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   EuGH, 30.06.2016 - C-115/15   

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https://dejure.org/2016,16038
EuGH, 30.06.2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - C-115/15 (https://dejure.org/2016,16038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    NA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    NA

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    NA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einem Unionsbürger und einem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1471
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19

    Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur

    6 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    11 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    13 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    14 Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 50).

    16 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    18 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    20 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

    31 Dieser Aspekt ist wichtig, um die Tragweite des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), und die Gründe, aus denen ich eine Aktualisierung der auf dieses Urteil zurückgehenden Rechtsprechung für erforderlich halte, richtig zu verstehen.

    36 Ich werde diese Frage eingehender im Rahmen meiner Analyse des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), behandeln.

    56 Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48 und 49).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 15 bis 22).

    59 Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 49).

    60 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 36).

    61 Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51).

    63 Urteil vom 30. Juni 2016 (C-115/15, EU:C:2016:487).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Dass sie zuvor einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen war, steht ihrer Arbeitnehmereigenschaft ebenfalls nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - C-115/15 [ECLI:EU:C:2016:487], N.A. - Rn. 18 und 68), auch nicht der Umstand, dass sie bereits im Jahr 2009 gemeinsam mit ihren Kindern in das Bundesgebiet eingereist war.
  • EuGH, 02.09.2021 - C-930/19

    Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer

    Diese Zweifel beruhen auf dem Urteil vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 51), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass diese Bestimmung dahin auszulegen ist, dass ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unionsbürger geschieden wurde, dessen Gewalttaten im häuslichen Bereich er während der Ehe ausgesetzt war, auf der Grundlage dieser Bestimmung keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung seines Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat hat, wenn das gerichtliche Scheidungsverfahren erst nach dem Wegzug des Ehegatten mit Unionsbürgerschaft aus diesem Mitgliedstaat eingeleitet wurde.

    Insoweit ergibt sich zunächst sowohl aus der Überschrift als auch aus dem Wortlaut von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, dass die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts, das den Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, nach dieser Bestimmung zusteht, u. a. für den Fall der Scheidung vorgesehen ist und dass daher eine Scheidung, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind, nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 40).

    Sodann ist zum Kontext dieser Bestimmung festzustellen, dass Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 eine Ausnahme von dem in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Grundsatz darstellt, dass sich nicht für alle Drittstaatsangehörigen aus dieser Richtlinie das Recht ergibt, in einen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten, sondern nur für diejenigen, die im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie "Familienangehörige" eines Unionsbürgers sind, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat, indem er sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, niedergelassen hat (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 betrifft nämlich die Ausnahmefälle, in denen die Scheidung nicht zum Verlust des Aufenthaltsrechts der betreffenden Drittstaatsangehörigen nach der Richtlinie 2004/38 führt, obwohl bei ihnen im Anschluss an ihre Scheidung die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie und insbesondere die Eigenschaft als "Familienangehöriger" eines Unionsbürgers im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a dieser Richtlinie nicht mehr vorliegen (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 42).

    Schließlich ist zur Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 festzustellen, dass diese Bestimmung dem in ihrem 15. Erwägungsgrund genannten Zweck entspricht, für die Familienangehörigen, wenn die Ehe geschieden oder aufgehoben oder die eingetragene Partnerschaft beendet wird, einen rechtlichen Schutz vorzusehen, indem Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in solchen Fällen Familienangehörigen, die sich bereits im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, das Aufenthaltsrecht auf persönlicher Grundlage erhalten bleibt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 45).

    Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2004/38, insbesondere aus der Begründung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (KOM[2001] 257 endg.), ergibt sich insoweit, dass dem geschiedenen Ehegatten nach dem vor der Richtlinie 2004/38 geltenden Unionsrecht das Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat versagt werden konnte (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 46).

    Hierzu heißt es im Richtlinienvorschlag, das Ziel der vorgeschlagenen Bestimmung, des späteren Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38, sei es, Drittstaatsangehörigen einen gewissen Rechtsschutz zu bieten, da ihr Aufenthaltsrecht von der durch die Ehe ausgedrückten familiären Bindung abhängig sei und sie daher mit einer Scheidungsandrohung unter Druck gesetzt werden könnten; ein solcher Schutz sei nur erforderlich, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliege, da das Aufenthaltsrecht des einem Drittstaat angehörenden Ehegatten nicht berührt werde, wenn die Ehegatten getrennt lebten (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 47).

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass nach dem Wortlaut, dem Kontext und der Zielsetzung von Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 die Durchführung dieser Bestimmung einschließlich des Rechts aus Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 von der Scheidung der Betroffenen abhängt (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 48).

    Entgegen den Ausführungen in Rn. 51 des Urteils vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), ist daher davon auszugehen, dass für die Zwecke der Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 das gerichtliche Scheidungsverfahren nach dem Wegzug des Unionsbürgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat eingeleitet werden kann.

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    Die insofern vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs betreffen andere Sachverhaltskonstellationen, weil dort das Kind, für den ein drittstaatsangehöriger Elternteil die tatsächliche Sorge wahrnimmt, selbst keine von dem anderen Elternteil abgeleitete Freizügigkeitsberechtigung hat und demgemäß nur vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen, insbesondere der unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b RL 2004/38/EG aufgestellten Voraussetzungen, dem drittstaatsangehörigen Elternteil ein abgeleitetes Recht aus Art. 21 AEUV vermitteln kann (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 28 ff.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 76 - 79; U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 51 f.).

    In all diesen Fällen war der jeweils andere, nicht drittstaatsangehörige Elternteil unbekannten Aufenthalts (EuGH, U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 15), hatte kein Sorgerecht mehr für das Unionsbürgerkind (EuGH, U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 20) bzw. nie ein gemeinsames Familienleben mit diesem geführt (EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 15 und 18).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend zum Bestehen eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts gemäß Art. 20 AEUV ausgeführt hat, verleiht diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, den Status eines Unionsbürger und damit das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei zu bewegen und aufzuhalten (vgl. EuGH, U.v. 7.10.2010 - Lassal, C-162/09 - juris Rn. 29, U.v. 16.10.2012 - Ungarn/Slowakei, C-364/10 - Rn. 43; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 70 m.w.N.; U.v. 13.9.2016 - Rendon Marin, C-165/14 - juris Rn. 69 f.).

    Seinem Kind würde damit auch nicht die Möglichkeit genommen, den Kernbestand der aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 34 f.; U.v. 30.6.2016 - NA, C-115/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.5.2017 - Chavez-Vilchez u. 8 andere, C-113/15 - juris Rn. 69, 78 f.), wobei vorliegend hinzukommt, dass aufgrund der Möglichkeit der Erteilung eines nationalen Aufenthaltstitels (s.o.) im Falle der Versagung eines abgeleiteten unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts weder eine Verpflichtung zum Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates noch der Union als Ganzes im Raume steht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

    Art. 10 VO 492/11/EU verlangt nur, dass das Kind mit seinem Eltern und seinem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 -, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 13.06.2013 - C 45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C-310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 - Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 3 FreizügG/EU Rn. 60 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11).
  • EuGH, 02.10.2019 - C-93/18

    Bajratari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie

    Es ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass das nach Art. 21 AEUV verliehene Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten, jedem Unionsbürger "vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen" gewährt wird (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 75).

    Bei diesen Beschränkungen und Bedingungen handelt es sich insbesondere um die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 genannten; zu ihnen gehören nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b u. a. ausreichende Existenzmittel, um während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen zu müssen, und ein umfassender Krankenversicherungsschutz (Urteil vom 30. Juni 2016, NA, C-115/15, EU:C:2016:487, Rn. 76).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Art. 10 VO (EU) 492/11 verlangt nur, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, vom 08.05.2013 - C-529/11 B und U, vom 14.06.2012 - C-542/09, vom 06.09.2012 - C-147/11/148/11 D und Q und vom 23.02.2010 - C-310/08 J - und - C-480/08 U).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 I B, vom 08.05.2013 - C-529/11 B und U, vom 14.06.2012 - C-542/09, vom 06.09.2012 - C 147/11/148/11 D und U und vom 23.02.2010 - C-310/08 J - und - C 480/08 U).

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11 B und Q).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

    Art. 10 VO (EU) 492/11 verlangt nur, dass das Kind mit seinen Eltern oder einem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, vom 08.05.2013 - C-529/11 B und U, vom 14.06.2012 - C-542/09, vom 06.09.2012 - C-147/11/148/11 D und Q und vom 23.02.2010 - C-310/08 J - und - C-480/08 U).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 I B, vom 08.05.2013 - C-529/11 B und U, vom 14.06.2012 - C-542/09, vom 06.09.2012 - C 147/11/148/11 D und U und vom 23.02.2010 - C-310/08 J - und - C 480/08 U).

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11 B und Q).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2614/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 30/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

  • VG Augsburg, 20.12.2017 - Au 6 K 17.1538

    Ableitung der Freizügigkeit eines Drittstaatsangehörigen von einem minderjährigen

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - L 19 AS 1472/18

    Vorläufige Grundsicherungsleistungen in Form des Regelbedarfs

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 3 B 5.16

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts eines Drittstaatsangehörigen durch Wegzug seines

  • LG Köln, 13.08.2020 - 14 O 77/19

    Feindliche Übernahme

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen

  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - L 7 AS 420/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16

    Das Zitatrecht deckt nicht die Übernahme unveröffentlichter vollständiger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2018 - C-221/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass für

  • OVG Sachsen, 11.10.2021 - 3 B 275/21

    Kein Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers

  • SG Duisburg, 09.08.2019 - S 41 AS 2408/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 2647/19

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  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-535/19

    A (Soins de santé publics)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-442/16

    Gusa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Besondere

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 ME 572/20

    Bleiberecht auf Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011; 492/2011;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2017 - L 7 AS 647/17

    SGB-II -Leistungen; Einistweiliger Rechtsschutz; EU-Ausländer; Begriff des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18 B ER
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 38 AS 425/21
  • VG Bremen, 17.05.2019 - 2 K 3085/17

    Verlustfeststellung nach FreizügG/EU; Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 - Eltern;

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