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   EuGH, 03.09.2020 - C-214/19 P   

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EuGH, 03.09.2020 - C-214/19 P (https://dejure.org/2020,25066)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2020 - C-214/19 P (https://dejure.org/2020,25066)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2020 - C-214/19 P (https://dejure.org/2020,25066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Achtung !/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Unterscheidungskraft - Fehlen

  • Europäischer Gerichtshof

    Achtung !/ EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Unterscheidungskraft - Fehlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 23.01.2014 - T-68/13

    Novartis / HABM (CARE TO CARE)

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Im Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014, Novartis/HABM (CARE TO CARE) (T-68/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:29), sei es nicht um ein Zeichen gegangen, das in einer seiner vielen potenziellen Bedeutungen als werbliche Anpreisung hätte wahrgenommen werden können, sondern um ein Zeichen, das als solches für die Dienstleistungen beschreibend gewesen sei, die mit der dort in Rede stehenden Anmeldung beansprucht worden seien.

    Auch das Zeichen in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 29. April 2010, Kerma/HABM (BIOPIETRA) (T-586/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:171), ergangen sei, auf das im Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014, Novartis/HABM (CARE TO CARE) (T-68/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:29), Bezug genommen werde, bezeichne unmittelbar die Merkmale der mit der dortigen Anmeldung beanspruchten Waren.

    In den Rn. 40 und 41 des angefochtenen Urteils hat das Gericht sodann seine Rechtsprechung angewandt, wonach ein Zeichen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 von der Eintragung ausgeschlossen sei, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichne (Urteil vom 23. Januar 2014, Novartis/HABM [CARE TO CARE], T-68/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:29, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    In Rn. 41 des letztgenannten Urteils, auf die in den Rn. 40 und 41 des angefochtenen Urteils Bezug genommen wird, hat sich das Gericht zum einen auf sein Urteil vom 29. April 2010, Kerma/HABM (BIOPIETRA) (T-586/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:171, Rn. 35), gestützt und zum anderen "entsprechend, zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009", auf das Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley (C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass den von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 erfassten beschreibenden Zeichen zwar, unbeschadet eines möglichen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung, auch die Unterscheidungskraft fehlt und dass das Zeichen nach der Rechtsprechung, wenn mindestens eine seiner potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren bezeichnet, als beschreibend im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 eingestuft und deshalb von der Eintragung ausgeschlossen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30 und 32).

  • EuG, 29.04.2010 - T-586/08

    Kerma / HABM (BIOPIETRA)

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Auch das Zeichen in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 29. April 2010, Kerma/HABM (BIOPIETRA) (T-586/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:171), ergangen sei, auf das im Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014, Novartis/HABM (CARE TO CARE) (T-68/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:29), Bezug genommen werde, bezeichne unmittelbar die Merkmale der mit der dortigen Anmeldung beanspruchten Waren.

    In Rn. 41 des letztgenannten Urteils, auf die in den Rn. 40 und 41 des angefochtenen Urteils Bezug genommen wird, hat sich das Gericht zum einen auf sein Urteil vom 29. April 2010, Kerma/HABM (BIOPIETRA) (T-586/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:171, Rn. 35), gestützt und zum anderen "entsprechend, zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009", auf das Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley (C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-253/14

    FTI Touristik / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BigXtra -

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Nach dieser Rechtsprechung kann sich die zuständige Behörde, wenn für eine Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen dasselbe Eintragungshindernis vorliegt, auf eine globale Begründung für alle betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschränken, sofern die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen so direkten und konkreten Zusammenhang untereinander aufweisen, dass sie eine hinreichend homogene Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen bilden, wobei dies aber nicht a priori ausschließt, dass alle von einer Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eine für die Prüfung eines absoluten Eintragungshindernisses relevante Eigenschaft aufweisen und für die Zwecke der Prüfung der fraglichen Anmeldung in Bezug auf dieses absolute Eintragungshindernis in einer einzigen hinreichend homogenen Kategorie oder Gruppe zusammengefasst werden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Dezember 2014, FTI Touristik/HABM, C-253/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2445, Rn. 48, und Urteil vom 17. Mai 2017, EUIPO/Deluxe Entertainment Services Group, C-437/15 P, EU:C:2017:380, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-70/13

    Getty Images / HABM

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist diese Beurteilung nicht rechtsfehlerhaft (vgl., zur Autonomie des Unionsmarkensystems, die zur Folge hat, dass seine Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist, Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, EU:C:2007:635" Rn. 65 und 66, sowie, in Bezug auf die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen des EUIPO, Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 bis 76, und Beschluss vom 12. Dezember 2013, Getty Images [US]/HABM, C-70/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:875, Rn. 42 bis 44).
  • EuGH, 17.05.2017 - C-437/15

    EUIPO / Deluxe Entertainment Services Group - Rechtsmittel - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Nach dieser Rechtsprechung kann sich die zuständige Behörde, wenn für eine Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen dasselbe Eintragungshindernis vorliegt, auf eine globale Begründung für alle betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschränken, sofern die fraglichen Waren und Dienstleistungen einen so direkten und konkreten Zusammenhang untereinander aufweisen, dass sie eine hinreichend homogene Kategorie oder Gruppe von Waren oder Dienstleistungen bilden, wobei dies aber nicht a priori ausschließt, dass alle von einer Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eine für die Prüfung eines absoluten Eintragungshindernisses relevante Eigenschaft aufweisen und für die Zwecke der Prüfung der fraglichen Anmeldung in Bezug auf dieses absolute Eintragungshindernis in einer einzigen hinreichend homogenen Kategorie oder Gruppe zusammengefasst werden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Dezember 2014, FTI Touristik/HABM, C-253/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2445, Rn. 48, und Urteil vom 17. Mai 2017, EUIPO/Deluxe Entertainment Services Group, C-437/15 P, EU:C:2017:380, Rn. 30 und 31).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist diese Beurteilung nicht rechtsfehlerhaft (vgl., zur Autonomie des Unionsmarkensystems, die zur Folge hat, dass seine Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist, Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, EU:C:2007:635" Rn. 65 und 66, sowie, in Bezug auf die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen des EUIPO, Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 bis 76, und Beschluss vom 12. Dezember 2013, Getty Images [US]/HABM, C-70/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:875, Rn. 42 bis 44).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, ist diese Beurteilung nicht rechtsfehlerhaft (vgl., zur Autonomie des Unionsmarkensystems, die zur Folge hat, dass seine Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist, Urteil vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, EU:C:2007:635" Rn. 65 und 66, sowie, in Bezug auf die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen des EUIPO, Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74 bis 76, und Beschluss vom 12. Dezember 2013, Getty Images [US]/HABM, C-70/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:875, Rn. 42 bis 44).
  • EuGH, 05.07.2011 - C-263/09

    Der Inhaber eines Namens kann dessen Benutzung als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Darüber hinaus kann in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung, wonach die Begründung des Gerichts implizit erfolgen kann, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle ausüben kann (Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht davon ausgegangen werden, dass das Gericht mit dieser Entscheidung seine Begründungspflicht verletzt hätte.
  • EuGH, 13.09.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus EuGH, 03.09.2020 - C-214/19
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen anhand der Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (Urteil vom 13. September 2018, Birkenstock Sales/EUIPO, C-26/17 P, EU:C:2018:714, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

  • EuG, 10.01.2019 - T-832/17

    achtung!/ EUIPO (achtung!) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit

  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuG, 31.01.2024 - T-188/23

    IU Internationale Hochschule/ EUIPO (IU International University of Applied

    Es genügt nämlich, dass die Buchstabengruppe "iu" zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen ein Akronym oder eine Abkürzung des Ausdrucks "international university" darstellen und damit ein Merkmal der in Rede stehenden Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch

    Die Anspruchsberechtigung werde ferner durch weitere gemeinschaftsrechtliche Grundgedanken des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wie sie insbesondere in dem Schlussantrag der Generalanwältin U. vom 7. Juli 2011 in der Rechtssache - C-214/19 - zum Ausdruck kämen, belegt.
  • EuG, 21.04.2021 - T-345/20

    Robert Klingel/ EUIPO (MEN+) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke MEN+ -

    Der Gerichtshof hat kürzlich im Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO (C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632), darauf hingewiesen, dass den von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 erfassten beschreibenden Zeichen, unbeschadet eines möglichen Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung, auch die Unterscheidungskraft fehlt und dass das Zeichen nach der Rechtsprechung, wenn mindestens eine seiner potenziellen Bedeutungen ein Merkmal der betreffenden Waren und Dienstleistungen bezeichnet, als beschreibend im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 eingestuft und deshalb von der Eintragung ausgeschlossen wird (vgl. Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall ist, wie der Gerichtshof festgestellt hat, nicht auszuschließen, dass der Anmelder zum Nachweis der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke mit Erfolg ein auf ihre mehreren Bedeutungen gestütztes Argument anführen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 35).

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

    Die einen Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließende Rechtsauffassung des EuGH in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (Sch..., C-530/16), der das Bundesarbeitsgericht zunächst gefolgt war (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07) ist nämlich in der Folge wiederum abgeändert worden durch Entscheidung des EuGH vom 22.11.2011 (C-214/19 - KHS), in der er zur Vermeidung der Gefahr einer endlosen Ansammlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers das Verfallen gesetzlicher Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als aufgrund unionskonformer Auslegung als vertretbar erachtet hat.
  • EuGH, 16.06.2021 - C-456/20

    Crédit agricole/ EZB

    Rügen gegen nicht tragende Gründe eines Urteils des Gerichts können aber nicht zu dessen Aufhebung führen und sind deshalb als ins Leere gehend zurückzuweisen (Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.11.2023 - T-21/23

    Chart/ EUIPO (ABSOLUTEFLOW) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Tatsache, dass die angemeldete Marke mehrere Bedeutungen hat, ein relevanter Gesichtspunkt für die Feststellung ihrer Unterscheidungskraft sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 35).
  • EuG, 01.09.2021 - T-96/20

    Gruppe Nymphenburg Consult/ EUIPO (Limbic[R] Types) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Diese zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ergangene Rechtsprechung ist jedoch im Rahmen ihres Art. 7 Abs. 1 Buchst. b nicht entsprechend anwendbar, wenn die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 aus anderen Gründen als ihrem beschreibenden Charakter in Frage gestellt wird (Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 36).
  • EuG, 16.06.2021 - T-481/20

    Magnetec/ EUIPO (CoolTUBE) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke CoolTUBE

    Folglich kann die Klägerin zum Nachweis der Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke mit Erfolg ein auf deren Mehrdeutigkeit gestütztes Argument anführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 35).
  • EuG, 08.11.2022 - T-232/22

    Growth Finance Plus/ EUIPO (catlover) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Die Eintragung einer angemeldeten Marke kann nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 aus anderen Gründen als ihrem beschreibenden Charakter abgelehnt werden, insbesondere wenn sie von den maßgeblichen Verkehrskreisen als gewöhnliche Werbebotschaft und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen wird (Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 36 und 37).
  • EuG, 08.11.2022 - T-231/22

    Growth Finance Plus/ EUIPO (doglover) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Die Eintragung einer angemeldeten Marke kann nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 aus anderen Gründen als ihrem beschreibenden Charakter abgelehnt werden, insbesondere wenn sie von den maßgeblichen Verkehrskreisen als gewöhnliche Werbebotschaft und nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen wird (Urteil vom 3. September 2020, achtung!/EUIPO, C-214/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:632, Rn. 36 und 37).
  • EuG, 06.09.2023 - T-786/21

    Team Beverage/ EUIPO (TEAM BUSINESS IT DATEN - PROZESSE - SYSTEME) - Unionsmarke

  • BPatG, 10.05.2021 - 25 W (pat) 592/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "SmartVision" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 10.05.2021 - 25 W (pat) 593/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "SmartApp" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 03.02.2022 - 25 W (pat) 571/20
  • VG München, 14.04.2020 - M 5 K 17.6000

    Nicht-Erbringbarkeit von Resturlaub

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