juris Rn. 98 ff. - X und Visser).

    Danach entfaltet Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie insoweit unmittelbare Wirkung, als er in Abs. 1 Satz 2 den Mitgliedstaaten die unbedingte, hinreichend präzise Verpflichtung auferlegt, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu ändern, um sie den in Abs. 3 genannten Bedingungen anzupassen (EuGH, Urteil vom 30. Januar 2018 - C-360/15 und C-31/16, NVwZ 2018, 307, juris Rn. 130 - X und Visser).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    22 Vgl. Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 99 bis 110 und Nr. 3 des Tenors).

    24 Vgl. Urteile vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 118), und vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 137).

    27 Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Nr. 3 des Tenors).

  • EuGH, 22.09.2020 - C-724/18

    Eine nationale Regelung, die die regelmäßige Kurzzeitvermietung einer Wohnung an

    Was schließlich die Frage angeht, ob eine solche nationale Regelung im Hinblick auf den neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/123 dennoch vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie nach diesem Erwägungsgrund, nach dem sie u. a. keine Anwendung findet auf "Anforderungen wie ... Vorschriften bezüglich der Stadtentwicklung oder Bodennutzung [und] der Stadtplanung und der Raumordnung", nicht für Anforderungen gelten soll, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedstaaten und des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten begründen, weil sie nicht speziell die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit regeln oder betreffen, sondern von Dienstleistungserbringern im Zuge der Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit genauso beachtet werden müssen wie von Privatpersonen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 123).

    Sie gilt aber nicht unterschiedslos für jede Person, sondern speziell für Personen, die beabsichtigen, bestimmte Arten von Dienstleistungen zu erbringen, nämlich Dienstleistungen der regelmäßigen Kurzzeitvermietung von möblierten Wohnungen an Personen, die sich lediglich vorübergehend in der betreffenden Gemeinde aufhalten, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 124).

    Danach unterscheidet sich eine "Genehmigungsregelung" im Sinne von Art. 4 Nr. 6 der Richtlinie 2006/123 von "Anforderungen" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Richtlinie darin, dass der Dienstleistungserbringer eine förmliche Entscheidung erwirken muss, mit der die zuständigen Behörden seine Tätigkeit genehmigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 115).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Kapitel III der Richtlinie 2006/123 nämlich selbst auf rein interne Sachverhalte anwendbar, d. h. auf Sachverhalte, bei denen sämtliche erheblichen Merkmale nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 110, vom 4. Juli 2019, Kommission/Deutschland, C-377/17, EU:C:2019:562, Rn. 58, und vom 4. Juli 2019, Kirschstein, C-393/17, EU:C:2019:563, Rn. 24).

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Regelung eines Mitgliedstaats, mit der eine solche Genehmigungsregelung eingeführt wird, mit den Art. 9 und 10 der Richtlinie 2006/123 vereinbar ist, die klare, bestimmte und unbedingte Verpflichtungen enthalten und somit unmittelbare Wirkung haben (vgl. entsprechend zu Art. 15 der Richtlinie 2006/123, Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 130), ist daher getrennt und nacheinander zu prüfen, ob die Einführung der Regelung als solche gerechtfertigt ist und ob die für die Erteilung der Genehmigungen gemäß der Regelung maßgeblichen Kriterien die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

    Nach Art. 4 Nr. 8 der Richtlinie 2006/123 sind zwingende Gründe des Allgemeininteresses, auf die sich die Mitgliedstaaten berufen können, Gründe, die der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung als solche anerkannt hat, einschließlich u. a. des Schutzes der städtischen Umwelt (Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 135) und der Ziele der Sozialpolitik.

  • OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19

    Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof bereits in einer Entscheidung vom 30.1.2018 ausgeführt: "Dieser Art. 15 entfaltet insoweit unmittelbare Wirkung, als er in Abs. 1 Satz 2 den Mitgliedstaaten die unbedingte, hinreichend präzise Verpflichtung auferlegt, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu ändern, um sie den in Abs. 3 genannten Bedingungen anzupassen" (EuGH, Urteil vom 30.1.2018 - C-360/15, C-31/16, Rn. 130, juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

    Diese Frage hat der Gerichtshof im Urteil X und Visser dahin beantwortet, dass "die in Kapitel III der Richtlinie 2006/123 enthaltenen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit der Dienstleistungserbringer dahin auszulegen sind, dass sie auch auf einen Sachverhalt anwendbar sind, dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweisen"(12).

    7 Vgl. Urteile vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a. (C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 23 ff.), vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 118), und vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 137).

    Später hat der Gerichtshof im Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44" Rn. 130), ausdrücklich festgestellt, dass Art. 15 der Richtlinie 2006/123 unmittelbare Wirkung entfalte.

    12 Siehe Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44" Rn. 110 und Nr. 3 des Tenors).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397" Nrn. 106 bis 118).

    18 Vgl. Urteile vom 23. Dezember 2015, Hiebler (C-293/14, EU:C:2015:843), vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44), und vom 1. März 2018, CMVRO (C-297/16, EU:C:2018:141).

    40 Wie ich bereits in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397" Nr. 144) ausgeführt habe, erinnert der Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie an die Formulierung des Gerichtshofs im Urteil vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, EU:C:1995:411" Rn. 37).

  • KG, 19.08.2019 - 21 U 20/19

    Zivilrechtsstreit zwischen einem Architekten und seinem privaten Auftraggeber:

    Am Rande sei darauf hingewiesen, dass der EuGH nur die Geltung der Art. 9 bis 15 der Dienstleistungsrichtlinie (= Kapitel III) auf reine Inlandssachverhalte festgestellt hat, nicht hingegen für die im vorliegenden Fall relevanten Bestimmungen, die Rechte des Dienstleistungsempfängers enthalten (Art. 19 ff = Kapitel IV Abschnitt 2, vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2018, C-31/16, Rz. 110; Urteil vom 4. Juli 2019, C-377/17, Rz. 58).

    - Die Dienstleistungsrichtlinie hat den größeren Regelungsbereich (auch rein innerstaatliche Sachverhalte sind erfasst, vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2018, C-31/16; Urteil vom 4. Juli 2019, C-377/17), aber die mildere Rechtsfolge (kein uneingeschränkter Anwendungsvorrang, sondern nur soweit möglich richtlinienkonforme Auslegung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-311/19

    BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit -

    Im Urteil X und Visser(83) hat er festgestellt, dass eine Maßnahme, die zweifellos eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils Keck und Mithouard(84) dargestellt hätte, gleichwohl in den Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit gemäß der Dienstleistungsrichtlinie fällt und damit "eine Abkehr von den Vorstellungen darstellt, die zu der Entscheidung im Urteil Keck geführt haben"(85).

    26 Vgl. in diesem Sinne auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nr. 115).

    Erst später, in seinem Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44), beantwortete der Gerichtshof diese Frage - und bejahte sie.

    Würden Glücksspiele von dieser Richtlinie erfasst, hätte sich die Frage des vorlegenden Gerichts nicht gestellt, da das Kapitel über die Niederlassung von Dienstleistungserbringern ratione materiae auf interne Sachverhalte Anwendung findet; vgl. Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44).

    Vgl. meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nr. 88).

    83 Vgl. Urteil vom 30. Januar 2018 (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 97).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2017:397, Nrn. 87 bis 104).

  • KG, 12.05.2020 - 21 U 125/19

    Tragwerksplaner muss keine eigene Kostenermittlung erstellen; Private Laptops der

    (d) Zwar regelt die Dienstleistungsrichtlinie keineswegs nur grenzüberschreitende Fälle, sondern auch rein innerstaatliche, wie sich aus ihrem insoweit einschränkungslosen Wortlaut ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 30.01.2018 - C-360/15 und C-31/16, Visser, Rn. 110; Urteil vom 04.07.2019 - C-377/17, Rn. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2018 - 2 A 1676/17

    Stadt Werl hat keinen Anspruch auf Genehmigung ihres Flächennutzungsplans für ein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 4 A 1381/18

    Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-764/18

    Orange España

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 10 D 59/18
  • LG München I, 24.09.2019 - 5 O 13187/19

    HOAI unwirksam: Auch Umbauzuschlag ist europarechtswidrig!

  • OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 182/18

    Anspruch auf Architektenhonorar; Zulässigkeit einer Höchstsatzüberschreitung oder

  • EuGH, 03.12.2020 - C-62/19

    Eine Dienstleistung, die Taxikunden und Taxifahrer mittels einer elektronischen

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2020 - 21 U 21/19

    Honoraransprüche einer Planungsgesellschaft

  • EuGH, 26.09.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

  • EuGH, 08.06.2023 - C-50/21

    Die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für die Dienstleistung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20

    Boriss Cilevics u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV -

  • EuGH, 07.11.2018 - C-171/17

    Der ausschließliche Betrieb eines nationalen mobilen Zahlungssystems durch ein

  • EuGH, 04.07.2019 - C-393/17

    Kirschstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

  • OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 10/16

    Erlaubtes Größenverhältnis zwischen der Festsetzung eines Fremdkörpers und dem

  • AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-278/22

    AUTOTECHNICA FLEET SERVICES - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-724/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist die Dienstleistungsrichtlinie auf die

  • EuGH, 20.04.2023 - C-348/22

    Die Konzessionen für die Nutzung der italienischen Strände dürfen nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 13 B 1282/19

    Anordnung der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierter und der Wahrnehmung der

  • VG Aachen, 15.01.2024 - 9 K 1163/20

    Berliner Abkommen; Dienstleistungsfreiheit; Dienstleistungsrichtlinie;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-292/21

    CNAE u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Richtlinie 2006/123/EG

  • LG Mainz, 09.08.2021 - 9 O 287/10

    Verstoßen die Mindestsätze der HOAI 1996/2002 gegen Europarecht?

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 19 K 372.15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2022 - 10 D 107/19

    Städtebauliche Erforderlichkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-33/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass eine

  • EuGH, 25.07.2018 - C-553/16

    TTL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Besteuerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-16/23

    FA.RO. di YK & C. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im

  • EuGH, 13.01.2022 - C-55/20

    Minister Sprawiedliwosci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art.

  • EuGH, 26.06.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20

    Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte

  • VG Hamburg, 02.10.2020 - 5 E 3819/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Festhalteverfügungen für zwei Schiffe

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-62/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist eine Dienstleistung, die darin

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-50/21

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar verletzt die Begrenzung der Anzahl der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2020 - 7 D 77/17
  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17

    Zielabweichung vom Landesraumordnungsprogramm

  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183

    Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan

  • EuGH, 29.04.2020 - C-399/19

    BT Italia u.a.

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2019 - 15 U 73/19

    Planervertrag vor dem 28.12.2009 geschlossen: HOAI-Mindestsätze verbindlich!

  • VG Stuttgart, 22.04.2021 - 4 K 238/20

    Schließung einer Prostitutionsstätte; örtliche Lage: offensichtliche

  • EuGH, 27.01.2021 - C-764/18

    Orange España

  • VG Minden, 06.10.2022 - 3 L 579/22
  • VG Stuttgart, 14.12.2021 - 2 K 1829/20

    Ausschluss von "Vergnügungsstätten und sonstigen Wettbüros" in einem

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2023 - 1 KN 168/20

    Bestandsschutz; Dienstleistungsrichtlinie; Einzelhandel; Einzelhandel;

  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3436/20
  • LG München I, 28.04.2020 - 5 O 13019/17

    Leistungen, Auslegung, Schlussrechnung, Heizung, Bauvorhaben, Berechnung,

  • LG München I, 20.11.2019 - 18 O 7320/15

    Mindestsätze der HOAI sind auch rückwirkend nicht mehr anwendbar

  • VG Stuttgart, 27.07.2021 - 2 K 3463/20

    Abstandsregelung; additiver Grundrechtseingriff; Berufsfreiheit; besondere

  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 243.21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht