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   EuGH, 08.05.2019 - C-243/18 P   

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EuGH, 08.05.2019 - C-243/18 P (https://dejure.org/2019,11500)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2019 - C-243/18 P (https://dejure.org/2019,11500)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - C-243/18 P (https://dejure.org/2019,11500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Auswahlverfahren - Aufhebungsurteil - Umfang der Aufhebung - Abwägung der bestehenden Interessen - Aufhebung der Reservelisten - Aufhebung der Entscheidungen, in diese Listen aufgenommene erfolgreiche Bewerber einzustellen

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 8. Mai 2019. Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegen...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGöD, 01.10.2015 - F-117/15

    Galocha / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde mit Beschluss vom 1. Oktober 2015, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy (F-117/15 R, EU:F:2015:114), zurückgewiesen.

    Wie der Präsident des Gerichts für den öffentlichen Dienst im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im vorliegenden Rechtsstreit zutreffend erklärt hat (Beschluss vom 1. Oktober 2015, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy, F-117/15 R, EU:F:2015:114, Rn. 30), können die Zahl der von der Unregelmäßigkeit des Auswahlverfahrens betroffenen Personen und die Zahl der erfolgreichen Bewerber für diese Würdigung relevant sein.

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Herr Galocha eine Klage auf Aufhebung eingereicht hatte, deren Gegenstand und Anträge im Amtsblatt der Europäischen Union vom 5. Oktober 2015 (ABl. 2015, C 328, S. 37) veröffentlicht wurden, sowie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, über den mit dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 1. Oktober 2015, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy (F-117/15 R, EU:F:2015:114), entschieden wurde.

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Fusion for Energy führt insoweit die Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission (24/79, EU:C:1980:145), und vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), an.

    Insoweit ist, was die Gewährung von Schadensersatz betrifft, darauf hinzuweisen, dass das Gericht nach ständiger Rechtsprechung nach Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts bei Streitsachen vermögensrechtlicher Art über eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung verfügt, in deren Rahmen es gegebenenfalls auch die beklagte Partei von Amts wegen zur Zahlung einer Entschädigung für den durch ihren Amtsfehler entstandenen Schaden verurteilen und unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache den Schaden nach billigem Ermessen schätzen kann (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission, 24/79, EU:C:1980:145, Rn. 14, vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 58, und vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, EU:C:2010:287, Rn. 44).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Es handele sich daher nicht um einen wesentlichen Rechtsverstoß, wie den, um den es im Urteil vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), gegangen sei und der die Aufhebung der nachfolgenden Dritte betreffenden Rechtsakte gerechtfertigt habe.

    Fusion for Energy führt insoweit die Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission (24/79, EU:C:1980:145), und vom 27. November 2012, 1talien/Kommission (C-566/10 P, EU:C:2012:752), an.

  • EuGH, 26.03.2019 - C-377/16

    Spanien / Parlament - Nichtigkeitsklage - Sprachenregelung - Verfahren zur

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, muss ein Unionsgericht, wenn es über die Konsequenzen entscheidet, die sich aus der Nichtigerklärung einer die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern der Union betreffenden Maßnahme ergeben, einen Ausgleich zwischen den Interessen der durch eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens benachteiligten Bewerber und den Interessen der übrigen Bewerber anstreben, so dass es nicht nur die Notwendigkeit zu berücksichtigen hat, die Rechte der benachteiligten Bewerber wiederherzustellen, sondern auch dem schutzwürdigen Vertrauen der bereits ausgewählten Bewerber Rechnung tragen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, EU:C:1993:284, Rn. 14, und vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 83).

    Dieses Ergebnis wird durch die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofs gestützt, insbesondere durch die Rechtssache, in der das Urteil vom 26. März 2019, Spanien/Parlament (C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 86), ergangen ist, mit dem der Gerichtshof nicht nur eine Aufforderung zur Interessenbekundung für Chauffeurstellen wegen diskriminierender Voraussetzungen in Bezug auf die Sprachkenntnisse der Bewerber, sondern auch die Datenbank mit den Namen der für eine Einstellung in Betracht kommenden Bewerber für nichtig erklärt hat, da davon ausgegangen werden konnte, dass diese von den gleichen diskriminierenden Voraussetzungen betroffen war.

  • EuG, 31.03.2004 - T-10/02

    Girardot v Commission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    In Rn. 66 des angefochtenen Urteils erklärte es, dass, wenn die Wiederherstellung der vorherigen Rechtslage nicht nur die Aufhebung einer dem Kläger geltenden und ihn beschwerenden Handlung, sondern auch die Aufhebung von Folgehandlungen bedeute, die Dritten gälten und für diese vorteilhaft seien, diese Folgehandlungen nur dann aufgehoben würden, wenn dies angesichts der begangenen Rechtsverletzung, der Belange der Dritten und des dienstlichen Interesses nicht unverhältnismäßig erscheine (Urteil vom 31. März 2004, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2004:94, Rn. 85).

    Was die Belange der Dritten angeht, wies das Gericht in Rn. 67 des angefochtenen Urteils ferner darauf hin, dass angesichts des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Grundsatzes des Vertrauensschutzes der Vertrauensschutz der Dritten zu beachten sei, der sich insbesondere auf das Aufnehmen ihres Namens in die Reserveliste und ihre Ernennung auf die zu besetzende Stelle beziehen könne (Urteil vom 31. März 2004, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2004:94, Rn. 86) oder auch auf die Entscheidung, ihnen eine Stelle anzubieten.

  • EuGöD, 01.02.2007 - F-142/06

    Bligny / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    "29 Nach ständiger Rechtsprechung wird einem Bewerber, der durch eine Unregelmäßigkeit bei einem Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve benachteiligt wurde, durch die im Anschluss an dieses Auswahlverfahren getroffenen Entscheidungen kein nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt, da seine Rechte für den Fall, dass eine Prüfung im Rahmen des Auswahlverfahrens für rechtswidrig erklärt wird, dann angemessen geschützt sind, wenn der Prüfungsausschuss und die Anstellungsbehörde ihre Entscheidung überprüfen und für diesen Bewerber eine faire Lösung anstreben, ohne dass das Ergebnis des Auswahlverfahrens insgesamt in Frage gestellt werden müsste oder die im Anschluss an dieses Verfahren ausgesprochenen Ernennungen aufgehoben werden müssten (Beschluss vom 1. Februar 2007, Bligny/Kommission, F-142/06 R, EU:F:2007:20, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher kann die Rechtsprechung [im Beschluss vom 1. Februar 2007, Bligny/Kommission (F-142/06 R, EU:F:2007:20)], die sich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gründet, im vorliegenden Fall keine Anwendung finden und nicht dazu führen, dass der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wegen fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen wird.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-412/92

    Parlament / Meskens

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Was die Erwägungen von Fusion for Energy in Bezug auf das Fehlen positiver Auswirkungen des angefochtenen Urteils für Herrn Galocha angeht, da dieser keinen Schadensersatz beantragt hatte und seine Anträge betreffend die Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens zurückgewiesen wurden, ist auszuführen, dass dem Gericht kein Rechtsfehler unterlaufen ist, als es in Rn. 74 dieses Urteils darauf hingewiesen hat, dass der Unionsrichter im Rahmen einer Klage nach Art. 270 AEUV und Art. 91 des Statuts nicht befugt sei, der Verwaltung Anordnungen zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. August 1994, Parlament/Meskens, C-412/92 P, EU:C:1994:308, Rn. 71).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Insoweit ist, was die Gewährung von Schadensersatz betrifft, darauf hinzuweisen, dass das Gericht nach ständiger Rechtsprechung nach Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts bei Streitsachen vermögensrechtlicher Art über eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung verfügt, in deren Rahmen es gegebenenfalls auch die beklagte Partei von Amts wegen zur Zahlung einer Entschädigung für den durch ihren Amtsfehler entstandenen Schaden verurteilen und unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache den Schaden nach billigem Ermessen schätzen kann (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission, 24/79, EU:C:1980:145, Rn. 14, vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 58, und vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, EU:C:2010:287, Rn. 44).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Insoweit ist, was die Gewährung von Schadensersatz betrifft, darauf hinzuweisen, dass das Gericht nach ständiger Rechtsprechung nach Art. 91 Abs. 1 Satz 2 des Statuts bei Streitsachen vermögensrechtlicher Art über eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung verfügt, in deren Rahmen es gegebenenfalls auch die beklagte Partei von Amts wegen zur Zahlung einer Entschädigung für den durch ihren Amtsfehler entstandenen Schaden verurteilen und unter Berücksichtigung aller Umstände der Rechtssache den Schaden nach billigem Ermessen schätzen kann (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission, 24/79, EU:C:1980:145, Rn. 14, vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 58, und vom 20. Mai 2010, Gogos/Kommission, C-583/08 P, EU:C:2010:287, Rn. 44).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-242/90

    Kommission / Albani u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2019 - C-243/18
    Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, muss ein Unionsgericht, wenn es über die Konsequenzen entscheidet, die sich aus der Nichtigerklärung einer die Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern der Union betreffenden Maßnahme ergeben, einen Ausgleich zwischen den Interessen der durch eine Unregelmäßigkeit im Rahmen des Auswahlverfahrens benachteiligten Bewerber und den Interessen der übrigen Bewerber anstreben, so dass es nicht nur die Notwendigkeit zu berücksichtigen hat, die Rechte der benachteiligten Bewerber wiederherzustellen, sondern auch dem schutzwürdigen Vertrauen der bereits ausgewählten Bewerber Rechnung tragen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, EU:C:1993:284, Rn. 14, und vom 26. März 2019, Spanien/Parlament, C-377/16, EU:C:2019:249, Rn. 83).
  • EuG, 25.01.2018 - T-561/16

    Galocha / Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy - Öffentlicher Dienst -

  • EuGH, 09.11.2023 - C-527/21

    XC/ Kommission

    À cet égard, il ressort de la jurisprudence, d'une part, que les conséquences découlant de l'annulation d'une mesure relative aux procédures de sélection du personnel de l'Union doivent être dégagées en tenant compte des circonstances spécifiques à chaque situation particulière et, partant, qu'il n'existe pas de règle de droit selon laquelle les résultats de concours ne pourraient jamais être annulés au motif qu'une telle annulation constituerait nécessairement une conséquence excessive de l'irrégularité commise (arrêt du 8 mai 2019, Entreprise commune Fusion for Energy/Galocha, C-243/18 P, EU:C:2019:378, point 48).

    Peuvent également être pertinents, dans le cadre de cette appréciation, des éléments tels que le nombre de personnes affectées par l'irrégularité de la procédure de sélection et le nombre de lauréats (voir arrêt du 8 mai 2019, Entreprise commune Fusion for Energy/Galocha, C-243/18 P, EU:C:2019:378, points 46 et 47 ainsi que jurisprudence citée).

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