Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1991 - C-239/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2566
EuGH, 30.04.1991 - C-239/90 (https://dejure.org/1991,2566)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1991 - C-239/90 (https://dejure.org/1991,2566)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1991 - C-239/90 (https://dejure.org/1991,2566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.

    Maßnahme gleicher Wirkung - Freier Dienstleistungsverkehr - Luxus- und Gebrauchtfahrzeuge - Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung

  • EU-Kommission

    SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Verkäufe im Wege der öffentlichen Versteigerung; Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen in öffentlichen Versteigerungen; Freier Dienstleistungsverkehr in der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Regelung für den Verkauf von Waren, die einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Händler gehören - Ausschluß - Geltung der Bestimmungen über den freien Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundfall: Geschriebene Rechtfertigungsgründe

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Maßnahme gleicher Wirkung - Freier Dienstleistungsverkehr - Luxus- und Gebrauchtfahrzeuge - Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.03.1990 - 362/88

    GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök, Slg. 1982, 4575, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO, Slg. 1990, 667) ist es nicht auszuschließen, daß der für den betroffenen Unternehmer bestehende Zwang, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirkungsvoll hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen kann, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    13 Nach der durch das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) begründeten Rechtsprechung betrifft das in Artikel 30 EWG-Vertrag niedergelegte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmässige Beschränkungen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök, Slg. 1982, 4575, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO, Slg. 1990, 667) ist es nicht auszuschließen, daß der für den betroffenen Unternehmer bestehende Zwang, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirkungsvoll hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen kann, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt.
  • EuGH, 28.02.1984 - 247/81

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111).
  • EuGH, 02.03.1983 - 155/82

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111).
  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

    Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
    Im Urteil vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87 (Büt, Slg. 1989, 1235) hat der Gerichtshof ferner festgestellt, daß dies erst recht gilt, wenn die fragliche Regelung es dem betroffenen Wirtschaftsteilnehmer nicht verwehrt, sich eines Systems der Werbung zu bedienen, sondern ihm die Möglichkeit nimmt, eine Vertriebsmethode anzuwenden.
  • EuGH, 26.05.2005 - C-20/03

    Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung

    7 bis 9, vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterliegt eine solche Regelung grundsätzlich den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil Boscher, Randnrn.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Gegen dieses Ergebnis spreche allerdings, daß § 53a GewO möglicherweise eine verschleierte Beschränkung darstelle (vgl. insbesondere die Urteile vom 27. Mai 1986 in den Rechtssachen 87/85 und 88/85, Legia und Gyselinx, Slg. 1986, 1707, und vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger -

    23 - Vgl. Urteil vom 30. April 1991, Boscher (C-239/90, Slg. 1991, I-2023).

    39 - Vgl. insbesondere zum freien Warenverkehr Urteil Boscher (Randnrn. 22 und 23), zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil Omega (Randnr. 36) und zur Freizügigkeit Urteil Oteiza Olazabal (Randnr. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht