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   EuGH, 30.04.2020 - C-584/18   

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https://dejure.org/2020,8845
EuGH, 30.04.2020 - C-584/18 (https://dejure.org/2020,8845)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - C-584/18 (https://dejure.org/2020,8845)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - C-584/18 (https://dejure.org/2020,8845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Blue Air - Airline Management Solutions

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Beschluss Nr. 565/2014/EU - Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen - Drittstaatsangehöriger, der über einen von einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Weigerung, einen Fluggast zu befördern, weil dieser angeblich unzureichende Reisedokumente vorgelegt habe, entzieht für sich genommen dem Fluggast nicht den durch die Verordnung über Ausgleichs- und ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtbeförderung wegen angeblich unzureichender Reisedokumente und die EU-Ausgleichszahlung ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH zum Schutz durch die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten - Beschluss Nr. 565/2014/EU - Unmittelbare Wirkung - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Nichtbeförderung - Begriff - Irrtum bei der Beurteilung des ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    D. Z.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 01.02.2017 - C-430/15

    Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Die nationalen Gerichte sind somit zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wenn sie von Amts wegen oder auf Anregung der Parteien feststellen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf eine von Abs. 1 dieses Artikels erfasste Frage ankommt (Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 3, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine vorherige streitige Verhandlung gehört jedoch nicht zu den Voraussetzungen für die Durchführung des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens (Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit steht der Umstand, dass eine unionsrechtliche Frage von den Parteien eines Rechtsstreits nicht zuvor vor dem nationalen Gericht erörtert wurde, einer Anrufung des Gerichtshofs bezüglich einer solchen Frage nicht entgegen (Urteil vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 33).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-80/06

    Carp - Richtlinie 89/106/EWG - Bauprodukte - Verfahren zur Bescheinigung der

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Diese Rechtsprechung lässt sich entsprechend auf bestimmte und hinreichend klare Bestimmungen eines Beschlusses der Union wie die in Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 565/2014 enthaltenen übertragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Carp, C-80/06, EU:C:2007:327, Rn. 21).
  • EuGH, 10.10.2017 - C-413/15

    Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Es muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2017, Farrell, C-413/15, EU:C:2017:745, Rn. 32, 34 und 35).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-321/11

    Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Dieses besteht nach deren erstem Erwägungsgrund darin, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, was eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25).
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Es ist ausschließlich Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine solche vorherige streitige Verhandlung erforderlich ist (Urteil vom 28. Juni 1978, Simmenthal, 70/77, EU:C:1978:139, Rn. 11).
  • EuGH, 28.03.2019 - C-637/17

    Cogeco Communications - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, EU:C:2003:283, Rn. 31, und vom 28. März 2019, Cogeco Communications, C-637/17, EU:C:2019:263, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Tatsache allein, dass eine Entscheidung es den Mitgliedstaaten, an die sie gerichtet ist, erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen, die einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich sind, von klaren und genauen Bestimmungen dieser Entscheidung abzuweichen, diesen Bestimmungen nicht die unmittelbare Wirkung nehmen kann (Urteil vom 9. September 1999, Feyrer, C-374/97, EU:C:1999:397, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-375/17

    Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Außerdem muss die Vorlageentscheidung die genauen Gründe angeben, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof erforderlich erscheint (Urteil vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta, C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2017 - C-381/16

    Benjumea Bravo de Laguna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Jedenfalls ist es nicht Sache des Gerichtshofs, zu überprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (Urteil vom 23. November 2017, Benjumea Bravo de Laguna, C-381/16, EU:C:2017:889, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 30.04.2020 - C-584/18
    Die nationalen Gerichte sind somit zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wenn sie von Amts wegen oder auf Anregung der Parteien feststellen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf eine von Abs. 1 dieses Artikels erfasste Frage ankommt (Urteile vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf, 166/73, EU:C:1974:3, Rn. 3, und vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • EuGH, 29.02.2024 - C-11/23

    Eventmedia Soluciones

    Was zweitens das Ziel der Verordnung Nr. 261/2004 betrifft, so besteht dieses, wie aus deren erstem Erwägungsgrund hervorgeht, darin, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, so dass die ihnen zuerkannten Rechte weit auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25, sowie vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 93).

    Insoweit ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass angesichts des u. a. Art. 15 der Verordnung Nr. 261/2004 zugrunde liegenden Ziels eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste und der nach der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung gebotenen weiten Auslegung der Rechte der Fluggäste auch dieser Art. 15 weit auszulegen ist, soweit er den Ausschluss von Beschränkungen dieser Rechte festlegt (vgl. entsprechend Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 102).

    Angesichts der Verwendung des Wortes "insbesondere" in dieser Bestimmung und in Anbetracht dieses Ziels müssen daher nicht nur Rechtsbeschränkungen als unzulässig angesehen werden, die in einem Beförderungsvertrag - einem vom Fluggast geschlossenen gegenseitigen Vertrag - enthalten sind, sondern erst recht auch solche, die in sonstigen - einseitig vom ausführenden Luftfahrtunternehmen verfassten - Dokumenten enthalten sind, auf die sich dieses gegenüber den betreffenden Fluggästen berufen möchte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 102).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-383/21

    Sambre & Biesme

    So können sich die Einzelnen auf unbedingte und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie nicht nur gegenüber einem Mitgliedstaat und allen Trägern seiner Verwaltung berufen, sondern auch gegenüber - selbst privatrechtlichen - Organisationen oder Einrichtungen, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder mit der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe betraut und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gelten (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia

    Hierzu ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass eine auf das Unionsrecht bezogene Vorlagefrage möglicherweise ohne vorherige streitige Verhandlung vorgelegt wurde, im Rahmen des Verfahrens nach Art. 267 AEUV - das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht - einer Anrufung des Gerichtshofs bezüglich einer solchen Frage nicht entgegensteht und es jedenfalls nicht Sache des Gerichtshofs ist, zu überprüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Gerichtsverfahren entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 39 bis 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2021 - C-504/19

    Die bedingungslose Anerkennung einer rückwirkenden Sanierungsmaßnahme eines

    Es ist jedoch nicht Sache des Gerichtshofs, die Tragweite der Entscheidungen vom 29. Dezember 2015 zu beurteilen, da eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-84/22

    Right to Know

    Die nationalen Gerichte sind somit zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wenn sie von Amts wegen oder auf Anregung der Parteien feststellen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf eine von Abs. 1 dieses Artikels erfasste Frage ankommt (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22

    Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Vgl. auch Urteile vom 27. März 2019, Pawlak (C-545/17, EU:C:2019:260, Rn. 89 und 90), und vom 30. April 2020, D. Z. - Airline Management Solutions (C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 81).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-605/20

    Suzlon Wind Energy Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Außerdem muss die Vorlageentscheidung die genauen Gründe angeben, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof erforderlich erscheint (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.10.2020 - C-743/18

    Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds -

    Außerdem müssen in der Vorlageentscheidung die genauen Gründe angegeben sein, aus denen dem nationalen Gericht die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof erforderlich erscheint (Urteil vom 30. April 2020, Blue Air - Airline Management Solutions, C-584/18, EU:C:2020:324, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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