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   EuGH, 31.03.1982 - 25/81   

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https://dejure.org/1982,1727
EuGH, 31.03.1982 - 25/81 (https://dejure.org/1982,1727)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - 25/81 (https://dejure.org/1982,1727)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - 25/81 (https://dejure.org/1982,1727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    C.H.W. / G.J.H.

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ANTRAG AUF ERLASS EINSTWEILIGER MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM RECHTSSTREIT , DER DIE VERMÖGENSRECHTLICHEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EHELEUTEN ...

  • EU-Kommission

    C.H.W. / G.J.H.

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen zwei in Belgien wohnhaften Ehegatten niederländischer Staatsangehörigkeit um die Verwaltung des Vermögens der Ehefrau durch den Ehemann; Anwendbarkeit des Brüsseler Übereinkommens auf einen Antrag auf Erlass einer ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 1; ; EuGVÜ Art. 18; ; EuGVÜ Art. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 1; EuGVÜ Art. 18; EuGVÜ Art. 24
    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ANTRAG AUF ERLASS EINSTWEILIGER MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM RECHTSSTREIT , DER DIE VERMÖGENSRECHTLICHEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EHELEUTEN ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 25/81
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. März 1979 in der Rechtssache 143/78 (de Cavel, Slg. S. 1055) festgestellt hat, umfaßt dieser Begriff nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben.
  • EuGH, 24.06.1981 - 150/80

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 25/81
    i3 Was die vierte Frage angeht, so braucht nur daran erinnert zu werden, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671) und vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 1981, 2431) entschieden hat, daß Artikel 18 des Brüsseler Übereinkommens dahin auszulegen ist, daß der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren.
  • EuGH, 22.10.1981 - 27/81

    Rohr / Ossberger

    Auszug aus EuGH, 31.03.1982 - 25/81
    i3 Was die vierte Frage angeht, so braucht nur daran erinnert zu werden, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671) und vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 1981, 2431) entschieden hat, daß Artikel 18 des Brüsseler Übereinkommens dahin auszulegen ist, daß der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    19 Urteil vom 31. März 1982 (25/81, EU:C:1982:116, Rn. 6).

    20 Urteil vom 31. März 1982, W. (25/81, EU:C:1982:116, Rn. 7).

    22 Urteil vom 31. März 1982, W. (25/81, EU:C:1982:116, Rn. 9).

  • EuGH, 28.04.2005 - C-104/03

    St. Paul Dairy - Brüsseler Übereinkommen - Einstweilige Maßnahmen einschließlich

    10 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 24 des Übereinkommens zur Erwirkung einstweiliger oder auf eine Sicherung gerichteter Maßnahmen nur in jenen Bereichen herangezogen werden kann, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen, so wie dieser in Artikel 1 des Übereinkommens definiert ist (Urteile vom 27. März 1979 in der Rechtssache 143/78, De Cavel, Slg. 1979, 1055, Randnr. 9, vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81, C. H. W., Slg. 1982, 1189, Randnr. 12, und vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-391/95, Van Uden, Slg. 1998, I-7091, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    2i Was diese Frage angeht, so ist lediglich daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80 (Elefanten Schuh, Slg. 1671), vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 2431) und vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (C. H. W., Slg. 1189) für Recht erkannt hat, daß Artikel 18 des Übereinkommens dahin auszulegen ist, daß der Beklagte nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95

    Van Uden Maritime BV, auch handelnd unter dem Namen Van Uden Africa Line gegen

    21 Zwar hat die niederländische Regierung im vorliegenden Verfahren keine Erklärungen abgegeben, doch kann man insoweit ohne weiteres auf ihre Hinweise zurückgreifen, die sie im Rahmen der Rechtssache gegeben hat, die zu Ihrem Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (W./H., Slg. 1982, 1189) geführt hat:.

    (52) - Urteile W./H., Randnr. 12, und De Cavel I, Randnr. 9.

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZB 40/95

    Vollstreckung bei Nichtzahlung der Verpflichtung aus einem Kaufvertrag -

    Diese Frage war bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens in der Rechtssache 25/81 vor dem Europäischen Gerichtshof, Frage 3 (W. gegen H., abgedruckt u.a. in IPRax 1983, 77 f), brauchte dort aber nicht beantwortet zu werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    19 Von dieser allgemeinen Tendenz ist der Gerichtshof meines Wissens nur im Urteil vom 31. März 1982, W. (25/81, EU:C:1982:116, Rn. 8), abgewichen, in dem er festgestellt hat, dass ein auf die Herausgabe eines Schriftstücks gerichteter Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen mit dem Ziel, zu verhindern, dass die darin enthaltenen Erklärungen durch den Ehemann zu Beweiszwecken in einem Rechtsstreit verwendet werden, in dem es um die Verwaltung des Vermögens der Ehefrau ging, wegen seiner Akzessorietät ebenfalls den ehelichen Güterständen im Sinne des Brüsseler Übereinkommens zuzurechnen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen. - Brüsseler Übereinkommen -

    (47) - Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (Slg. 1982, 1189).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1992 - C-261/90

    Mario Reichert u. a. gegen Dresdner Bank AG.

    (6) Siehe hierzu die Urteile vom 27. März 1979 in der Rechtssache 143/78 (De Cavel, Slg. 1979, 1055) und vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (CHW, Slg. 1982, 1189), die Artikel 24 auslegen und in denen der Gerichtshof in Randnr. 9 bzw. Randnr. 12 feststellt, daß diese Bestimmung die Fälle betrifft, in denen das Gericht eines anderen Vertragsstaats für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1997 - C-99/96

    Hans-Hermann Mietz gegen Intership Yachting Sneek BV. - Brüsseler Übereinkommen -

    (7) - Urteile vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 27/81 (Rohr, Slg. 1981, 2431, Randnr. 8), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (W., Slg. 1982, 1189, Randnr. 13), und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 201/82 (Gerling, Slg. 1983, 2503, Randnr. 21).
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