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   EuGH, 30.05.1991 - C-68/89   

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https://dejure.org/1991,2600
EuGH, 30.05.1991 - C-68/89 (https://dejure.org/1991,2600)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.1991 - C-68/89 (https://dejure.org/1991,2600)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 1991 - C-68/89 (https://dejure.org/1991,2600)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    Richtlinien 68/360 und 73/148 des Rates
    Freizuegigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Grenzkontrollen - Pflicht zur Angabe des Zwecks und der Dauer der Reise sowie der Mittel, die deren Durchführung erlauben - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft ; Grenzüberwachung in den Niederlanden ; Rechtmäßigkeit von Kontrollen der Gültigkeit der vorgelegten Papiere

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 3; ; EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 52; ; EWGV Art. 59; ; RL Nr. 68/360/EWG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 68/360

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Schutz des Touristen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Evelyne Tichadou; ZEuS 2002)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - C-68/89
    10 Wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, haben die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft im allgemeinen ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, wenn sie von den verschiedenen Freiheiten Gebrauch machen, die ihnen der Vertrag verleiht, insbesondere von der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, die nach nunmehr ständiger Rechtsprechung sowohl dem Dienstleistenden als auch dem Dienstleistungsempfänger zusteht (so zuletzt das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195).
  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 30.05.1991 - C-68/89
    11 Die einzige Voraussetzung, von der die Mitgliedstaaten die Einreise der in den genannten Richtlinien bezeichneten Personen abhängig machen dürfen, ist, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997) entschieden hat, die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Da in der Gemeinschaftsregelung nicht die Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt sind, die ein Mitgliedstaat für den Fall treffen kann, dass ein Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, in das Gebiet der Gemeinschaft einreisen möchte, ohne im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses oder gegebenenfalls eines Visums zu sein, erscheint die Zurückweisung an der Grenze nicht ausgeschlossen (in diesem Sinne zu Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 68/360 und Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 73/148 u. a. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnr. 11).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    13 Weiter haben die Angehörigen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, wenn sie von den verschiedenen Freiheiten Gebrauch machen, die ihnen der Vertrag verleiht, insbesondere von der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, die nach ständiger Rechtsprechung sowohl dem Dienstleistenden als auch dem Dienstleistungsempfänger zusteht (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87, Cowan, Slg. 1989, 195, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnr. 10).
  • OVG Hamburg, 22.03.2005 - 3 Bf 294/04

    Kein Entfallen der Sperrwirkungen von bestandskräftigen Ausweisungen mit dem

    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteil vom 30. Mai 1991 (C - 68/89) entschieden, dass es den Mitgliedstaaten verwehrt sei, von einem Unionsbürger an der Grenze mehr zu verlangen als die Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweises.

    Der von den Klägern zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bei Unionsbürgern bzw. ihren Familienangehörigen vor oder bei der Einreise nicht zu prüfen ist, ob und ggf. welches Freizügigkeitsrecht sie für einen Aufenthalt in dem betreffenden Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991, C - 68/89, EuGHE 1991 S. 1 - 2637 ff.; Urteil vom 25.7.2002, C - 459/99, InfAuslR 2002 S. 417 ff. - MRAX), lässt sich eine solche Rechtsfolge nicht entnehmen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

    Im zweiten Urteil hat der Gerichtshof entschieden, daß eine nationale Vorschrift, die Angehörige von Mitgliedstaaten, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit nach Gemeinschaftsrecht Gebrauch machen, verpflichtet, bei der Grenzkontrolle Zweck und Dauer ihrer Reise sowie die Finanzmittel anzugeben, die sie für diese Reise zur Verfügung haben, bevor ihnen die Einreise gestattet wird, nicht mit den Artikeln 48 ff. des Vertrages vereinbar ist (Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637).

    ( 80 ) Vgl. Urteile Kommission/Belgien und Messner (zitiert in Fußnote 42) sowie Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03

    Comisión/España

    11 - Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnr. 13).

    12 - Urteil in der Rechtssache C-68/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 12.

  • VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 268/06

    Anfechtung der bestandskräftigen Ausweisung eines EU-Bürgers.

    Der von den Klägern zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der bei Unionsbürgern bzw. ihren Familienangehörigen vor oder bei der Einreise nicht zu prüfen ist, ob und ggf. welches Freizügigkeitsrecht sie für einen Aufenthalt in dem betreffenden Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991, C - 68/89, EuGHE 1991 S. 1 - 2637 ff.; Urteil vom 25.7.2002, C - 459/99, InfAuslR 2002 S. 417 ff. - MRAX), lässt sich eine solche Rechtsfolge nicht entnehmen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1994 - C-358/93

    Richtlinie 88/361/EWG - Staatliche Genehmigung zum Transfer von Banknoten.

    Siehe in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 55) und Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-68/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2637, Randnrn.
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