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   EuGH, 30.04.2014 - C-238/12 P   

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https://dejure.org/2014,8459
EuGH, 30.04.2014 - C-238/12 P (https://dejure.org/2014,8459)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - C-238/12 P (https://dejure.org/2014,8459)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - C-238/12 P (https://dejure.org/2014,8459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FLSmidth / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung der ...

  • EU-Kommission

    FLSmidth & Co. A/S gegen Europäische Kommission.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Befugnis des Gerichts zu unbeschränkter Nachprüfung - Begründungspflicht - Zurechnung einer Zuwiderhandlung der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen bei Wettbewerbsverstößen auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Haftung der Muttergesellschaft für zurechenbares Verhalten der Tochtergesellschaft aufgrund vermuteter Einflussnahme; Möglichkeit zur Ermäßigung der Geldbuße aufgrund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff; Haftung der Muttergesellschaft für zurechenbares Verhalten der Tochtergesellschaft aufgrund vermuteter Einflussnahme; Ermäßigung der Geldbuße aufgrund der Kronzeugenregelung für unterstützende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsfolgen bei Wettbewerbsverstößen einer Tochtergesellschaft

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FLSmidth / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. März 2012, FLSmidth/Kommission (T"65/06), mit dem das Gericht die Entscheidung C(2005) 4634 der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG"Vertrag (Sache COMP/F/38.354 - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Wie aus Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und aus dessen Rechtsprechung hervorgeht, kann der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels nachprüfen, ob das Gericht Verfahrensfehler begangen hat, durch die die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden (vgl. u. a. Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 176).

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, betrifft dieser Artikel den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. u. a. Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, EU:C:2009:456, Rn. 179 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Damit gilt ein solches Recht, das vor dem Inkrafttreten der Charta in seiner Geltung als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts bestätigt worden war, auch im Rahmen einer Klage gegen eine Entscheidung der Kommission (vgl. u. a. Urteil Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, EU:C:2009:456, Rn. 178 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.11.2013 - C-58/12

    Groupe Gascogne / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung angesichts der Notwendigkeit, die Beachtung des Wettbewerbsrechts der Union durchzusetzen, der Gerichtshof einer Rechtsmittelführerin nicht aus dem bloßen Grund der Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist erlauben kann, eine Geldbuße der Höhe nach in Frage zu stellen, obwohl sämtliche Rechtsmittelgründe, die sie gegen die Feststellungen des Gerichts zur Höhe dieser Geldbuße und zu den mit ihr geahndeten Verhaltensweisen vorgebracht hat, zurückgewiesen worden sind (vgl. u. a. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, C-58/12 P, EU:C:2013:770, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden kann, sondern beim Gericht selbst eingeklagt werden muss (vgl. u. a. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 83 und 84).

    Es ist daher Sache des Gerichts, in einer anderen Besetzung als derjenigen, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war, unter Prüfung der hierzu vorgelegten Nachweise sowohl die Verwirklichung des geltend gemachten Schadens als auch den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der überlangen Dauer des streitigen Gerichtsverfahrens zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil Groupe Gascogne/Kommission, EU:C:2013:770, Rn. 88 und 90).

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Weiter sei die Unverhältnismäßigkeit der FLSmidth zugerechneten Haftung dadurch verstärkt worden, dass das Gericht die Verantwortung von Trioplast Industrier, der einzigen anderen für das Verhalten von Trioplast Wittenheim haftenden Muttergesellschaft, dadurch beschränkt habe, dass es die festgesetzte Geldbuße in seinem Urteil Trioplast Industrier/Kommission (T-40/06, EU:T:2010:388) um 7, 73 Mio. Euro auf 2, 73 Mio. Euro herabgesetzt habe.

    Das Gericht habe nämlich diese aufgrund der Kronzeugenregelung gewährte Herabsetzung in seinem Urteil Trioplast Industrier/Kommission (EU:T:2010:388) akzeptiert.

    Das Gericht sei in der Lage gewesen, am 13. September 2010 in der nahezu identischen Rechtssache (Trioplast Industrier/Kommission, EU:T:2010:388) ein Urteil zu erlassen.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-179/12

    The Dow Chemical Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Was zunächst die gerügte Rechtswidrigkeit der im Wettbewerbsrecht der Union angewandten Vermutung betrifft, wonach eine Gesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital einer anderen Gesellschaft hält, auf diese einen bestimmenden Einfluss ausübt, so ist daran zu erinnern, dass sich diese Vermutung aus einer ständigen Rechtsprechung ergibt (vgl. u. a. Urteil Dow Chemical/Kommission, C-179/12 P, EU:C:2013:605, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit ist dieses Vorbringen als unzulässig anzusehen, da der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich nur dafür zuständig ist, die rechtliche Entscheidung im ersten Rechtszug über das Parteivorbringen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil Dow Chemical/Kommission, EU:C:2013:605, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Dies stellt einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen eine Rechtsnorm dar, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 42).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Schließlich geht in Bezug auf den von FLSmidth gerügten Begründungsmangel aus Rn. 97 des angefochtenen Urteils klar hervor, dass das Gericht unter Berücksichtigung des weiten Ermessens, über das die Kommission bei der Beurteilung der Qualität und Nützlichkeit des Kooperationsbeitrags eines Unternehmens, insbesondere im Vergleich zu den Beiträgen anderer Unternehmen, verfügt (vgl. u. a. Urteil SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, EU:C:2007:277, Rn. 88), die von FLSmidth vorgebrachten Gründe dafür, dass ihr angebliches Nichtbestreiten des Sachverhalts der Kommission für den Nachweis der fraglichen Zuwiderhandlung von Hilfe gewesen sei, für unzureichend gehalten hat.
  • EuGH, 26.11.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Da nämlich die Verantwortung einer Muttergesellschaft für einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Union, der unmittelbar von einer ihrer Tochtergesellschaften begangen wurde, nach ständiger Rechtsprechung auf der Tatsache beruht, dass diese Gesellschaften während der Dauer der Zuwiderhandlung zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit gehört haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kendrion/Kommission, C-50/12 P, EU:C:2013:771, Rn. 47 und 55 und die dort angeführte Rechtsprechung), findet das Erfordernis einer Berücksichtigung etwaiger mildernder Umstände auf ein Unternehmen als Ganzes (und nicht auf seine einzelnen Teile) zu dem Zeitpunkt Anwendung, zu dem die Zuwiderhandlung begangen worden ist.
  • EuGH, 30.05.2013 - C-70/12

    Quinn Barlo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Sofern FLSmidth mit diesem Vorbringen, statt sich auf eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu berufen, nur eine neue Beurteilung des Betrags begehrt, für dessen Zahlung sie gesamtschuldnerisch haftet, ist daran zu erinnern, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs dieser bei der Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit nicht an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen darf, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Unionsrechts verhängten Geldbußen entscheidet (vgl. u. a. Urteil Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, EU:C:2013:351, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.03.2012 - T-65/06

    FLSmidth / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die FLSmidth & Co. A/S (im Folgenden: FLSmidth) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 6. März 2012, FLSmidth/Kommission (T-65/06, EU:T:2012:103, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 30.04.2014 - C-238/12
    Eine solche Beurteilung ist keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51 und 52, sowie ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011/191, Rn. 179 und 180).
  • EuGH, 08.05.2013 - C-508/11

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts zum Kartell auf den Märkten für

  • EuGH, 22.11.2012 - C-89/11

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38

  • EuG, 12.05.2016 - T-669/14

    Trioplast Industrier / Kommission

    Ces pourvois ont été enregistrés sous les références C-238/12 et C-243/12.

    Elle a en outre indiqué qu'elle contacterait de nouveau la requérante à la suite des décisions qui seraient rendues par la Cour dans les affaires C-238/12 et C-243/12.

    Elle a également indiqué qu'elle se réservait le droit de réclamer à la Commission le montant qui se révélerait excessif à la suite des décisions qui seraient rendues par la Cour dans les affaires C-238/12 et C-243/12.

    Par ses arrêts du 30 avril 2014, FLSmidth/Commission (C-238/12 P, Rec, EU:C:2014:284), et du 19 juin 2014, FLS Plast/Commission (C-243/12 P, Rec, EU:C:2014:2006) (ci-après les « arrêts de la Cour dans les affaires FLS "), la Cour a rejeté les pourvois formés par FLSmidth et FLS Plast.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    52 - Urteile Lafarge/Kommission (C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 23), Ziegler/Kommission (C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 75 und 76) und FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 31).

    69 - Urteile Lafarge/Kommission (C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 23), Ziegler/Kommission (C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 75 und 76) und FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 31).

    151 - Urteil FLS Plast/Kommission (C-243/12 P, EU:C:2014:2006, Rn. 85); im selben Sinne bereits Urteil FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 85).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

    101 - Urteile Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, EU:C:1998:608, Rn. 26 bis 47), Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission (C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 183 bis 188), Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 97 bis 102) und FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 118 bis 123).

    102 - Vgl. dazu insbesondere die jüngst ergangenen Urteile Gascogne Sack Deutschland/Kommission (C-40/12 P, EU:C:2013:768, Rn. 89 bis 96) und FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 116 und 117).

  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    In diesem Zusammenhang heben die Rechtsmittelführerinnen hervor, dass der Grundsatz, dass die Haftung einer Muttergesellschaft nicht über die ihrer Tochtergesellschaft hinausgehen könne, in den Urteilen vom 26. November 2013, Kendrion/Kommission (C-50/12 P, EU:C:2013:771), und vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284), offenbar außer Acht gelassen worden sei.
  • EuGH, 12.01.2017 - C-411/15

    Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die

    Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (Urteile vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 9. Juni 2016, Repsol Lubricantes y Especialidades u. a./Kommission, C-617/13 P, EU:C:2016:416, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.2017 - C-589/15

    Der Gerichtshof bestätigt die fehlende Registrierungsfähigkeit der geplanten

    Als Zweites ist es auch ständige Rechtsprechung, dass der Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich nur dazu befugt ist, die rechtliche Entscheidung über die im ersten Rechtszug erörterten Klage- und Verteidigungsgründe zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42, und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission, C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-420/16

    Izsák und Dabis / Kommission

    40 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission (C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 32), vom 12. September 2017, Anagnostakis/Kommission (C-589/15 P, EU:C:2017:663, Rn. 55), vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42), und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission (C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).

    55 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2017, Masco u. a./Kommission (C-614/13 P, EU:C:2017:63, Rn. 32), vom 12. September 2017, Anagnostakis/Kommission (C-589/15 P, EU:C:2017:663, Rn. 55), vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 42), und vom 22. Mai 2014, ASPLA/Kommission (C-35/12 P, EU:C:2014:348, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

    48 - Vgl. in diesem Sinne auch Urteil FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 21).

    55 - Vgl. u. a. Urteile FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 28), Kommission/Stichting Administratiekantoor Portielje (C-440/11 P, EU:C:2013:514, Rn. 71) sowie ENI/Kommission (C-508/11 P, EU:C:2013:289, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-35/12

    ASPLA / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Soweit die Rechtsmittelführerin damit geltend zu machen beabsichtigt, dass die vom Gericht geprüften Beweise ambivalent, nicht hinreichend präzise oder nicht übereinstimmend seien und das Ergebnis, zu dem das Gericht gelangt sei, deshalb nicht untermauern könnten, ist darauf hinzuweisen, dass die vom Gericht vorgenommene Beurteilung der Beweiskraft der ihm vorliegenden Aktenstücke außer bei Verletzung der Beweislast- und Beweiserhebungsregeln und bei Verfälschung der Aktenstücke, was im vorliegenden Fall nicht geltend gemacht wird, vor dem Gerichtshof nicht in Frage gestellt werden kann (Urteil FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn in diesem Verfahren ist der Gerichtshof grundsätzlich nur dazu befugt, die rechtliche Entscheidung über die im ersten Rechtszug erörterten Klage- und Verteidigungsgründe zu beurteilen (Urteil FLSmidth/Kommission, EU:C:2014:284, Rn. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    48 - Urteile Lafarge/Kommission (C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 23), Ziegler/Kommission (C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 75 und 76) und FLSmidth/Kommission (C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 31).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-36/12

    Álvarez / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 26.01.2017 - C-614/13

    Masco u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-934/19

    Algebris (UK ) und Anchorage Capital Group/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-874/19

    Aeris Invest/ CRU - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15

    Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras -

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