Rechtsprechung
EuGH, 30.03.2006 - C-495/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren - Kräuterzigaretten - Ausschließlich medizinischen Zwecken dienend
- Europäischer Gerichtshof
Smits Koolhoven
Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren - Kräuterzigaretten - Ausschließlich medizinischen Zwecken dienend
- EU-Kommission
Smits Koolhoven
Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren - Kräuterzigaretten - Ausschließlich medizinischen Zwecken dienend
- EU-Kommission
Smits Koolhoven
Abgaben
- Wolters Kluwer
Steuerliche Einordnung von als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung vermarkteten Zigaretten ohne Tabak und ohne Stoffe mit medizinischer Wirkung; Besteuerung des Verbrauchs von Tabakwaren; Ausschließlich medizinischen Zwecken dienende Kräuterzigaretten; Begriff der ...
- Judicialis
Richtlinie 95/59/EG Art. 7 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
Zigaretten ohne Tabak, die als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung benutzt werden, dienen nicht "ausschließlich medizinischen Zwecken"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Smits Koolhoven
Richtlinie 95/59/EG - Steuern auf den Verbrauch von Tabakwaren - Kräuterzigaretten - Ausschließlich medizinischen Zwecken dienend
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Entscheidung des Hoge Raad der Nederlanden vom 26. November 2004 in dem Rechtsstreit A. C. Smits-Koolhoven gegen Staatssecretaris van Financiën
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Artikel 7 Absatz 2 - Medizinische Zigaretten - Ausschließlich medizinische Zwecke - ...
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 28.10.1992 - C-219/91
Strafverfahren gegen Ter Voort
Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-495/04
29 Außerdem unterscheidet sich die Richtlinie 95/59 in dieser Hinsicht nach ihrem Ziel und dem Wortlaut ihres Artikels 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 von der Richtlinie 65/65, deren Artikel 1 Nummer 2 zwei alternative, einander ergänzende Definitionen eines Arzneimittels enthält, die sich einmal auf das Arzneimittel "nach der Bezeichnung" und zum anderen auf das Arzneimittel "nach der Funktion" beziehen (vgl. Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 22, und vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 11). - EuGH, 19.10.2000 - C-216/98
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-495/04
17 Vorab ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 95/59 im Rahmen einer Politik der Harmonisierung der Strukturen der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren ergangen ist, die das Ziel hat, eine Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den einer gleichen Gruppe angehörenden Kategorien von Tabakwaren zu verhindern (Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-216/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-8921, Randnr. 18). - EuGH, 01.04.2004 - C-389/02
Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft
Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-495/04
Um eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sind deren Begriffe unter Berücksichtigung des Wortlauts der fraglichen Bestimmungen und der mit der Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-389/02, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 19). - EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-495/04
29 Außerdem unterscheidet sich die Richtlinie 95/59 in dieser Hinsicht nach ihrem Ziel und dem Wortlaut ihres Artikels 7 Absatz 2 Unterabsatz 2 von der Richtlinie 65/65, deren Artikel 1 Nummer 2 zwei alternative, einander ergänzende Definitionen eines Arzneimittels enthält, die sich einmal auf das Arzneimittel "nach der Bezeichnung" und zum anderen auf das Arzneimittel "nach der Funktion" beziehen (vgl. Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 22, und vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 11).
- EuGH, 02.04.2009 - C-83/08
Glückauf Brauerei - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern - Richtlinie …
Um eine einheitliche Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sind ihre Begriffe autonom unter Berücksichtigung des Wortlauts der fraglichen Bestimmungen und der mit der Richtlinie verfolgten Ziele auszulegen (vgl. entsprechend Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 19, und vom 30. März 2006, Smits-Koolhoven, C-495/04, Slg. 2006, I-3129, Randnr. 17). - EuGH, 16.09.2020 - C-674/19
Skonis ir kvapas
Gemäß Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2011/64 sind davon nur Erzeugnisse ausgenommen, die zum einen keinen Tabak enthalten und zum anderen ausschließlich medizinischen Zwecken dienen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. März 2006, Smits-Koolhoven, C-495/04, EU:C:2006:218, Rn. 18). - EuGH, 11.04.2019 - C-638/17
Skonis ir kvapas
Um eine einheitliche Anwendung der Richtlinie 2011/64 zu gewährleisten, sind deren Begriffe, gestützt auf den Wortlaut der fraglichen Bestimmungen sowie die Systematik der Richtlinie und die mit ihr verfolgten Ziele, autonom auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 30. März 2006, Smits-Koolhoven, C-495/04, EU:C:2006:218" Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2019 - C-270/18
UPM France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
31 Urteil vom 30. März 2006, Smits-Koolhoven (C-495/04, EU:C:2006:218, Rn. 31). - FG Thüringen, 31.05.2012 - 2 K 897/10
Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - …
Dennoch ist die Empfehlung zur Überzeugung des Senats als europäisches Recht im Hinblick auf das in ihren Erwägungsgründen ausdrücklich angesprochene Ziel der einheitlichen Rechtsanwendung aus sich heraus, ohne Rückgriff auf nationales Recht auszulegen (vgl. zu Richtlinien: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- Urteile vom 01.04.2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, vom 30.03.2006, Smits-Koolhoven, C-495/04, Slg. 2006, I-3129, und Urteil vom 02.04.2009, Glückauf Brauerei GmbH, C-83/08 Slg. 2009, I-2857).