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   EuGH, 30.05.2018 - C-370/16   

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https://dejure.org/2018,13794
EuGH, 30.05.2018 - C-370/16 (https://dejure.org/2018,13794)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.2018 - C-370/16 (https://dejure.org/2018,13794)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2018 - C-370/16 (https://dejure.org/2018,13794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dell'Acqua

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Protokoll Nr. 7 - Art. 1 - Notwendigkeit einer vorherigen Ermächtigung durch den Gerichtshof - Strukturfonds - Finanzielle Beteiligung durch die Europäische Union - Pfändungsverfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Protokoll Nr. 7 - Art. 1 - Notwendigkeit einer vorherigen Ermächtigung durch den Gerichtshof - Strukturfonds - Finanzielle Beteiligung durch die Europäische Union - Pfändungsverfahren ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Dell'Acqua

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Protokoll Nr. 7 - Art. 1 - Notwendigkeit einer vorherigen Ermächtigung durch den Gerichtshof - Strukturfonds - Finanzielle Beteiligung durch die Europäische Union - Pfändungsverfahren ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Dell'Acqua

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Protokoll Nr. 7 - Art. 1 - Notwendigkeit einer vorherigen Ermächtigung durch den Gerichtshof - Strukturfonds - Finanzielle Beteiligung durch die Europäische Union - Pfändungsverfahren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 656
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.09.2009 - C-445/07

    Kommission / Ente per le Ville vesuviane - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    Auszug aus EuGH, 30.05.2018 - C-370/16
    Für eine solche Auslegung lässt sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs anführen, nach der, wenn die Kommission einem Mitgliedstaat eine finanzielle Beteiligung aus einem Fonds gewährt hat, dieser Staat als Inhaber des Anspruchs auf die fragliche Beteiligung anzusehen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 51).

    Die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1083/2006 betreffen das Verhältnis zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat, schaffen aber keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den aus einem Fonds wie dem ESF an den Mitgliedstaat gezahlten Beträgen auf der einen und den von dem Mitgliedstaat für die Verwaltung der finanzierten Unterstützungen und der Letztbegünstigten benannten Behörden auf der anderen Seite (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 48).

  • EuGH, 29.09.2015 - C-2/15 SA

    ANKO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.05.2018 - C-370/16
    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung besteht diese Befreiung von Rechts wegen und macht, wenn keine Ermächtigung des Gerichtshofs vorliegt, die Vollziehung jeder Zwangsmaßnahme gegen die Union unzulässig, ohne dass sich das betroffene Organ ausdrücklich auf Art. 1 des Protokolls zu berufen braucht (Beschluss vom 29. September 2015, ANKO/Kommission, C-2/15 SA, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:670, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in

    Auszug aus EuGH, 30.05.2018 - C-370/16
    Im Rahmen dieses Verfahrens, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. u. a. Urteil vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27).
  • EuGH, 14.07.2021 - C-204/21

    Kommission/ Polen - Vorläufiger Rechtsschutz - Art. 279 AEUV - Antrag auf

    Im Rahmen dieses Verfahrens, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteile vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27, vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua, C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 31, und vom 20. April 2021, Repubblika, C-896/19, EU:C:2021:311, Rn. 28).
  • EuGH, 20.04.2021 - C-896/19

    Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine

    Im Rahmen dieses Verfahrens, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat, während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteile vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 27, und vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua, C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 31).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-698/20

    Gmina Wieliszew - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Guthaben, die dem Unionshaushalt entnommen und den Mitgliedstaaten aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds zur Verfügung gestellt werden, nach der Übertragung nicht als Guthaben der Union im Sinne von Art. 1 letzter Satz des Protokolls angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua, C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 40).

    Insoweit hat zum einen der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1083/2006 bereits entschieden, dass die von der Kommission aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen zu einer Übertragung von Guthaben des Unionshaushalts an die Haushalte der Mitgliedstaaten führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua, C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

    Vgl. für den Schutz der Vermögensgegenstände und Guthaben der Union Beschlüsse vom 11. Mai 1971, X/Kommission (1/71 SA, EU:C:1971:48, Rn. 3/5 und 6/8), und vom 24. November 2005, Gil do Nascimento u. a./Kommission (C-5/05 SA, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:723, Rn. 11), sowie Urteil vom 30. Mai 2018, Dell'Acqua (C-370/16, EU:C:2018:344, Rn. 34).
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