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   EuGH - C-178/17   

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EuGH - C-178/17 (https://dejure.org/9999,91373)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist insbesondere geklärt, dass die Grundrechte der Union im Verhältnis zu einer nationalen Regelung unanwendbar sind, wenn die unionsrechtlichen Vorschriften in dem betreffenden Sachbereich keine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den im Ausgangsverfahren fraglichen Sachverhalt schaffen (EuGH, Beschluss vom 7. September 2017 - C-177/17 und C-178/17 [ECLI:EU:C:2017:656] - juris Rn. 19 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-83/20

    BPC Lux 2 u.a.

    15 Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 6. März 2014, Siragusa (C-206/13, EU:C:2014:126, Rn. 21), sowie Beschluss vom 7. September 2017, Demarchi Gino und Garavaldi (C-177/17 und C-178/17, EU:C:2017:656, Rn. 18).

    16 Urteile vom 6. März 2014, Siragusa, C-206/13 (EU:C:2014:126, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a. (C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 37), sowie Beschluss vom 7. September 2017, Demarchi Gino und Garavaldi (C-177/17 und C-178/17, EU:C:2017:656, Rn. 20).

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