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   EuGH, 24.10.2019 - C-324/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,34959
EuGH, 24.10.2019 - C-324/17 (https://dejure.org/2019,34959)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2019 - C-324/17 (https://dejure.org/2019,34959)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - C-324/17 (https://dejure.org/2019,34959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gavanozov

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Art. 5 Abs. 1 - In Anhang A aufgeführtes Formblatt - Abschnitt J - Fehlen von Rechtsbehelfen im Anordnungsmitgliedstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen - Art. 5 Abs. 1 - In Anhang A aufgeführtes Formblatt - Abschnitt J - Fehlen von Rechtsbehelfen im Anordnungsmitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gavanozov

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2014/41/EU - Gerichtliche Entscheidung über eine Europäische Ermittlungsanordnung - Verfahren und Garantien im Anordnungsmitgliedstaat - Sachliche Gründe für den Erlass der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gavanozov

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.09.2019 - C-347/17

    A u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - Hygienepaket -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-324/17
    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 12. September 2019, A u. a., C-347/17, EU:C:2019:720, Rn. 32).
  • EuGH, 06.12.2018 - C-551/18

    IK (Exécution d'une peine complémentaire) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-324/17
    Die Einführung eines Formblatts wie desjenigen in Anhang A der Richtlinie 2014/41, das die Justizbehörde eines Mitgliedstaats, die eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen möchte, unter Angabe der ausdrücklich verlangten Informationen ausfüllen muss, dient nämlich der Unterrichtung der Vollstreckungsbehörde über die formalen Mindestangaben, die erforderlich sind, damit diese die Entscheidung über die Anerkennung oder Vollstreckung der betreffenden Europäischen Ermittlungsanordnung erlassen und gegebenenfalls die erbetene Ermittlungsmaßnahme innerhalb der in Art. 12 dieser Richtlinie vorgesehenen Fristen durchführen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Dezember 2018, 1K [Vollstreckung einer zusätzlichen Strafe], C-551/18 PPU, EU:C:2018:991, Rn. 49 und 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19

    Gavanozov II

    3 Urteil vom 24. Oktober 2019 (C-324/17, EU:C:2019:892).

    22 Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892, Rn. 25, 29, 30, 32, 33, 37, 38 und Tenor des Urteils).

  • EuGH, 11.11.2021 - C-852/19

    Gavanozov II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Insbesondere im Hinblick auf die Antwort des vorlegenden Gerichts auf ein Auskunftsersuchen, das der Gerichtshof an dieses gerichtet hatte, hat der Gerichtshof in Rn. 38 des Urteils vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892), entschieden, dass Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41 in Verbindung mit Abschnitt J des Formblatts in Anhang A dieser Richtlinie dahin auszulegen ist, dass die Justizbehörde eines Mitgliedstaats beim Erlass einer EEA in diesem Abschnitt nicht die Rechtsbehelfe beschreiben muss, die gegebenenfalls in ihrem Mitgliedstaat gegen den Erlass einer solchen Anordnung vorgesehen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

    49 Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2017, Henderson (C-354/15, EU:C:2017:157), und vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892).
  • EuGH, 11.03.2020 - C-314/18

    SF (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État d'exécution)

    Des Weiteren sieht die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. 2014, L 130, S. 1), deren Ziel darin besteht, auf der Grundlage der Grundsätze des Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und zu beschleunigen (Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov, C-324/17, EU:C:2019:892, Rn. 35), in ihrem Art. 24 den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung zum Zweck der Vernehmung einer verdächtigen oder beschuldigten Person per Videokonferenz oder sonstiger audiovisueller Übertragung vor, wobei die Anordnungsbehörde und die Vollstreckungsbehörde die praktischen Vorkehrungen für die Vernehmung vereinbaren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-584/19

    Staatsanwaltschaft Wien (Ordres de virement falsifiés) -

    50 Um die Rechtsbehelfe ging es im Vorabentscheidungsersuchen, das dem Urteil vom 24. Oktober 2019, Gavanozov (C-324/17, EU:C:2019:892), zugrunde lag.
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