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   EuGH, 04.09.2019 - C-347/18   

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https://dejure.org/2019,27750
EuGH, 04.09.2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2019 - C-347/18 (https://dejure.org/2019,27750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvoni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Prüfung von Amts wegen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 53 - Bescheinigung nach Anhang I über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen - Befugnisse des Ursprungsgerichts - Prüfung von Amts wegen zur ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Prüfungskompetenz des Gerichts hinsichtlich Zuständigkeitsvoraussetzungen bei Ausstellung einer Bescheinigung über Vollstreckbarkeit ("Salvoni")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1882
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.06.2016 - C-511/14

    Pebros Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Zu der in Art. 53 der Verordnung Nr. 1215/2012 vorgesehenen Bescheinigung führt das vorlegende Gericht aus, dass es sich bei der Bestätigung einer gerichtlichen Entscheidung, wie der Gerichtshof in Bezug auf die Bestätigung nach Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (ABl. 2004, L 143, S. 15) im Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi (C-511/14, EU:C:2016:448), entschieden habe, um eine Handlung mit Rechtsprechungscharakter handele.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hängt dessen Anrufung gemäß Art. 267 AEUV zwar nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorlagefrage stellt, streitigen Charakter hat, doch können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi, C-511/14, EU:C:2016:448, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Ausdruck "Erlass seines Urteils" im Sinne von Art. 267 Abs. 2 AEUV umfasst das gesamte zur Entscheidung des vorlegenden Gerichts führende Verfahren und ist daher weit auszulegen, um zu verhindern, dass zahlreiche Verfahrensfragen als unzulässig angesehen werden und nicht Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof sein können und dass er nicht über die Auslegung aller vom vorlegenden Gericht anzuwendenden Vorschriften des Unionsrechts entscheiden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi, C-511/14, EU:C:2016:448, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1) habe der Gerichtshof auch entschieden, dass die der Bescheinigung nach Art. 54 dieser Verordnung zugedachte Funktion darin bestehe, den Erlass der Entscheidung, mit der die im Ursprungsmitgliedstaat erlassene Entscheidung für vollstreckbar erklärt werde, zu erleichtern (Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 41).

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Ausstellung der genannten Bescheinigung fast automatisch erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531" Rn. 41).

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349" Rn. 39, 41 und 43), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98" Rn. 46), dass die schwächere Verhandlungsposition und der geringere Informationsstand des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbetreibenden nur durch ein positives Eingreifen des Gerichts ausgeglichen werden könnten, das verpflichtet sei, von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, wenn es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfüge.
  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere aus den Urteilen vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349" Rn. 39, 41 und 43), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98" Rn. 46), dass die schwächere Verhandlungsposition und der geringere Informationsstand des Verbrauchers gegenüber dem Gewerbetreibenden nur durch ein positives Eingreifen des Gerichts ausgeglichen werden könnten, das verpflichtet sei, von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu prüfen, wenn es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfüge.
  • EuGH, 28.02.2019 - C-579/17

    GRADBENISTVO KORANA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuGH, 04.09.2019 - C-347/18
    Hierzu hat der Gerichtshof in den Rn. 39 bis 41 des Urteils vom 28. Februar 2019, Gradbenistvo Korana (C-579/17, EU:C:2019:162), entschieden, dass ein Ursprungsgericht richterliche Aufgaben wahrnimmt, wenn es prüft, ob es für die Ausstellung der Bescheinigung nach Art. 53 der Verordnung Nr. 1215/2012 zuständig ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-187/23

    Albausy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    40 Urteile vom 28. Februar 2019, Gradbeni?.tvo Korana (C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 39), und vom 4. September 2019, Salvoni (C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 30).

    41 Urteile vom 28. Februar 2019, Gradbeni?.tvo Korana (C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 41), und vom 4. September 2019, Salvoni (C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 31).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage

    Dagegen ergibt sich aus diesem Artikel, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 56, und vom 4. September 2019, Salvoni, C-347/18, EU:C:2019:661, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung

    48 Urteil vom 4. September 2019 (C-347/18, EU:C:2019:661).
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