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   EuGH, 30.11.1993 - C-189/91   

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https://dejure.org/1993,348
EuGH, 30.11.1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kirsammer-Hack / Sidal

    EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer; Vergünstigung, die ohne Übertragung öffentlicher Mittel gewährt wird; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 5; ; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer - Vergünstigung, die ohne Übertragung öffentlicher Mittel gewährt wird - Ausschluß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1 u. 5 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 1
    Nichtberücksichtigung geringfügig Beschäftigter im Kündigungsschutzgesetz: Kein Verstoß gegen europäisches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer; Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nationale Kündigungsschutzregelung - Befreiung von Kleinbetrieben - Staatliche Beihilfe - Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 145
  • DB 1994, 50
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
    14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hindert die Zuständigkeit der Kommission einen einzelnen jedoch nicht daran, ein nationales Gericht zum Zweck der Feststellung anzurufen, daß eine staatliche Maßnahme, die nicht mitgeteilt wurde, gemäß Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag hätte mitgeteilt werden müssen, wobei dieses Gericht dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung des Begriffs der Beihilfe vorlegen kann (Urteil vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 12).

    Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, daß alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden, sondern dient dem Zweck, in den Beihilfebegriff nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Beihilfen, sondern auch jene Beihilfen einzubeziehen, die durch vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (Urteil Sloman Neptun, a. a. O., Randnr. 19).

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
    22 Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine nationale Regelung dann eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bereits mit der Kleinbetriebsklausel befasst und die Regelung als mit Unionsrecht vereinbar angesehen (vgl. EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 13 = EzA KSchG § 23 Nr. 13) ; Anhaltspunkte, die im Hinblick auf Neufassungen des § 23 KSchG oder Änderungen der unionsrechtlichen Grundlagen zu einer anderen Bewertung Anlass geben könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. KR/Weigand 9. Aufl. § 23 KSchG Rn. 15).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    24 und 25, Sloman Neptun, Randnr. 19, vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16, vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 35, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97, Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 35).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Bei Tarifverträgen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen (für Gesetze siehe EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - [Kirsammer-Hack] Slg. 1993, I-6185; allgemein 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 73 f., Slg. 2004, I-873) .
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