Rechtsprechung
EuGH, 30.04.1986 - 62/86 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
AKZO / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ANORDNUNGEN , DIE DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN
- EU-Kommission
AKZO / Kommission
- Wolters Kluwer
Ausschaltung eines anderen Vertreibers von organischen Peroxiden im Wettbewerb; Verpflichtung zur Herstellung marktgerechter Wettbewerbverhältnisse nach einer Entscheidung der Kommission; Missbrauch einer beherrschenden Marktstellung zur Ausschaltung eines Wettbewerbers; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN - VORAUSSETZUNGEN - ANORDNUNGEN , DIE DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE NICHT VORGREIFEN - SCHWERER UND NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185 UND 186; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 30.04.1986 - 62/86 R
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
- EuGH, 03.07.1991 - 62/86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 07.07.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus EuGH, 30.04.1986 - 62/86
4 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes dürfen einstweilige Anordnungen nur erlassen werden, wenn sie der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreifen (siehe insbesondere den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Juli 1981 in den Rechtssachen 60 und 190/81 R, IBM/Kommission, Slg. 1981, 1857).
- EuGH, 26.03.1987 - 46/87
Hoechst / Kommission
Was die zweite gegenüber der Nachprüfungsentscheidung erhobene Rüge und die gegenüber der Entscheidung zur Festsetzung von Zwangsgeldern erhobene Rüge der Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften angeht, mit der eine Frage der Auslegung von Artikel 16 der Verordnung Nr. 17 des Rates aufgeworfen wird, ist darauf hinzuweisen, daß die Prüfung der durch diese Rügen aufgeworfenen Fragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darauf hinauslaufen würde, der Entscheidung in der Hauptsache vorzugreifen; dies liefe der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zuwider, nach der einstweilige Anordnungen nur erlassen werden können, wenn sie der Entscheidung in der Hauptsache nicht vorgreifen (s. zuletzt den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. April 1986 in der Rechtssache 62/86 R, AKZO/Kommission, Slg. 1986, 1503). - Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
AKZO Chemie BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel 86 - …
L 374 vom 31.12.1985, S. 1.5 - Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. April 1986 in der Rechtssache 62/86 R (Slg. 1986, 1503).