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   EuGH, 01.10.2019 - C-236/19 P   

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https://dejure.org/2019,33236
EuGH, 01.10.2019 - C-236/19 P (https://dejure.org/2019,33236)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.2019 - C-236/19 P (https://dejure.org/2019,33236)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2019 - C-236/19 P (https://dejure.org/2019,33236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Szécsi und Somossy/ Kommission

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Szécsi und Somossy/ Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Szécsi und Somossy/ Kommission

    Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Schadensersatzklage - Rechtsverstoß, der darin bestehen soll, dass keine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 258 AEUV erhoben wurde - Ermessen der Europäischen Kommission - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 16.01.2019 - T-331/18

    Szécsi und Somossy/ Kommission - Schadensersatzklage - Institutionelles Recht -

    Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-236/19
    Mit ihrem Rechtsmittel begehren Herr István Szécsi und Frau Nóra Somossy die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Januar 2019, Szécsi und Somossy/Kommission (T-331/18, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2019:11), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch den Verstoß der Europäischen Kommission gegen ihre Überwachungspflicht entstanden sein soll, als unzulässig abgewiesen hat.
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