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   EuGH, 30.09.2010 - C-479/09 P   

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https://dejure.org/2010,30065
EuGH, 30.09.2010 - C-479/09 P (https://dejure.org/2010,30065)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - C-479/09 P (https://dejure.org/2010,30065)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - C-479/09 P (https://dejure.org/2010,30065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Evets / HABM

  • EU-Kommission PDF

    Evets Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke DANELECTRO - Bildmarke QWIK TUNE - Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der ...

  • EU-Kommission

    Evets Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 26. November 2009 von der Evets Corp. gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. September 2009 in den verbundenen Rechtssachen T-20/08 und T-21/08, Evets Corp./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. September 2009, Evets/HABM (verbundene Rechtssachen T"20/08 und T"21/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 603/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 23.09.2009 - T-20/08

    Evets / HABM (DANELECTRO) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

    Auszug aus EuGH, 30.09.2010 - C-479/09
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. September 2009, Evets/HABM (verbundene Rechtssachen T-20/08 und T-21/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 603/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 5. November 2007 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung zurückgewiesen und festgestellt wurde, dass der von der Rechtsmittelführerin zwecks Wiedereinsetzung in ihre Rechte in Bezug auf die Verlängerung der Wortmarke "DANELECTRO" gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verspätung als nicht gestellt gilt - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung von Marken.
  • EuGH, 10.07.2014 - C-325/13

    Peek & Cloppenburg / OHMI - Peek & Cloppenburg - Rechtsmittel -

    Die Gemeinschaftsregelung für Marken ist nämlich ein autonomes System, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und ihm eigene Zielsetzungen verfolgt und dessen Anwendung von jedem anderen System unabhängig ist (vgl. Urteil Evets/HABM, C-479/09 P, EU:C:2010:571, Rn. 49, sowie Beschluss Arav/H.Eich und HABM, C-379/12 P, EU:C:2013:317, Rn. 70).
  • VG Kassel, 10.02.2012 - 1 K 613/11

    Finanzieller Ausgleich für Mehrarbeit eines Polizeibeamten

    Zwar hat mittlerweile der EuGH in seinem Urteil vom 25. November 2010 (- C-479/09 -, juris) anerkannt, dass aus der Richtlinie, die auch für Beamtenverhältnisse gilt und, da sie bislang nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, unmittelbar anwendbar ist, ein Ausgleichsanspruch hergeleitet werden kann.

    Dies ist mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 25. November 2010 a.a.O. Rn. 71 ff.) vereinbar.

    Insbesondere darf der Anspruch eines Beamten auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Verstoß der Behörden gegen Art. 6 Buchst. b der Richtlinie 2003/88 entstanden ist, nicht davon abhängig gemacht werden, dass zuvor ein Antrag auf Einhaltung dieser unionsrechtlichen Bestimmung bei seinem Dienstherrn gestellt wurde (EuGH, Urteil vom 25. November 2010 a.a.O. Rn. 90).

  • EuGH, 22.03.2012 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb - Ältere Marke - Modalitäten

    Diese Gemeinschaftsregelung für Marken ist ein autonomes System, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Zielsetzungen verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 65, vom 16. Juli 2009, American Clothing Associates/HABM und HABM/American Clothing Associates, C-202/08 P und C-208/08 P, Slg. 2009, I-6933, Randnr. 58, und vom 30. September 2010, Evets/HABM, C-479/09 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-379/12

    Arav / H.Eich und HABM

    Pour autant que ledit argument peut être compris en ce sens qu'Arav reproche au Tribunal de ne pas avoir appliqué la jurisprudence découlant des arrêts rendus par les juridictions italiennes selon laquelle une marque a un caractère distinctif intrinsèque fort, dès lors que celle-ci ne présente aucun lien conceptuel avec les produits ou les services qu'elle couvre, il y a d'abord lieu de rappeler que le régime communautaire des marques est un système autonome, constitué d'un ensemble de règles et poursuivant des objectifs qui lui sont spécifiques, son application étant indépendante de tout autre système (voir arrêts du 25 octobre 2007, Develey/OHMI, C-238/06 P, Rec. p. I-9375, point 71, et du 30 septembre 2010, Evets/OHMI, C-479/09 P, point 49).
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