Rechtsprechung
   EuGH, 16.03.2023 - C-339/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4629
EuGH, 16.03.2023 - C-339/21 (https://dejure.org/2023,4629)
EuGH, Entscheidung vom 16.03.2023 - C-339/21 (https://dejure.org/2023,4629)
EuGH, Entscheidung vom 16. März 2023 - C-339/21 (https://dejure.org/2023,4629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Colt Technology Services u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinie (EU) 2018/1972 - Art. 13 - Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können - Anhang I Teil A Nr. 4 - Ermöglichung der rechtmäßigen Überwachung des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste; Richtlinie (EU) 2018/1972; Art. 13; Bedingungen, die an eine Allgemeingenehmigung geknüpft werden können; Anhang I Teil A Nr. 4; Ermöglichung der rechtmäßigen Überwachung des ...

  • Betriebs-Berater

    Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - Zum Verhältnis von Art. 13 i. V. m. Art. 3 RL (EU) 2018/1972 zu nationaler Kostenerstattungsregelung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht: Colt Technology Services u.a./Ministero della Giustizia u.a.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Telekommunikationsbetreiber können verpflichtet werden, auf Verlangen einer Justizbehörde gegen die Zahlung von Pauschalsätzen Leistungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu erbringen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Telekommunikationsanbieter können gegen Zahlung von Pauschalen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs verpflichtet werden auch wenn Pauschale nicht kostendeckend ist

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Pauschalsätzen Leistungen zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 344
  • K&R 2023, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Zum einen habe der Consiglio di Stato (Staatsrat) dadurch, dass er keinen vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts aufgezeigt habe, von dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsmechanismus Gebrauch gemacht, ohne die vor Kurzem erfolgten Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi (C-561/19, EU:C:2021:799), zu beachten.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein nationales Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, zwar unter Beachtung der in den Rn. 40 bis 46 des Urteils vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi (C-561/19, EU:C:2021:799), genannten Voraussetzungen davon absehen kann, dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung des Unionsrechts vorzulegen, und sie stattdessen in eigener Verantwortung lösen darf, wenn die richtige Auslegung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 39 und 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Der Umstand, dass geltend gemacht wird, die Antworten auf die Vorlagefragen lägen auf der Hand, hindert aber ein nationales Gericht keineswegs, dem Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, UGT-Rioja u. a., C-428/06 bis C-434/06, EU:C:2008:488, Rn. 42 und 43).
  • EuGH, 26.11.2020 - C-318/20

    Colt Technology Services u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Da dieses Ersuchen den Anforderungen von Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs nicht genügte, ist es mit Beschluss vom 26. November 2020, Colt Technology Services u. a. (C-318/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:969), als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen worden.
  • EuGH, 20.06.2022 - C-700/20

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von Unionsvorschriften nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen (Urteil vom 20. Juni 2022, London Steam-Ship Owners' Mutual Insurance Association, C-700/20, EU:C:2022:488, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2022 - C-641/21

    Climate Corporation Emissions Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Oktober 2022, Climate Corporation Emissions Trading, C-641/21, EU:C:2022:842, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-702/20

    Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 16.03.2023 - C-339/21
    Soweit die italienische Regierung geltend macht, die Vorlagefrage sei hypothetisch, da sie auf der falschen Prämisse beruhe, dass die Erstattungen, die in der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung vorgesehen wurden, die den betroffenen Betreibern tatsächlich entstandenen Kosten nicht decken könnten, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof sich in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift äußern darf (Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-66/22

    Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage zur

    Bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen (Urteil vom 16. März 2023, Colt Technology Services u. a., C-339/21, EU:C:2023:214, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23

    Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    6 Vgl. Urteile vom 2. September 2021, LG und MH (Selbstgeldwäsche) (C-790/19, EU:C:2021:661, Rn. 47), und vom 16. März 2023, Colt Technology Services u. a. (C-339/21, EU:C:2023:214, Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht