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   EuGH, 31.01.2006 - C-503/03   

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https://dejure.org/2006,1651
EuGH, 31.01.2006 - C-503/03 (https://dejure.org/2006,1651)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.2006 - C-503/03 (https://dejure.org/2006,1651)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - C-503/03 (https://dejure.org/2006,1651)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , COJC

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Königreichs Spanien gegen die Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern; Verweigerung der Einreise von Drittstaatsangehörigen, die mit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 64/211/EWG Art. 1; RL 64/211/EWG Art. 2; RL 64/211/EWG Art. 3; RL 64/211/EWG Art. 6; SDÜ Art. 5; SDÜ Art. 15; SDÜ Art. 16; SDÜ Art. 92 Abs. 1; SDÜ Art. 96; SDÜ Art. 94
    Unionsbürger, Familienangehörige, Ehegattennachzug, Einreise, Einreiseverweigerung, Visum, Schengener Informationssystem, SIS, Ausschreibung, öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit

  • Judicialis

    Richtlinie 64/221/EWG Art. 1; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 2; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 3; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES SCHENGENER ÜBEREINKOMMENS UND DER FREIZÜGIGKEIT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Freizügigkeit - Richtlinie 64/221/EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - ...

  • migrationsrecht.net (Ausführliche Zusammenfassung)

    Freizügigkeit (SDÜ), Schengen, Einreiseverweigerung, Ehegatte, Farid

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Freizügigkeit (SDÜ), Schengen, Einreiseverweigerung, Ehegatte, Farid

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 27. November 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 1, 2, 3 und 6 der Richtlinie 64/221/EWG vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    Nach ständiger Rechtsprechung könne einem Unionsbürger oder einem seiner Familienangehörigen die Einreise in einen Mitgliedstaat nur dann verweigert werden, wenn der Betreffende eine tatsächliche und hinreichend schwere Bedrohung darstelle, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, Randnr. 28, und vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35).

    Eine strafrechtliche Verurteilung darf daher nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile Bouchereau, Randnr. 28, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 24).

    45 Der Gerichtshof hat stets hervorgehoben, dass die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (Urteile Rutili, Randnr. 27, Bouchereau, Randnr. 33, Calfa, Randnr. 23, sowie vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257, Randnrn.

    46 Daher setzt nach ständiger Rechtsprechung der Rückgriff einer nationalen Behörde auf den Begriff der öffentlichen Ordnung auf jeden Fall voraus, dass außer der sozialen Störung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile Rutili, Randnr. 28, Bouchereau, Randnr. 35, sowie Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 66).

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    Nach ständiger Rechtsprechung könne einem Unionsbürger oder einem seiner Familienangehörigen die Einreise in einen Mitgliedstaat nur dann verweigert werden, wenn der Betreffende eine tatsächliche und hinreichend schwere Bedrohung darstelle, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, Randnr. 28, und vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35).

    45 Der Gerichtshof hat stets hervorgehoben, dass die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (Urteile Rutili, Randnr. 27, Bouchereau, Randnr. 33, Calfa, Randnr. 23, sowie vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257, Randnrn.

    46 Daher setzt nach ständiger Rechtsprechung der Rückgriff einer nationalen Behörde auf den Begriff der öffentlichen Ordnung auf jeden Fall voraus, dass außer der sozialen Störung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile Rutili, Randnr. 28, Bouchereau, Randnr. 35, sowie Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 66).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    45 Der Gerichtshof hat stets hervorgehoben, dass die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (Urteile Rutili, Randnr. 27, Bouchereau, Randnr. 33, Calfa, Randnr. 23, sowie vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257, Randnrn.

    46 Daher setzt nach ständiger Rechtsprechung der Rückgriff einer nationalen Behörde auf den Begriff der öffentlichen Ordnung auf jeden Fall voraus, dass außer der sozialen Störung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile Rutili, Randnr. 28, Bouchereau, Randnr. 35, sowie Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 66).

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    Eine strafrechtliche Verurteilung darf daher nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (Urteile Bouchereau, Randnr. 28, und vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 24).

    45 Der Gerichtshof hat stets hervorgehoben, dass die Ausnahme der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (Urteile Rutili, Randnr. 27, Bouchereau, Randnr. 33, Calfa, Randnr. 23, sowie vom 29. April 2004 in den Rechtssachen C-482/01 und C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257, Randnrn.

  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    41 Da der Gemeinschaftsgesetzgeber die Bedeutung anerkannt hat, die der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukommt (Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 53), hat er in den Verordnungen und Richtlinien über die Freizügigkeit die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Einreise und des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten weitgehend auf die Drittstaatsangehörigen erstreckt, die mit Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten verheiratet sind.

    47 Im Fall eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, erlaubt diese enge Auslegung des Begriffes der öffentlichen Ordnung es außerdem, das Recht dieses Drittstaatsangehörigen auf Achtung seines Familienlebens im Sinne von Artikel 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Carpenter, Randnr. 41, und vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Randnr. 58).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    41 Da der Gemeinschaftsgesetzgeber die Bedeutung anerkannt hat, die der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukommt (Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38, und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 53), hat er in den Verordnungen und Richtlinien über die Freizügigkeit die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Einreise und des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten weitgehend auf die Drittstaatsangehörigen erstreckt, die mit Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten verheiratet sind.

    Unter den Beschränkungen, die gemeinschaftsrechtlich vorgesehen oder zulässig sind, erlaubt Artikel 2 der Richtlinie 64/221 den Mitgliedstaaten, Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten oder ihren Ehegatten, die einem Drittstaat angehören, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit zu verbieten (vgl. in Bezug auf den Ehegatten Urteil MRAX, Randnrn.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-109/01

    EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER

    Auszug aus EuGH, 31.01.2006 - C-503/03
    47 Im Fall eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist, erlaubt diese enge Auslegung des Begriffes der öffentlichen Ordnung es außerdem, das Recht dieses Drittstaatsangehörigen auf Achtung seines Familienlebens im Sinne von Artikel 8 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Carpenter, Randnr. 41, und vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Randnr. 58).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Bereits vor Erlass der Richtlinie 2004/38 hat der Gemeinschaftsgesetzgeber die Bedeutung anerkannt, die der Gewährleistung des Schutzes des Familienlebens der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten für die Beseitigung der Hindernisse bei der Ausübung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten zukommt (Urteile vom 11. Juli 2002, Carpenter, C-60/00, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 38, vom 25. Juli 2002, MRAX, C-459/99, Slg. 2002, I-6591, Randnr. 53, vom 14. April 2005, Kommission/Spanien, C-157/03, Slg. 2005, I-2911, Randnr. 26, vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 41, vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 109, und vom 11. Dezember 2007, Eind, C-291/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen

    50 - Vgl. u. a. Urteile van Duyn (41/74, EU:C:1974:133, Rn. 18), Bonsignore (67/74, EU:C:1975:34, Rn. 6), Rutili (36/75, EU:C:1975:137, Rn. 27), Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 33), Calfa (C-348/96, EU:C:1999:6, Rn. 23), Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 64 und 65), Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45), Kommission/Deutschland, (C-441/02, EU:C:2006:253, Rn. 34) und Kommission/Niederlande (C-50/06, EU:C:2007:325, Rn. 42).

    Dies ist jedoch an strenge materielle Schutzklauseln und Verfahrensgarantien gebunden, die ein gerechtes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Mitgliedstaaten und jenen der Unionsbürger gewährleisten." Insbesondere zu dem Unionsbürgern und ihren einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen verweigerten Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats vgl. Urteil Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 43 und 45).

    56 - Vgl. u. a. Urteile Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 28) und Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 44).

    137 - Vgl. u. a. Urteile van Duyn (41/74, EU:C:1974:133, Rn. 18), Bonsignore (67/74, EU:C:1975:34, Rn. 6), Rutili (36/75, EU:C:1975:137, Rn. 27), Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172, Rn. 33), Calfa (C-348/96, EU:C:1999:6, Rn. 23), Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 64 und 65), Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45), Kommission/Deutschland (C-441/02, EU:C:2006:253, Rn. 34) und Kommission/Niederlande (C-50/06, EU:C:2007:325, Rn. 42).

    142 - Vgl. u. a. Urteile van Duyn (41/74, EU:C:1974:133), Bonsignore (67/74, EU:C:1975:34), Rutili (36/75, EU:C:1975:137), Bouchereau (30/77, EU:C:1977:172), Calfa (C-348/96, EU:C:1999:6), Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262), Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74), Kommission/Deutschland (C-441/02, EU:C:2006:253) und Kommission/Niederlande (C-50/06, EU:C:2007:325).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-381/18

    G.S. (Menace pour l'ordre public)

    Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Spanien(50) festgestellt, dass ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus der gleichen Richtlinie, die im Urteil Bouchereau(51) ausgelegt worden war, verstoßen hatte, weil er einem Drittstaatsangehörigen, der mit einer Unionsbürgerin verheiratet war, die Einreise in das Unionsgebiet allein aus dem Grund verweigert hatte, dass der Drittstaatsangehörige im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben war.

    50 Urteil vom 31. Januar 2006 (C-503/03, EU:C:2006:74).

    52 Vgl. Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45).

    53 Vgl. Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 46).

    54 Vgl. Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 47).

    55 Vgl. Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 53; vgl. auch Rn. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-380/18

    E.P. (Menace pour l'ordre public)

    Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Urteil Kommission/Spanien(45) festgestellt, dass ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus der gleichen Richtlinie, die im Urteil Bouchereau(46) ausgelegt worden war, verstoßen hatte, weil er einem Drittstaatsangehörigen, der mit einer Unionsbürgerin verheiratet war, die Einreise in das Unionsgebiet allein aus dem Grund verweigert hatte, dass der Drittstaatsangehörige im SIS ausgeschrieben war.

    45 Urteil vom 31. Januar 2006 (C-503/03, EU:C:2006:74).

    47 Vgl. Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45).

    48 Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 46).

    49 Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 47).

    50 Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien (C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 53. Vgl. auch Rn. 55).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-50/06

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    61 und 62, sowie vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnrn.

    Eine strafrechtliche Verurteilung darf daher nur insoweit berücksichtigt werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 28, vom 19. Januar 1999, Calfa, C-348/96, Slg. 1999, I-11, Randnr. 24, Kommission/Spanien, Randnr. 44, und vom 27. April 2006, Kommission/Deutschland, C-441/02, Slg. 2006, I-3449, Randnr. 33).

    64 und 65, Kommission/Spanien, Randnr. 45, und Kommission/Deutschland, Randnr. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der Rückgriff einer nationalen Behörde auf den Begriff der öffentlichen Ordnung auf jeden Fall voraus, dass außer der sozialen Störung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteile Rutili, Randnr. 28, Bouchereau, Randnr. 35, Orfanopoulos und Oliveri, Randnr. 66, Kommission/Spanien, Randnr. 46, und Kommission/Deutschland, Randnr. 35).

  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Eine Einschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung setzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - 30/77 - Bouchereau, Slg. 1997, 1999, Rn 35; Urt. v. 10.01.1999 - C-348/96 - Calfa, Slg. 1999, I-11, Rn 21ff.; Urt. v. 29.04.2004 - C-482/01 u.a. -Orfanopoulos und Oliveri, Slg. 2004, I-5257,Rn 66; Urt. v. 10.07.2008 - C-33/07 - Jipa, InfAuslR 2008, 337 , Rn 23; die Verhütung von Straftaten allein reicht deshalb - entgegen BVerwGE 129, 142 , Rn 48 - nicht aus.) Die Gefährdung muss sich nicht auf ein Grundinteresse der Gesellschaft in dem handelnden Staat beziehen; dieser kann vielmehr auch zum Schutz vor einer Gefährdung tätig werden, die in einem anderen Mitgliedstaat droht (ohne nähere Problematisierung vorausgesetzt im Urteil des EuGH vom 31.01.2006 - C 503/03 - Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-1097, Rn 46).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-33/07

    NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE

    Eine solche Maßnahme darf deshalb nicht ausschließlich auf Gründe gestützt sein, die ein anderer Mitgliedstaat geltend macht, um, wie im Ausgangsfall, die Entscheidung über die Entfernung eines Gemeinschaftsangehörigen aus seinem Hoheitsgebiet zu rechtfertigen, was es allerdings nicht ausschließt, dass solche Gründe im Rahmen der Beurteilung durch die nationale Behörde, die für den Erlass der die Freizügigkeit beschränkenden Maßnahme zuständig ist, berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 53).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von

    Entgegen der Auffassung des Großherzogtums Luxemburg stellt daher die Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Dienstleistungsfreiheit dar, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. zur Freizügigkeit Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 45).
  • EuGH, 26.09.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a.

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Berufung auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Warenverkehrsfreiheit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht ohne Kontrolle durch die Organe der Union einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden darf (vgl. entsprechend Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45, vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 30, und vom 13. Juli 2017, E, C-193/16, EU:C:2017:542, Rn. 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung jedenfalls voraussetzt, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. entsprechend Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 46, vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 50, und vom 17. November 2011, Aladzhov, C-434/10, EU:C:2011:750, Rn. 35).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-441/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a

    32 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 31. Januar 2006 in der Rechtssache C-503/03 (Kommission/Spanien, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 43) festgestellt hat, ist das Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, kein unbedingtes Recht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-520/20

    Nachalnik na Rayonno upravlenie Silistra - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 15.12.2009 - C-284/05

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien,

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-193/19

    Migrationsverket

  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen,

  • EuGH, 12.12.2019 - C-380/18

    E.P. (Menace pour l'ordre public) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-524/06

    Huber

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 37.09

    Ehegattennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einer Unionsbürgerin; Scheinehe;

  • VG Münster, 26.06.2008 - 8 K 52/07

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Privatleben, Europäische

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger -

  • EuGH, 15.12.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-331/16

    K. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG -

  • EuGH, 15.12.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 15.12.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage -

  • EuGH, 15.12.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-127/08

    Metock u.a. - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • EuGH, 15.12.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • EuGH, 15.12.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-33/07

    Jipa - Unionsbürgerschaft - Art. 18 EG - Art. 4 und 27 der Richtlinie 2004/38/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-319/06

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • EuGH, 06.10.2021 - C-743/19

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-150/05

    van Straaten - Vorabentscheidungsfrage zu Artikel 35 EU - Besitzstand von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Commission / Allemagne - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-84/12

    Koushkaki - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verfahren zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-137/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) des Rates vom 13. Dezember 2004

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-306/09

    B. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer

  • EuGH, 16.06.2022 - C-520/20

    Nachalnik na Rayonno upravlenie Silistra - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-77/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26.

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 10 K 2517/20

    Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Anwendbarkeit des

  • VG Berlin, 02.07.2019 - 3 K 265.18
  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 10 K 2576/20
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