Rechtsprechung
EuGH, 30.05.2001 - C-334/97 R EX |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Montorio
- EU-Kommission
Montorio / Kommission
Artikel 244 EG und 256 EG
Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung eines Urteils des Gerichtshofes, das aufgrund einer Schiedsklausel erlassen wurde - Zurückweisung - EU-Kommission
Montorio / Kommission
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus dem aufgrund einer Schiedsklausel ergangenen Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97; Analoge Anwendbarkeit des Art. 228 EGV im Verfahren auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem aufgrund einer Schiedsklausel ergangenen ...
- Judicialis
EGV Art. 244; ; EGV Art. 256; ; EGV Art. 228
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 244; EGV Art. 256; EGV Art. 228
Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung eines Urteils des Gerichtshofes, das aufgrund einer Schiedsklausel erlassen wurde - Zurückweisung; [Artikel 244 EG und 256 EG]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Klage aufgrund einer Schiedsklausel - Nichterfüllung zweier Verträge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-334/97
- EuGH, 10.06.1999 - C-334/97
- EuGH, 30.05.2001 - C-334/97 R EX
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- EuGH, 10.06.1999 - C-334/97
Kommission / Montorio
Auszug aus EuGH, 30.05.2001 - C-334/97
wegen Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97 (Kommission/Montorio, Slg. 1999, I-3387), andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch P. Stancanelli als Bevollmächtigten; Zustellungsanschrift in Luxemburg, erlässt DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES.Die Gemeinde Montorio al Vomano (im folgenden: Antragstellerin) hat mit Antragsschrift, die am 3. April 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 244 EG und 256 EG beantragt, dass der Gerichtshof die Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus seinem Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-334/97 (Kommission/Montorio, Slg. 1999, I-3387, im Folgenden: Urteil) anordnet, sämtliche sonstigen zweckmäßigen Maßnahmen mit vorsorglichem Charakter trifft und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten des Verfahrens auferlegt.