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   EuGH, 30.05.2006 - C-317/04, C-318/04   

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https://dejure.org/2006,1140
EuGH, 30.05.2006 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2006,1140)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.2006 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2006,1140)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - C-317/04, C-318/04 (https://dejure.org/2006,1140)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Kommission

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • EU-Kommission PDF

    Parlament / Rat

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

    Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Vorschriften über die Organe , Angleichung der Rechtsvorschriften , Verkehr , Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer

    Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des United States Department of Homeland Security; Übermittlung der Daten als die öffentliche Sicherheit und die Tätigkeiten des Staates im ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Europäisches Parlament / Rat der EU

    Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46/EG

  • datenschutz.eu
  • Judicialis

    Beschluss 2004/496/EG; ; Richtlinie 95/46/EG Art. 25; ; Entscheidung 2004/535/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE VERARBEITUNG UND DIE ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SOWIE ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Parlament / Rat

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Luftverkehr - Beschluss 2004/496/EG - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika - Dem United States Bureau of Customs and Border Protection ...

  • beck.de (Leitsatz)

    Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen in Drittstaaten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Abkommen über Datenverarbeitung und -weitergabe von Fluggastdaten in USA nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übermittlung von europäischen Fluggastdaten an die USA rechtswidrig - Beschluss über die Genehmigung zur Übermittlung dieser Daten basiert auf keiner geeigneten Rechtsgrundlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung der US-Sicherheitsbehörden

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die EU-Vorschriften zur Übermittlung von Fluggastdaten an die USA können nicht auf die Gesetzgebungskompetenz für Wirtschaft gestützt werden und sind ungültig

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage des Europäischen Parlaments gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 27. Juli 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/496/EG des Rates vom 17. Mai 2004 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1928, 2006
  • NJW 2006, 2029
  • NVwZ 2006, 922 (Ls.)
  • EuZW 2006, 403
  • MMR 2006, 527
  • DVBl 2006, 893
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 30.05.2006 - C-317/04
    52 Es bestehe kein Zweifel daran, dass die Verarbeitung der PNR-Daten nach der Übermittlung an die in der Angemessenheitsentscheidung genannte amerikanische Behörde für die Ausübung spezifischer Tätigkeiten der Staaten im Sinne von Randnummer 43 des Urteils vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-101/01 (Lindqvist, Slg. 2003, I-12971) erfolge und erfolgen werde.
  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Die Übermittlung personenbezogener Daten aus einem Mitgliedstaat in ein Drittland stellt jedoch als solche eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 95/46 dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat und Kommission, C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56), die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats vorgenommen wird.
  • EuGH, 06.10.2020 - C-623/17

    Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...

    Wie dem Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56 bis 59), das die Übermittlung von Passenger-Name-Record-Daten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit betroffen habe, zu entnehmen sei, fielen die Tätigkeiten gewerblicher Unternehmen im Rahmen der Verarbeitung und Übermittlung von Daten zum Schutz der nationalen Sicherheit offenbar nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts.

    Überdies sei die auf das Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), zurückgehende Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 auf Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58 übertragbar.

    Es trifft zu, dass der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56 bis 59), entschieden hat, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften an die Behörden eines Drittstaats zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten nach Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 nicht in deren Anwendungsbereich fiel, weil sie in einem von staatlichen Stellen geschaffenen Rahmen stattfand und der öffentlichen Sicherheit diente.

    Überdies ist festzustellen, dass die Richtlinie 95/46, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), ergangen ist, gemäß Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2016/679 mit Wirkung vom 25. Mai 2018 durch diese Verordnung aufgehoben und ersetzt wurde.

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Sie stützen sich dabei auf die Auslegung der letztgenannten Bestimmung im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346).

    Es trifft zu, dass der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56 bis 59), entschieden hat, dass die Übermittlung personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften an die Behörden eines Drittstaats zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten nach Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 nicht in deren Anwendungsbereich fiel, weil sie in einem von staatlichen Stellen geschaffenen Rahmen stattfand und der öffentlichen Sicherheit diente.

    Überdies ist festzustellen, dass die Richtlinie 95/46, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), ergangen ist, gemäß Art. 94 Abs. 1 der Verordnung 2016/679 mit Wirkung vom 25. Mai 2018 durch diese aufgehoben und ersetzt wurde.

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Die belgische Regierung macht jedoch geltend, dass die in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a, Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 der PNR-Richtlinie vorgesehene Übermittlung von PNR-Daten durch die Wirtschaftsteilnehmer an die PNR-Zentralstelle zur Verhütung und Aufdeckung von Straftaten, die ebenso wie ihre vorherige Erhebung eine "Verarbeitung" personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 der DSGVO darstelle, nach deren Art. 2 Abs. 2 Buchst. d nicht in ihren Anwendungsbereich falle, weil die auf das Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 57 bis 59), zurückgehende Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 auf die genannte Bestimmung der Verordnung übertragbar sei.

    Die auf das Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), zurückgehende Rechtsprechung, auf die sich die belgische Regierung beruft, ist daher nicht auf die Ausnahme vom Anwendungsbereich der DSGVO in ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. d übertragbar.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-301/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE VORRATSSPEICHERUNG VON DATEN IST AUF EINE GEEIGNETE

    Für Irland steht fest, dass auf Art. 95 EG gestützte Maßnahmen als "Schwerpunkt" die Angleichung derjenigen nationalen Rechtsvorschriften haben müssten, die das Funktionieren des Binnenmarkts förderten (vgl. u. a. Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission, C-317/04 und C-318/04, Slg. 2006, I-4721).

    Gegen diese Schlussfolgerung bringt Irland vor, dass der Gerichtshof mit dem angeführten Urteil Parlament/Rat und Kommission den Beschluss 2004/496/EG des Rates vom 17. Mai 2004 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des United States Department of Homeland Security (ABl. L 193, S. 83, und Berichtigung ABl. 2005, L 255, S. 168) für nichtig erklärt habe.

    Da das Abkommen, das Gegenstand des Beschlusses 2004/496 war, ebenso wie die Entscheidung 2004/535 eine Datenverarbeitung betraf, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 ausgeschlossen war, hat der Gerichtshof entschieden, dass der Beschluss 2004/496 auf der Grundlage von Art. 95 EG nicht rechtsgültig erlassen werden konnte (Urteil Parlament/Rat und Kommission, Randnrn.

    Daher kann dem auf die Nichtigerklärung des Beschlusses 2004/496 im Urteil Parlament/Rat und Kommission gestützten Vorbringen Irlands nicht gefolgt werden.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

    Folglich können solche Tätigkeiten nicht den in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie genannten gleichgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat, C-317/04 und C-318/04, Slg. 2006, I-4721, Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-582/14

    Breyer - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2

    28 - Urteil vom 30. Mai 2006 (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 54 bis 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

    Insoweit erinnert die Kommission daran, dass der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56), entschieden habe, dass die Übermittlung der PNR-Daten in die Vereinigten Staaten eine Verarbeitung darstelle, die die öffentliche Sicherheit und die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im strafrechtlichen Bereich betreffe.

    Diese Beurteilung kann durch das Vorbringen der Kommission zu Rn. 56 des Urteils vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), nicht entkräftet werden.

    Sodann reißt die Kommission, was viel schwerer wiegt, mit ihrer Auslegung die Feststellung des Gerichtshofs in dieser Randnummer des Urteils vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), das, wohlgemerkt, lange vor dem Erlass des Vertrags von Lissabon ergangen war, aus ihrem Zusammenhang.

    Die Feststellung des Gerichtshofs im Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346), bedeutet offenkundig auch nicht, dass er mit seiner Entscheidung über den materiellen Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46 gleichzeitig und im Voraus Grenzen für denjenigen von Art. 16 AEUV aufgestellt hätte.

    29 Vgl. Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 57 bis 59).

    38 Vgl. entsprechend Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56).

    40 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

    38 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, im Folgenden: Urteil PNR, Rn. 56), und Urteil Schrems (Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2015 - C-362/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit

    Vgl. auch Urteil Parlament/Rat und Kommission (C-317/04 und C-318/04, EU:C:2006:346, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2581

    Übermittlung von sozialen Auswahlinformationen unterlegener Mitbewerber unter

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-275/06

    Promusicae - Informationsgesellschaft - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19

    Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-623/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona: Mittel und Methoden der

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-207/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-212/13

    Rynes - Rechtsangleichung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-301/06

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT IST DIE RICHTLINIE ÜBER DIE

  • EuG, 22.11.2023 - T-613/21

    XH/ Kommission

  • EuG, 04.05.2012 - T-529/09

    'In ''t Veld / Rat' - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der

  • EuGH, 30.06.2010 - C-40/10

    Kommission / Rat

  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08

    "Gesinnungstest" für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage

  • VG Wiesbaden, 22.06.2006 - 5 G 809/06

    Sofortige Schließung eines Wettbüros in Wiesbaden vorläufig gestoppt

  • VG Arnsberg, 12.10.2007 - 1 L 726/07

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit eines Widerspruchs als erforderliches

  • VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138

    Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04

    Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter

  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06

    Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen

  • VG Minden, 17.10.2006 - 3 L 665/06

    Für private Sportwetten darf vorerst weiter geworben werden

  • VG Stuttgart, 18.08.2006 - 4 K 3025/06

    VfB Stuttgart darf weiter für betandwin werben

  • VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
  • VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06

    Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen

  • VG Münster, 02.06.2006 - 9 L 379/06

    Schließung von Wettbüros

  • VG Stuttgart, 17.10.2006 - 4 K 3499/06
  • VG Stuttgart, 27.07.2006 - 18 K 2636/06

    Staatliches Glückspielmonopol; europäische Recht; Interessenabwägung zugunsten

  • VG Stuttgart, 18.09.2006 - 4 K 2860/06

    Staatliches Wettmonopol und Gemeinschaftsrecht

  • VG Minden, 19.06.2006 - 3 L 365/06

    Private Sportwetten erlaubt

  • VG Karlsruhe, 17.07.2006 - 11 K 1386/06

    Vermittlung von privaten Sportwetten verboten

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