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   EuGH, 31.01.2019 - C-194/17 P   

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EuGH, 31.01.2019 - C-194/17 P (https://dejure.org/2019,1232)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.2019 - C-194/17 P (https://dejure.org/2019,1232)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - C-194/17 P (https://dejure.org/2019,1232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pandalis/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 sowie Art. 75 - Unionsmarke Cystus - Nicht medizinisches Nahrungsergänzungsmittel - Teilweise Verfallserklärung - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Wahrnehmung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 sowie Art. 75 - Unionsmarke Cystus - Nicht medizinisches Nahrungsergänzungsmittel - Teilweise Verfallserklärung - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Wahrnehmung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und der Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 68, und vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 49).

    Im Übrigen muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 69, und vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall -

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Folglich ist das Erfordernis einer ernsthaften Benutzung entsprechend der Hauptfunktion nicht erfüllt, wenn die Anbringung einer Marke auf einer Ware weder dazu beiträgt, einen Absatzmarkt für diese Ware zu schaffen, noch dazu, sie im Interesse des Verbrauchers von Waren zu unterscheiden, die von anderen Unternehmen stammen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2009, Silberquelle, C-495/07, EU:C:2009:10, Rn. 21).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43, und vom 17. März 2016, Naazneen Investments/HABM, C-252/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:178, Rn. 56).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-252/15

    Naazneen Investments / HABM

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43, und vom 17. März 2016, Naazneen Investments/HABM, C-252/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:178, Rn. 56).
  • EuGH, 22.09.2016 - C-442/15

    Pensa Pharma / EUIPO

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Zudem muss ein Rechtsmittelführer angesichts des Ausnahmecharakters eines Rechtsmittelgrundes, mit dem eine Tatsachen- und Beweisverfälschung gerügt wird, nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs insbesondere genau angeben, welche Tatsachen und Beweise das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 22. September 2016, Pensa Pharma/EUIPO, C-442/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:720, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-482/15

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung -

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Im Übrigen muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 69, und vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36).
  • EuG, 14.02.2017 - T-15/16

    Pandalis / EUIPO - LR Health & Beauty Systems (Cystus) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt Herr Georgios Pandalis die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Februar 2017, Pandalis/EUIPO - LR Health & Beauty Systems (Cystus) (T-15/16, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:75), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 30. Oktober 2015 (Sache R 2839/2014-1) zu einem Verfallsverfahren zwischen LR Health & Beauty Systems und Herrn Pandalis (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 08.06.2017 - C-689/15

    W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten und erhalten will, erfüllen kann, muss sie nämlich die Gewähr bieten, dass alle mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht wurden, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (Urteil vom 8. Juni 2017, W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze, C-689/15, EU:C:2017:434, Rn. 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.2018 - C-85/16

    Tsujimoto / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldungen der Wortmarke KENZO

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht vom Gericht verlangt, bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend zu behandeln; die Begründung des Gerichts kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollfunktion wahrnehmen kann (Urteil vom 30. Mai 2018, Tsujimoto/EUIPO, C-85/16 P und C-86/16 P, EU:C:2018:349, Rn. 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-32/17

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuGH, 31.01.2019 - C-194/17
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und der Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 68, und vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-766/18

    Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/

    23 Meine Schlussanträge in der Rechtssache Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2018:725, Nr. 51).

    32 Illustrativ das Urteil vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 87 bis 93 sowie 103 bis 105).

    35 Urteil vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 93).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-465/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella ist das Urteil des Gerichts über die

    18 Vgl. auch implizit Urteile vom 20. September 2017, Kommission/Frucona Kosice (C-300/16 P, EU:C:2017:706, Rn. 35 bis 37), vom 14. November 2019, Silec Cable und General Cable/Kommission (C-599/18 P, EU:C:2019:966, Rn. 82), und vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 102 bis 109), sowie Beschluss vom 7. September 2017, Natural Instinct/M. I. Industries (C-218/17 P, EU:C:2017:655, Rn. 4).
  • EuGH, 03.07.2019 - C-668/17

    Viridis Pharmaceutical/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Die Frage, ob die Benutzung der Marke ernsthaft ist, ist anhand sämtlicher Umstände zu prüfen, die belegen können, dass die Marke tatsächlich geschäftlich verwertet wird; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43, und vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 83).
  • EuG, 07.02.2024 - T-74/23

    Oriflame Cosmetics/ EUIPO - Caramé (O)

    Une marque fait l'objet d'un usage sérieux lorsqu'elle est utilisée, conformément à sa fonction essentielle qui est de garantir l'identité d'origine des produits ou des services pour lesquels elle a été enregistrée, aux fins de créer ou de conserver un débouché pour ces produits et services, à l'exclusion d'usages de caractère symbolique ayant pour seul objet le maintien des droits conférés par la marque (voir arrêt du 31 janvier 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, point 83 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 18.06.2020 - C-142/19

    Dovgan/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Antrag auf

    Zudem muss ein Rechtsmittelführer angesichts des Ausnahmecharakters eines Rechtsmittelgrundes, mit dem eine Tatsachen- und Beweisverfälschung gerügt wird, nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs insbesondere genau angeben, welche Tatsachen und Beweise das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 52 und 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2019 - C-104/18

    Koton Magazacilik Tekstil Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    11 Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, EU:C:1978:108, Rn. 7), vom 11. März 2003, Ansul (C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43), und vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 84).
  • EuG, 20.12.2023 - T-27/23

    Feed/ EUIPO - The Feed.com (THE FEED)

    Une marque fait l'objet d'un usage sérieux lorsqu'elle est utilisée, conformément à sa fonction essentielle qui est de garantir l'identité d'origine des produits et des services pour lesquels elle a été enregistrée, aux fins de créer ou de conserver un débouché pour ces produits et ces services, à l'exclusion d'usages de caractère symbolique ayant pour seul objet le maintien des droits conférés par la marque (voir arrêt du 31 janvier 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, point 83 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18

    José Cánovas Pardo

    34 Vgl. insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978, Hoffmann-La Roche (102/77, EU:C:1978:108, Rn. 7), und vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO (C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 84).
  • EuG, 14.07.2021 - T-65/20

    Kneissl Holding/ EUIPO - LS 9 (KNEISSL) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Nach der Rechtsprechung wird eine Marke ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer wesentlichen Funktion - nämlich die Ursprungsidentität der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (vgl. Urteil vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.11.2021 - T-500/20

    Selmikeit & Giczella/ EUIPO - Boehmert & Boehmert (HALLOWIENER) - Unionsmarke -

    Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion - die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren - benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, unter Ausschluss symbolischer Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen (vgl. Urteil vom 31. Januar 2019, Pandalis/EUIPO, C-194/17 P, EU:C:2019:80, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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