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   EuGH, 08.05.2019 - C-230/18   

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EuGH, 08.05.2019 - C-230/18 (https://dejure.org/2019,11501)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - C-230/18 (https://dejure.org/2019,11501)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - C-230/18 (https://dejure.org/2019,11501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    PI

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Sofortige Schließung eines Gewerbebetriebs - Fehlende Begründung - Zwingende ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Art. 49 AEUV â€" Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union â€" Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr â€" Beschränkung â€" Sofortige Schließung eines Gewerbebetriebs â€" Fehlende Begründung ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 8. Mai 2019. PI gegen Landespolizeidirektion Tirol. Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgeric...

  • doev.de PDF

    PI - Schließung eines Gewerbebetriebs mit sofortiger Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Sofortige Schließung eines Gewerbebetriebs - Fehlende Begründung - Zwingende ...

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 49 AEUV, Art. 15, 16, 47 GRCh
    Schließung eines Gewerbebetriebs ohne Begründung verletzt Grundfreiheiten und Grundrechte

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1664
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung finden die durch die Charta garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung und sind daher u. a. dann zu beachten, wenn eine nationale Regelung in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt (Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen kann die betreffende nationale Regelung nur in den Genuss der insoweit vorgesehenen Ausnahmen kommen, wenn sie im Einklang mit den Grundrechten steht, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zugleich lässt Art. 52 Abs. 1 der Charta Einschränkungen der Ausübung der in der Charta verankerten Rechte zu, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt der genannten Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 21. Dezember 2016, AGET Iraklis, C-201/15, EU:C:2016:972, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Außerdem setzt der Anspruch darauf, in jedem Verfahren gehört zu werden - der durch die Art. 47 und 48 der Charta verbürgt ist und integraler Bestandteil der Wahrung der Verteidigungsrechte, eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts, ist -, voraus, dass die Verwaltung mit aller gebotenen Aufmerksamkeit die Erklärungen der betroffenen Person zur Kenntnis nimmt, indem sie sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht und ihre Entscheidung eingehend begründet; die Pflicht, eine Entscheidung hinreichend spezifisch und konkret zu begründen, um es dem Betroffenen zu ermöglichen, die Gründe für die Ablehnung seines Antrags zu verstehen, ergibt sich somit aus dem Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 43, 45 und 48).

    Die Pflicht zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, ist somit grundsätzlich den Verwaltungen der Mitgliedstaaten auferlegt, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen (Urteil vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 50).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-3/17

    Die ungarischen Rechtsvorschriften über die Erteilung von Konzessionen zum

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Zum einen ist es nämlich Sache der nationalen Gerichte, eine Gesamtwürdigung der Umstände, unter denen eine restriktive Regelung erlassen wurde und durchgeführt wird, auf der Grundlage der Beweise vorzunehmen, die die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vorgelegt haben, um das Vorliegen von Zielen, mit denen sich eine Beschränkung einer vom AEU-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit rechtfertigen lässt, und deren Verhältnismäßigkeit darzutun (Urteil vom 28. Februar 2018, Sporting Odds, C-3/17, EU:C:2018:130, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Werden solche Rechtfertigungsgründe wegen der Abwesenheit oder der Passivität dieser Behörden nicht beigebracht, müssen die nationalen Gerichte alle Konsequenzen ziehen dürfen, die sich aus einem solchen Mangel ergeben (Urteil vom 28. Februar 2018, Sporting Odds, C-3/17, EU:C:2018:130, Rn. 54).

  • EuGH, 01.10.2015 - C-340/14

    Trijber

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Sollte die Tätigkeit von PI ferner das Führen eines Betriebs, in dem die Prostitution ausgeübt wird, umfassen, ist darauf hinzuweisen, dass die Prostitution eine entgeltliche Dienstleistung darstellt (Urteil vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, EU:C:2001:616, Rn. 49), während eine im Betrieb eines Bordells bestehende Tätigkeit unter die Niederlassungsfreiheit im Sinne von Art. 49 AEUV und der Art. 9 bis 15 der Richtlinie 2006/123 fällt, wenn sie vom Dienstleistungserbringer auf unbestimmte Zeit und mit Hilfe einer festen Infrastruktur ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 67 bis 77).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, Straftaten gegenüber Prostituierten, vor allem Menschenhandel, Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger, vorzubeugen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 68).

  • EuGH, 14.11.2018 - C-342/17

    Die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt jede nationale Maßnahme, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, aber die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit seitens der Unionsangehörigen untersagt, behindert oder weniger attraktiv macht, eine Beschränkung im Sinne von Art. 49 AEUV dar (Urteil vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia, C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine Beschränkung der in Art. 49 AEUV verankerten Niederlassungsfreiheit, falls sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das zu seiner Erreichung erforderliche Maß hinausgeht (Urteil vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia, C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 19. Dezember 2018, AREX CZ, C-414/17, EU:C:2018:1027, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2018, AREX CZ, C-414/17, EU:C:2018:1027, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde beruht, erlangen kann, sei es anhand der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe - unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung der Gründe zu verlangen -, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses Gericht vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, und in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 84).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-103/13

    Somova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Folglich kann diese Regelung Personen aus anderen Mitgliedstaaten, die sich im Land Tirol (Österreich) niederlassen wollen, daran hindern oder davon abhalten, dort eine Berufstätigkeit wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende auszuüben (vgl. entsprechend Urteil vom 5. November 2014, Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 41 bis 45).
  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde beruht, erlangen kann, sei es anhand der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe - unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung der Gründe zu verlangen -, um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses Gericht vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (Urteil vom 4. Juni 2013, ZZ, C-300/11, EU:C:2013:363, Rn. 53, und in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 84).
  • EuGH, 01.03.2018 - C-297/16

    CMVRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-230/18
    Zudem gehört der Schutz der öffentlichen Gesundheit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den im Unionsrecht anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (Urteil vom 1. März 2018, CMVRO, C-297/16, EU:C:2018:141, Rn. 57).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-367/12

    Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von

  • EuGH, 13.09.2018 - C-358/16

    Die nationalen Finanzaufsichtsbehörden können verpflichtet sein, zur

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern,

  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp -

    29 Urteile Kommission/Spanien, Rn. 36, vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 48), vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 59), und vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 39).

    30 Vgl. entsprechend Urteile vom 5. November 2014, Somova (C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 41 bis 45), und vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 60).

    63 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 22), und vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 52 bis 55).

    88 Urteil vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2020 - C-544/19

    ECOTEX BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Artikel 63 AEUV - Freier

    Vgl. auch Urteil vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    55 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    59 Vgl. Urteil vom 8. Mai 2019, PI (C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-897/19

    Hat ein Mitgliedstaat über ein Auslieferungsersuchen eines Drittstaats zu

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine erste Frage in der vorliegenden Rechtssache formal auf die Auslegung von Art. 47 der Charta beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des Ausgangsverfahrens von Nutzen seien können, indem er aus dem gesamten von dem Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeitet, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution, C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 34, und vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 43).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 12 AS 245/21
    Auch wenn an die Annahme einer selbständigen Tätigkeit im EU-rechtlichen Sinne keine allzu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. etwa EuGH Urteil vom 08.05.2019, C-230/18, Rn. 47, juris; Tewocht in BeckOK-Ausländerrecht, Stand: 01.10.2021, § 2 FreizügG/EU, Rn. 31 ff.), sind diese Voraussetzungen vorliegend nicht nachgewiesen.

    Für die Erbringung von Dienstleistungen einer Prostituierten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine entgeltliche Dienstleistung gefordert, die vom Dienstleistungserbringer auf unbestimmte Zeit und mit Hilfe einer festen Infrastruktur ausgeübt wird (EuGH Urteil vom 08.05.2019, C-230/18, Rn. 47, juris).

  • EuGH, 12.12.2019 - C-450/18

    Die Rentenzulage, die Spanien Müttern gewährt, die eine Invaliditätsrente

    Es ist nämlich seine Aufgabe, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteile vom 26. Juni 2008, Wiedemann und Funk, C-329/06 und C-343/06, EU:C:2008:366, Rn. 45, sowie vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 42).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Januar 2010, Wolf, C-229/08, EU:C:2010:3, Rn. 32, und vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 43).

  • EuGH, 11.02.2021 - C-407/19

    Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem

    Drittens ist zu dem Umstand, dass nach den Angaben des vorlegenden Gerichts in der Rechtssache C-407/19 nur ein gerichtlicher Rechtsbehelf gegen die Entscheidungen des mit der Anerkennung der Hafenarbeiter betrauten Ausschusses vorgesehen ist, festzustellen, dass eine Maßnahme, die eine Grundfreiheit beschränkt, nur dann als in Bezug auf das verfolgte Ziel verhältnismäßig angesehen werden kann, wenn sie einer durch Art. 47 der Charta gewährleisteten wirksamen gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 78 bis 81).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-225/19

    Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine

    Soweit das vorlegende Gericht jedoch insbesondere wissen möchte, in welchem Ausmaß eine endgültige Entscheidung über die Visumverweigerung auf der Grundlage von Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. vi des Visakodex begründet werden muss, ist darauf hinzuweisen, dass Art. 41 der Charta einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts widerspiegelt, der für die Mitgliedstaaten gelten soll, wenn sie dieses Recht umsetzen, und dem zufolge das Recht auf eine gute Verwaltung auch die Verpflichtung für die Verwaltung beinhaltet, ihre Entscheidungen zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2021 - C-504/19

    Die bedingungslose Anerkennung einer rückwirkenden Sanierungsmaßnahme eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs erfordert die Wirksamkeit der durch Art. 47 Abs. 1 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle insbesondere, dass der Betroffene seine Rechte unter bestmöglichen Bedingungen verteidigen und in Kenntnis aller Umstände entscheiden kann, ob es für ihn von Nutzen ist, beim zuständigen Gericht eine Klage gegen eine bestimmte Einrichtung zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, PI, C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-845/19

    Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Richtlinie über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-118/22

    Direktor na Glavna direktsia "Natsionalna politsia" pri MVR - Sofia - Vorlage zur

  • EuGH, 08.07.2021 - C-166/20

    Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

  • EuGH, 05.09.2019 - C-331/18

    Pohotovosť - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/48/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-71/20

    VAS Shipping - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-437/19

    État du Grand-duché de Luxembourg (Informations sur un groupe de contribuables) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava u.a.

  • VG Karlsruhe, 24.06.2021 - A 19 K 2075/21

    Verletzung von Verfahrensgarantien im Asylfolgeverfahren

  • VG Karlsruhe, 19.11.2021 - A 19 K 3611/21

    Verfahrensfehler bei Unterlassung des Hinweises auf Rechtsbeistand

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