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   EuGH, 11.09.2019 - C-124/19 P   

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https://dejure.org/2019,30293
EuGH, 11.09.2019 - C-124/19 P (https://dejure.org/2019,30293)
EuGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - C-124/19 P (https://dejure.org/2019,30293)
EuGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - C-124/19 P (https://dejure.org/2019,30293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vitromed/ EUIPO

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Bildmarke mit den Wortbestandteilen Vitromed Germany - Zurückweisung der Anmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Bildmarke mit den Wortbestandteilen Vitromed Germany - Zurückweisung der Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Vitromed/ EUIPO

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Vitromed/ EUIPO

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Bildmarke mit den Wortbestandteilen Vitromed Germany - Zurückweisung der Anmeldung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.01.2018 - C-678/16

    Monster Energy / EUIPO

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Vitromed beschränkt sich mit diesem Vorbringen nämlich in Wirklichkeit darauf, die Analyse tatsächlicher Art, die das Gericht in den Rn. 71 bis 85 des angefochtenen Urteils vorgenommen hat, in Frage zu stellen, was ebenfalls der Kontrolle durch den Gerichtshof entzogen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 52 und 53, sowie Beschluss vom 18. Januar 2018, Monster Energy/EUIPO, C-678/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:24, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-734/18

    Sevenfriday/ EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel, außer bei Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (Beschluss vom 19. März 2019, Sevenfriday/EUIPO, C-734/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:223, Rn. 5 [Stellungnahme des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona, Nr. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-182/16

    Meica / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Bildmarke mit dem Wortbestandteil

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Die Feststellungen des Gerichts zu den Merkmalen des relevanten Publikums und zu der Aufmerksamkeit, der Wahrnehmung oder der Einstellung dieses Publikums fallen nämlich in den Bereich der Tatsachenwürdigung (Urteil vom 26. Juli 2017, Meica/EUIPO, C-182/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:600, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2018 - C-248/18

    Krasnyiy oktyabr/ EUIPO

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Sodann ist zum Vorbringen der Rechtsmittelführerin zu dem Einfluss, den die Spezialisierung des relevanten Publikums auf die Prüfung des dominanten und unterscheidungskräftigen Charakters des Wortbestandteils der angemeldeten Marke hätte haben müssen, darauf zu verweisen, dass die dazu getroffenen Feststellungen des Gerichts in den Rn. 52 bis 69 des angefochtenen Urteils in seine ausschließliche Befugnis zur freien Würdigung des Sachverhalts fallen (vgl. entsprechend Beschluss vom 11. September 2018, Krasnyiy oktyabr/EUIPO, C-248/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:699, Rn. 6 [Stellungnahme des Generalanwalts Bot, Nrn. 7 bis 9]).
  • EuGH, 12.09.2018 - C-241/17

    Holistic Innovation Institute / REA - Rechtsmittel - Art. 181 der

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Hierzu ist darauf zu verweisen, dass ein Rechtsmittel nach Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die beanstandeten Punkte der Begründung des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; anderenfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (Beschluss vom 12. September 2018, Holistic Innovation Institute/REA, C-241/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:704, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-821/17

    Vitromed/ EUIPO - Vitromed Healthcare (VITROMED Germany) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Vitromed GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Vitromed/EUIPO - Vitromed Healthcare (VITROMED Germany) (T-821/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:912), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 26. September 2017 (Sache R 2402/2016-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Vitromed Healthcare und Vitromed abgewiesen hat.
  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuGH, 11.09.2019 - C-124/19
    Vitromed beschränkt sich mit diesem Vorbringen nämlich in Wirklichkeit darauf, die Analyse tatsächlicher Art, die das Gericht in den Rn. 71 bis 85 des angefochtenen Urteils vorgenommen hat, in Frage zu stellen, was ebenfalls der Kontrolle durch den Gerichtshof entzogen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:539, Rn. 52 und 53, sowie Beschluss vom 18. Januar 2018, Monster Energy/EUIPO, C-678/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:24, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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