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   EuGH, 30.03.2004 - C-147/02   

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https://dejure.org/2004,1437
EuGH, 30.03.2004 - C-147/02 (https://dejure.org/2004,1437)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - C-147/02 (https://dejure.org/2004,1437)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - C-147/02 (https://dejure.org/2004,1437)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Gleiches Entgelt - Entgelt während eines Mutterschaftsurlaubs - Berechnung der Höhe des Entgelts - Berücksichtigung einer Lohnerhöhung

  • Europäischer Gerichtshof

    Alabaster

  • EU-Kommission PDF

    Michelle K. Alabaster gegen Woolwich plc und Secretary of State for Social Security.

    1. Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Gleiches Entgelt - Mutterschaftsurlaub - Bestimmung des während des Mutterschaftsurlaubs bezogenen Entgelts - Kriterien - Verpflichtung, eine Lohnerhöhung einzubeziehen, die zwischen dem Beginn des Zeitraums, für ...

  • EU-Kommission

    Michelle K. Alabaster gegen Woolwich plc und Secretary of State for Social Security

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen Berücksichtigung einer Lohnerhöhung bei der Berechnung des gesetzlichen Mutterschaftsgeldes; Nichtberücksichtigung einer Lohnerhöhung bei der Festsetzung der Höhe eines gezahlten gesetzlichen Mutterschaftsgeldes als eine ...

  • Judicialis

    EGV Art. 141; ; EGV Art. 119 a.F.; ; Richtlinie 92/85/... EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Art. 8; ; Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Art. 11; ; Teil XII des Social Security Contributions and Benefits Act 1992 (England und Wales); ; Statutory Maternity Pay (General) Regulations 1986 (England und Wales) Regulation 21(3); ; Statutory Maternity Pay (General) Regulations 1986 (England und Wales) Regulation 21(7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 138; EG-Vertrag Art. 119
    Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Gleiches Entgelt - Entgelt während eines Mutterschaftsurlaubs - Berechnung der Höhe des Entgelts - Berücksichtigung einer Lohnerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Auslegung von Artikel 141 EG - Entgelt während eines Mutterschaftsurlaubs - Maßgeblicher Zeitraum für die Berechnung des vom Gehalt abhängigen Teils dieses Entgelts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 471
  • NZA 2004, 839
  • DVBl 2004, 779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 13.02.1996 - C-342/93

    Gillespie u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475).

    1 Der Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) hat mit Beschluss vom 27. März 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 22. April 2002, gemäß Artikel 234 EG drei Fragen nach der Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und des Urteils vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    37 Die erste Frage des vorlegenden Gerichts geht dahin, ob Artikel 119 EG-Vertrag und das Urteil Gillespie u. a. so auszulegen sind, dass einer Frau ein Anspruch darauf zusteht, dass eine Lohnerhöhung, die ihr nach dem maßgeblichen Zeitraum gewährt worden ist und die nicht auf diesen Zeitraum zurückwirkt, bei der Berechnung des lohnabhängigen Teils ihres gesetzlichen Mutterschaftsgeldes berücksichtigt wird.

    Für die Anwendung dieses Artikels kommt es auf die Rechtsnatur dieser Vergünstigungen nicht an, sofern sie im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 10, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 12).

    14 und 15, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 13 sowie die dort zitierte Rechtsprechung).

    44 Da die Leistung, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund der gesetzlichen Vorschriften oder der Tarifverträge während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, auf dem Arbeitsverhältnis beruht, stellt sie ein Entgelt im Sinne des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117 dar (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 14, und Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 38).

    45 Zweitens liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Diskriminierung vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Sachverhalte angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf ungleiche Sachverhalte angewandt wird (siehe insbesondere Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30, und Urteil Gillespie u. a., Randnr. 16).

    46 Während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs befinden sich Frauen in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch u. a. nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeitet, gleichgesetzt werden kann (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 17).

    Die Betroffenen können daher nicht aufgrund von Artikel 119 EG-Vertrag fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Demzufolge ist es im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 234 EG nicht Sache des Gerichtshofes, sondern des vorlegenden Gerichts, auf innerstaatliche Maßnahmen oder Sachverhalte die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, die der Gerichtshof ausgelegt hat (Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 222/78, ICAP, Slg. 1979, 1163, Randnr. 10, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-30/93

    AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    52 Zum ersten Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 234 EG, der auf einer klaren Trennung der Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-30/93, AC-ATEL Electronics, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 16).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.03.1979 - 222/78

    ICAP / Beneventi

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    Demzufolge ist es im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 234 EG nicht Sache des Gerichtshofes, sondern des vorlegenden Gerichts, auf innerstaatliche Maßnahmen oder Sachverhalte die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, die der Gerichtshof ausgelegt hat (Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 222/78, ICAP, Slg. 1979, 1163, Randnr. 10, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 11).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-360/90

    Arbeiterwohlfahrt der Stadt Berlin / Bötel

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    43 Zu den als Entgelt qualifizierten Vergünstigungen gehören insbesondere die vom Arbeitgeber aufgrund von Rechtsvorschriften und aufgrund des Vorliegens von Arbeitsverträgen gezahlten Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern ein Einkommen sichern sollen, selbst wenn sie in besonderen gesetzlich vorgesehenen Fällen keine in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehene Tätigkeit ausüben (Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-360/90, Bötel, Slg. 1992, I-3589, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.1998 - C-411/96

    Boyle u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.03.2004 - C-147/02
    44 Da die Leistung, die der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin aufgrund der gesetzlichen Vorschriften oder der Tarifverträge während ihres Mutterschaftsurlaubs zahlt, auf dem Arbeitsverhältnis beruht, stellt sie ein Entgelt im Sinne des Artikels 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117 dar (Urteil Gillespie u. a., Randnr. 14, und Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 38).
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    EuGH 26.06.2001 - C-173/99 BECTU - Rn. 49, vgl. 30.03.2004 - C-147/02 Alabaster - Rn. 42-44.
  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Zwar sei im Urteil vom 30. März 2004, Alabaster (C-147/02, Slg. 2004, I-3101), das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit allgemeinen Lohnerhöhungen erläutert worden, doch beziehe sich der von der Betroffenen geltend gemachte Anspruch nicht auf ihren regelmäßigen Monatsbezug, also den Referenzlohn, oder eine allgemeine Erhöhung desselben.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Arbeitnehmerinnen während eines im nationalen Recht vorgesehenen Mutterschaftsurlaubs nämlich in einer besonderen Situation, die verlangt, dass ihnen ein besonderer Schutz gewährt wird, die jedoch nicht mit der Situation eines Mannes oder mit der einer Frau, die tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiten oder sich im Krankheitsurlaub befinden, gleichgesetzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996, Gillespie u. a., C-342/93, Slg. 1996, I-475, Randnr. 17, vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a., C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 40, sowie Alabaster, Randnr. 46).

    Die Arbeitnehmerinnen können daher nicht aufgrund von Art. 141 EG oder von Art. 11 Nrn. 2 und 3 der Richtlinie 92/85 fordern, dass ihnen während ihres Mutterschaftsurlaubs ihr volles Entgelt weiter gezahlt wird, als ob sie wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich an ihrem Arbeitsplatz arbeiteten (vgl. in diesem Sinne Urteile Gillespie u. a., Randnr. 20, sowie Alabaster, Randnr. 46).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    EuGH 26.06.2001 - C-173/99 BECTU - Rn. 49, vgl. 30.03.2004 - C-147/02 Alabaster - Rn. 42-44.
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