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   EuGH, 30.09.2021 - C-186/20   

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https://dejure.org/2021,39299
EuGH, 30.09.2021 - C-186/20 (https://dejure.org/2021,39299)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.2021 - C-186/20 (https://dejure.org/2021,39299)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 2021 - C-186/20 (https://dejure.org/2021,39299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hydina SK

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - Verordnung (EU) Nr. 904/2010 - Art. 10 bis 12 - Informationsaustausch - Steuerprüfung - Fristen - Aussetzung der Steuerprüfung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer; Verordnung (EU) Nr. 904/2010; Art. 10 bis 12; Informationsaustausch; Steuerprüfung; Fristen; Aussetzung der Steuerprüfung bei ...

  • Betriebs-Berater

    Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Slowakisches Vorabentscheidungsersuchen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - Verordnung (EU) Nr. 904/2010 - Art. 10 bis 12 - Informationsaustausch - Steuerprüfung - Fristen - Aussetzung der Steuerprüfung bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.06.2020 - C-276/18

    KrakVet Marek Batko

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-186/20
    Wie der Unionsgesetzgeber im achten Erwägungsgrund dieser Verordnung anerkannt hat, hängt die Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Umsätze, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Lieferer oder Dienstleistungserbringer ansässig ist, steuerbar sind, nämlich in vielen Fällen von Informationen ab, die dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit vorliegen oder die von diesem Mitgliedstaat viel einfacher beschafft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 2020, KrakVet Marek Batko, C-276/18, EU:C:2020:485, Rn. 43).

    Die Verordnung Nr. 904/2010 soll somit eine Verwaltungszusammenarbeit zum Zweck des Austauschs von Informationen ermöglichen, die für die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erforderlich sein können (Urteil vom 18. Juni 2020, KrakVet Marek Batko, C-276/18, EU:C:2020:485, Rn. 48).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-186/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch der Kontext, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. März 2021, A, C-950/19, EU:C:2021:230, Rn. 34).
  • EuGH, 24.03.2021 - C-950/19

    A

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-186/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch der Kontext, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 24. März 2021, A, C-950/19, EU:C:2021:230, Rn. 34).
  • EuGH, 20.06.2018 - C-108/17

    Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 30.09.2021 - C-186/20
    Hingegen kann die Verordnung Nr. 904/2010 nicht dahin ausgelegt werden, dass sie den Steuerpflichtigen spezifische Rechte einräumen würde, da es in dieser Verordnung keine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne gibt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Juni 2018, Enteco Baltic, C-108/17, EU:C:2018:473 Rn. 105 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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