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   EuGH, 30.04.2004 - C-446/02   

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https://dejure.org/2004,13311
EuGH, 30.04.2004 - C-446/02 (https://dejure.org/2004,13311)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2004 - C-446/02 (https://dejure.org/2004,13311)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2004 - C-446/02 (https://dejure.org/2004,13311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gouralnik

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Gouralnik & Partner GmbH.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Anmeldung in Bezug auf einen Teil des ausgeführten Erzeugnisses - Überprüfung der Anmeldung - Beibehaltung des Erstattungsanspruchs - Angemeldetes Erzeugnis, das nicht dem tatsächlich ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Gouralnik & Partner GmbH

    Landwirtschaft , Währungspolitische Maßnahmen - Landwirtschaft , Schweinefleisch , Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit über den Anspruch auf Ausfuhrerstattungen für unter einer falschen Tarifstelle angemeldetes Kasseler-Fleisch; Bezeichnungspflicht bezüglich der Erzeugnisse im Rahmen der Ausfuhranmeldung nach Art. 3 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung Nr. ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 65; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 z... ur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 78 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 78 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 11 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen Art. 11 Abs. 3

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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2004 - C-446/02
    20 Unter Berücksichtigung des vom Beklagten angeführten Urteils vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 75) kann das vorlegende Gericht Zweifel an der Richtigkeit seiner Auffassung nicht ganz ausschließen.
  • BFH, 18.11.2003 - VII R 64/02

    Vorlage an EuGH : Ausfuhrerstattung bei Anmeldung eines anderen als des

    Der Senat erinnert in diesem Zusammenhang an seinen Beschluss vom 29. Oktober 2002 VII R 46/01 (BFH/NV 2003, 218; Rechtssache des EuGH C-446/02), in dem der Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu Fragen ersucht wird, die denen ähneln, die sich im Streitfall stellen.

    In der Rechtssache des EuGH C-446/02 sind allerdings andere Rechtsvorschriften maßgebend.

    Es erscheint dem Senat daher notwendig, trotz Anhängigkeit der Rechtssache C-446/02 den Gerichtshof auch um eine Vorabentscheidung zur zutreffenden Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2, Abs. 2 Unterabs. 1 und Abs. 5 VO Nr. 1222/94 zu ersuchen, zumal dieser Streitfall dem Gerichtshof unter Umständen für die Entscheidung in jener Rechtssache nützliches Anschauungsmaterial vermitteln kann.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-608/10

    Südzucker - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Falsche Angabe des Ausführers

    Dies geht zumindest implizit auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, C-54/95, Slg. 1999, I-35, Randnr. 77, und Beschluss vom 30. April 2004, Gouralnik, C-446/02, Slg. 2004, I-5841, Randnr. 36).
  • FG Hamburg, 09.11.2010 - 4 K 278/07

    Ausfuhrerstattung: Begriff des Ausführers im Erstattungsrecht - Korrektur einer

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zudem geklärt, dass grundsätzlich auch eine Ausfuhranmeldung einer nachträglichen Überprüfung durch die Zollbehörden im Sinne des Art. 78 ZK zugeführt werden kann (vgl. nur EuGH, Beschluss vom 30.04.2004, C-446/02, Rz. 21).

    Diese Zweifel des Senats gründen sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30.04.2004 (C-446/02), wonach der Europäische Gerichtshof die Gewährung von Ausfuhrerstattung für eine falsch angemeldete Ware nach Maßgabe des für die tatsächlich ausgeführte Ware geltenden Satzes davon abhängig gemacht haben könnte, dass die Zollbehörden die falschen Angaben in der Ausfuhrpapieren berichtigen.

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 46/01

    Ausfuhrerstattung - falsche Warenbezeichnung

    Auf Ersuchen des Senats nach Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft n.F. (EG) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Beschluss vom 30. April 2004 (Rs. C-446/02) folgende für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtssätze aufgestellt:.
  • BFH, 25.10.2005 - VII R 65/04

    Gemeinschaftsrecht; unzutreffende Herstellererklärung

    Dass unter der Geltung der VO Nr. 3035/80 die Berichtigung einer beantragten höheren als dem Ausführer zustehenden Erstattung nicht nach Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 3665/87 erfolgen kann, ändert jedoch nichts an der dem EuGH-Urteil in HFR 2005, 789 zu Grunde liegenden Auslegung des Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 VO Nr. 1222/94 --und damit auch des Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 1 VO Nr. 3035/80--, wonach unzutreffende Angaben über zur Herstellung der Ausfuhrware tatsächlich verwendeten Erzeugnisse den Erstattungsanspruch nicht entfallen lassen, sondern in solchen Fällen, in denen mit dieser unzutreffenden Erklärung eine höhere als dem Ausführer zustehende Erstattung beantragt wird, eine Berichtigung --entweder durch entsprechende Verminderung der gewährten Erstattung oder durch Rückforderung des zuviel gezahlten Betrags-- zu erfolgen hat (vgl. dazu auch: EuGH-Beschluss vom 30. April 2004 Rs. C-446/02, EuGHE 2004, I-5841).
  • FG Hamburg, 09.11.2010 - 4 K 232/08

    Ausfuhrerstattung: Korrektur einer Ausfuhranmeldung - Bindung der

    Dass grundsätzlich auch eine Ausfuhranmeldung einer nachträglichen Überprüfung durch die Zollbehörden im Sinne des Art. 78 ZK zugeführt werden kann, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ebenfalls geklärt (vgl. nur EuGH, Beschluss vom 30.04.2004, C-446/02, Rz. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-468/03

    Overland Footwear - Zollwert - Einfuhrzölle - Preis der Waren und

    25 - Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95 (Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 73) und Beschluss vom 30. April 2004 in der Rechtssache C-446/02 (Gouralnik, Slg. 2004, I-5841).
  • FG Hamburg, 15.03.2005 - IV 155/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung wegen ungenauer Warenbezeichnung und

    In dieser Rechtsprechung sieht sich der Senat auch durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 30.4.2004 (Rs. C-446/02) bestätigt.
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