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   EuGH, 12.12.2019 - C-143/19 P   

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https://dejure.org/2019,43142
EuGH, 12.12.2019 - C-143/19 P (https://dejure.org/2019,43142)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2019 - C-143/19 P (https://dejure.org/2019,43142)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - C-143/19 P (https://dejure.org/2019,43142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Der Grüne Punkt/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 und 66 - Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke - Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen - Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Unionsmarke; Verordnung (EG) Nr. 207/2009; Art. 15 und 66; Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke; Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen; Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Marke "Der Grüne Punkt" der Duales System Deutschland GmbH ist doch nicht überwiegend wegen Verfalls zu löschen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Grüne Punkt: Kollektivbildmarke zu Unrecht für verfallen erklärt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Der Grüne Punkt: Kollektivbildmarke zu Unrecht für verfallen erklärt

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Grüner Punkt - EuGH kassiert EuG-Urteil

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Marke Grüner Punkt ist nicht verfallen: Grüner Punkt ist Kollektivmarke

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nicht auf jeder Ware darf Der Grüne Punkt kleben

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Der Grüne Punkt/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 und 66 - Ernsthafte Benutzung einer Unionskollektivmarke - Marke betreffend ein System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen - Anbringung auf der Verpackung der Waren, für die die Marke ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Der Grüne Punkt/ EUIPO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2020, 274
  • GRUR-RR 2020, 250
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 12.12.2018 - T-253/17

    Der Grüne Punkt/ EUIPO - Halston Properties (Représentation d'un cercle avec deux

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DGP) die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO - Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T-253/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:909), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 20. Februar 2017 (Sache R 1357/2015-5) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Halston Properties s. r. o. und DGP (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. September 2018, Der Grüne Punkt/EUIPO - Halston Properties (Darstellung eines Kreises mit zwei Pfeilen) (T - 253/17, EU:T:2018:909), wird aufgehoben.

  • EuGH, 03.07.2019 - C-668/17

    Viridis Pharmaceutical/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in Rn. 26 des angefochtenen Urteils hingewiesen wurde, geht auch hervor, dass eine Marke ernsthaft benutzt wird, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion benutzt wird, um für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. u. a. in Bezug auf Individualmarken Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43, und vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 38).

    Diese Prüfung musste durch eine Bewertung insbesondere der Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, der Art dieser Waren oder Dienstleistungen, der Merkmale des Marktes sowie des Umfangs und der Häufigkeit der Benutzung der Marke vorgenommen werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 37 und 43, sowie vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 39 und 41).

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die in Rn. 26 des angefochtenen Urteils hingewiesen wurde, geht auch hervor, dass eine Marke ernsthaft benutzt wird, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion benutzt wird, um für die Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (vgl. u. a. in Bezug auf Individualmarken Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 43, und vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 38).

    Diese Prüfung musste durch eine Bewertung insbesondere der Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder zu gewinnen, der Art dieser Waren oder Dienstleistungen, der Merkmale des Marktes sowie des Umfangs und der Häufigkeit der Benutzung der Marke vorgenommen werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, EU:C:2003:145, Rn. 37 und 43, sowie vom 3. Juli 2019, Viridis Pharmaceutical/EUIPO, C-668/17 P, EU:C:2019:557, Rn. 39 und 41).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-689/15

    W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    Im Unterschied zu einer Individualmarke hat eine Kollektivmarke somit nicht die Funktion, dem Verbraucher die "Ursprungsidentität" der Waren oder Dienstleistungen anzuzeigen, für die sie eingetragen ist, denn diese Funktion, die dem Verbraucher garantieren soll, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht wurden, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann, ist Individualmarken eigen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Juni 2017, W. F. Gözze Frottierweberei und Gözze, C-689/15, EU:C:2017:434, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.10.2017 - C-501/15

    EUIPO / Cactus - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    Zwar sind die Feststellungen des Gerichts zur Benutzung einer Marke tatsächlicher Natur und können daher außer im Fall einer Verfälschung der Tatsachen nicht im Rahmen eines Rechtsmittels angefochten werden; ein Rechtsmittel, mit dem ein Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 geltend gemacht wird, ist jedoch zulässig, wenn es die Kriterien betrifft, anhand deren das Gericht das Vorliegen einer ernsthaften Benutzung im Sinne dieser Bestimmung prüfen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Oktober 2017, EUIPO/Cactus, C-501/15 P, EU:C:2017:750, Rn. 64).
  • EuGH, 20.09.2017 - C-673/15

    The Tea Board / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-143/19
    In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass, wie das Gericht in Rn. 26 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, die wesentliche Funktion einer Unionskollektivmarke darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil vom 20. September 2017, The Tea Board/EUIPO, C-673/15 P bis C-676/15 P, EU:C:2017:702, Rn. 63).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 163/19

    Hohenloher Landschwein

    Die wesentliche Funktion einer Kollektivmarke besteht darin, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-673/15 bis C-676/15, GRUR 2017, 1257 Rn. 52 und 63 - The Tea Board/EUIPO [Darjeeling]; Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-143/19, GRUR-RR 2020, 250 Rn. 52 - Der Grüne Punkt/EUIPO; Urteil vom 5. März 2020 - C-766/18, GRUR-RR 2020, 199 Rn. 64 - Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO [BBQLOUMI/HALLOUMI]).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-714/18

    ACTC/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Da dieser Rechtsmittelgrund somit die Kriterien betrifft, anhand deren das Gericht das Vorliegen einer ernsthaften Benutzung der älteren Marke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, oder für einen Teil dieser Waren oder Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung prüfen muss, wird mit diesem Rechtsmittelgrund eine Rechtsfrage aufgeworfen, die der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens überprüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, Der Grüne Punkt/EUIPO, C-143/19 P, EU:C:2019:1076" Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens wirft die Rechtsmittelführerin, soweit sie die vom Gericht im Rahmen der Beurteilung der begrifflichen Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen angewandte Methode und angewandten Kriterien beanstandet, dem Gericht in Wirklichkeit eine fehlerhafte Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 vor, was eine Rechtsfrage darstellt, die der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens überprüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, Der Grüne Punkt/EUIPO, C-143/19 P, EU:C:2019:1076" Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.03.2020 - C-766/18

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, wonach die den zyprischen

    Ist die ältere Marke jedoch wie hier eine Unionskollektivmarke, deren Hauptfunktion gemäß Art. 66 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile vom 20. September 2017, The Tea Board/EUIPO, C-673/15 P bis C-676/15 P, EU:C:2017:702, Rn. 63, und vom 12. Dezember 2019, Der Grüne Punkt/EUIPO, C-143/19 P, EU:C:2019:1076, Rn. 52), ist unter der Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 die Gefahr zu verstehen, dass die Verkehrskreise glauben könnten, die von der älteren Marke und die von der angemeldeten Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen stammen alle von Mitgliedern des Verbands, der Inhaber der älteren Marke ist, oder gegebenenfalls von wirtschaftlich mit diesen Mitgliedern oder diesem Verband verbundenen Unternehmen.
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 162/19

    Eintragung einer Bezeichnung als geschützte geografische Angaben oder

    Die wesentliche Funktion einer Kollektivmarke besteht darin, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-673/15 bis C-676/15, GRUR 2017, 1257 Rn. 52 und 63 - The Tea Board/EUIPO [Darjeeling]; Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-143/19, GRUR-RR 2020, 250 Rn. 52 - Der Grüne Punkt/EUIPO; Urteil vom 5. März 2020 - C-766/18, GRUR-RR 2020, 199 Rn. 64 - Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO [BBQLOUMI/HALLOU- MI]).
  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 164/19

    Unterlassungsanspruch auf Basis des Schutzes geografischer Herkunftsangaben als

    Die wesentliche Funktion einer Kollektivmarke besteht darin, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Verbands, der Markeninhaber ist, von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2017 - C-673/15 bis C-676/15, GRUR 2017, 1257 Rn. 52 und 63 - The Tea Board/EUIPO [Darjeeling]; Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-143/19, GRUR-RR 2020, 250 Rn. 52 - Der Grüne Punkt/EUIPO; Urteil vom 5. März 2020 - C-766/18, GRUR-RR 2020, 199 Rn. 64 - Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO [BBQLOUMI/HALLOU- MI]).
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