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   EuGH, 30.01.2019 - C-440/18 P   

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https://dejure.org/2019,1975
EuGH, 30.01.2019 - C-440/18 P (https://dejure.org/2019,1975)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - C-440/18 P (https://dejure.org/2019,1975)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - C-440/18 P (https://dejure.org/2019,1975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein Deutsche Sprache / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur optischen Neugestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont, die mit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 30. Januar 2019. Verein Deutsche Sprache e.V. gegen Europäische Kommission. Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur optischen Neugestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont, die mit einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Verein Deutsche Sprache / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend eine Entscheidung der Europäischen Kommission zur optischen Neugestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont, die mit einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Rechtsmittel als offensichtlich unzulässig zurückzuweisen, dem es an einer kohärenten Struktur fehlt, das auf allgemeine Aussagen beschränkt ist und das keine genauen Angaben dazu enthält, welche Gründe des angefochtenen Beschlusses mit einem Rechtsfehler behaftet sein sollen (vgl. u. a. Urteil vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Die Frage, ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt der freien Würdigung des Sachverhalts, die sich der Überprüfung durch den Gerichtshof in der Rechtsmittelinstanz entzieht, sofern dem Gericht vorgelegte Beweismittel nicht verfälscht worden sind oder sich die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts nicht aus den Akten ergibt (Urteil vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, EU:C:2002:642, Rn. 78).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Der dritte Rechtsmittelgrund ist damit ebenfalls offensichtlich unzulässig, da der Rechtsmittelführer sich in Wirklichkeit zur Stützung dieses Rechtsmittelgrundes darauf beschränkt, die bereits vor dem Gericht dargelegten Klagegründe und Argumente zu wiederholen oder wörtlich wiederzugeben, aber keine Ausführungen speziell zur Bezeichnung des Rechtsfehlers macht, mit dem das angefochtene Urteil behaftet sein soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 32).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-276/11

    Viega / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Es ist somit Sache des Gerichts, die Sachdienlichkeit eines Beweisantrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit der Vernehmung der benannten Zeugen zu beurteilen, wobei jedoch der Gerichtshof für die Prüfung zuständig ist, ob das Gericht durch die Weigerung, einem solchen Antrag nachzukommen, keinen Rechtsirrtum begangen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2013, Viega/Kommission, C-276/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:163, Rn. 39 und 40).
  • EuGH, 11.01.2017 - C-491/15

    Typke / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Die Rechtsprechung, auf die das Gericht im angefochtenen Urteil verweist, stützt sich nämlich auf den Grundsatz, dass sich das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe im Sinne von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 nur auf existierende Dokumente, die sich im Besitz des betreffenden Organs befinden, bezieht (vgl. Urteil vom 11. Januar 2017, Typke/Kommission, C-491/15 P, EU:C:2017:5, Rn. 31).
  • EuG, 23.04.2018 - T-468/16

    Verein Deutsche Sprache / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 30.01.2019 - C-440/18
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Verein Deutsche Sprache e. V. die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 23. April 2018, Verein Deutsche Sprache/Kommission (T-468/16, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:207), mit dem dieses seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 3714 final der Kommission vom 10. Juni 2016 über einen Antrag des Rechtsmittelführers nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) auf Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur optischen Neugestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont in Brüssel (Belgien), die mit einer Beschränkung der Beschriftung allein auf die englische und die französische Sprache (im Folgenden: streitiger Beschluss) verbunden ist, abgewiesen hatte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Finanzhilfevereinbarungen zwischen der

    131 Vgl. Beschluss vom 30. Januar 2019, Verein Deutsche Sprache/Kommission (C-440/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:77, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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