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   EuGH, 24.10.2019 - C-35/19   

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https://dejure.org/2019,34956
EuGH, 24.10.2019 - C-35/19 (https://dejure.org/2019,34956)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.2019 - C-35/19 (https://dejure.org/2019,34956)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - C-35/19 (https://dejure.org/2019,34956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgischer Staat (Indemnité pour personnes handicapées)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Nationale Rechtsvorschriften - Steuerbefreiung für Leistungen, die Menschen mit Behinderung erbracht werden - In einem anderen Mitgliedstaat bezogene Leistungen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Nationale Rechtsvorschriften - Steuerbefreiung für Leistungen, die Menschen mit Behinderung erbracht werden - In einem anderen Mitgliedstaat bezogene Leistungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für Leistungen, die Menschen mit Behinderung erbracht werden

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 45, AEUV Art 45 ff, AEUV Art 56, AEUV Art 56ff
    Beihilfen, Behinderung, , Diskriminierung, Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Belgischer Staat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.03.2019 - C-174/18

    Jacob und Lennertz

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    Nach ständiger Rechtsprechung fällt nämlich jeder Unionsbürger, der vom Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV (Urteil vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Ausübung der in dieser Weise aufgeteilten Steuerhoheit sind die Mitgliedstaaten nämlich verpflichtet, den Unionsvorschriften nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass Art. 45 AEUV einer Regelung entgegensteht, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung im Hoheitsgebiet Belgiens wohnender Ehepaare, die Staatsbürger sind, je nach dem Ursprung ihrer Einkünfte bewirkt; dieser Unterschied kann diese Ehepaare von der Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten und insbesondere der in Art. 45 AEUV garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit abhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 51 und 52, und vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205" Rn. 43 und Tenor).

    In einem derartigen Fall muss die Anwendung einer solchen Maßnahme zudem geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205" Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-291/16

    Die spanische Gesellschaft Schweppes kann sich der Einfuhr von

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    In diesem Rahmen beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs darauf, sich anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern, um dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu geben (Urteil vom 20. Dezember 2017, Schweppes, C-291/16, EU:C:2017:990, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    Beschränkt aber eine nationale Maßnahme sowohl die Freizügigkeit der Arbeitnehmer als auch den freien Dienstleistungsverkehr, so prüft sie der Gerichtshof grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten, wenn sich herausstellt, dass im konkreten Fall eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und dieser zugeordnet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, EU:C:2004:614" Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-303/12

    Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer -

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass Art. 45 AEUV einer Regelung entgegensteht, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung im Hoheitsgebiet Belgiens wohnender Ehepaare, die Staatsbürger sind, je nach dem Ursprung ihrer Einkünfte bewirkt; dieser Unterschied kann diese Ehepaare von der Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten und insbesondere der in Art. 45 AEUV garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit abhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, 1mfeld und Garcet, C-303/12, EU:C:2013:822, Rn. 51 und 52, und vom 14. März 2019, Jacob und Lennertz, C-174/18, EU:C:2019:205" Rn. 43 und Tenor).
  • EuGH, 23.01.2014 - C-296/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die direkten Steuern nach ständiger Rechtsprechung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Kommission/Belgien, C-296/12, EU:C:2014:24, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.04.2016 - C-397/14

    Polkomtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und

    Auszug aus EuGH, 24.10.2019 - C-35/19
    Diese Vermutung kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 37 und 38).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-362/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs müssen die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit im Bereich der direkten Steuern im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2019, État belge, C-35/19, EU:C:2019:894, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere im Einklang mit den durch den AEU-Vertrag eingeführten Vorschriften über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 2012, 3M Italia, C-417/10, EU:C:2012:184, Rn. 25, 29 und 36).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-500/18

    Reliantco Investments und Reliantco Investments Limassol Sucursala Bucuresti -

    Zudem spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 24. Oktober 2019, État belge, C-35/19, EU:C:2019:894, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

    10 Vgl. u. a. Urteil vom 24. Oktober 2019, État belge (C-35/19, EU:C:2019:894, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 3 B 16.19

    Guinea: Dublin Spanien; Überstellungsfrist abgelaufen; Keine Fristverlängerung

    Die Zuständigkeit Spaniens ist auch nicht deshalb entfallen, weil dem Kläger dort eine Verletzung von Art: 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) drohen könnte (vgl. dazu EuGH, Beschluss vom 13. November 2019 - C- 540/17-juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 C 35/19-juris Rn. 23).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-360/22

    Kommission/ Niederlande (Capital retraite après transfert)

    Il importe de rappeler, d'emblée, qu'il ressort d'une jurisprudence constante que, bien que la fiscalité directe relève de la compétence des États membres, ces derniers doivent toutefois exercer celle-ci dans le respect du droit de l'Union (arrêt du 24 octobre 2019, État belge, C-35/19, EU:C:2019:894, point 31).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-459/22

    Kommission/ Niederlande (Transfert de valeur de droits à pension)

    Il importe de rappeler, d'emblée, qu'il ressort d'une jurisprudence constante que, bien que la fiscalité directe relève de la compétence des États membres, ces derniers doivent toutefois exercer celle-ci dans le respect du droit de l'Union (arrêt du 24 octobre 2019, État belge, C-35/19, EU:C:2019:894, point 31).
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